Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 4

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2012 zu beraten zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2012 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

 

Bezeichnung

Ansatz 2012

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

28.600.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

1.786.000,00

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.747.400,00

04.

Sonstige Transfererträge

133.500,00

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

371.500,00

06.

Privatrechtliche Entgelte

486.500,00

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

2.005.500,00

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

157.000,00

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

3.686.000,00

12.

= Summe ordentliche Erträge

38.973.400,00

13.

Aufwendungen für aktives Personal

5.622.400,00

14.

Aufwendungen für Versorgung

35.000,00

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

4.659.000,00

16.

Abschreibungen

3.372.600,00

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

47.500,00

18.

Transferaufwendungen

21.722.000,00

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.432.500,00

20.

Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

2.082.400,00

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

38.973.400,00

 

 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2012

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

28.600.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

1.786.000,00

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

133.500,00

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

371.500,00

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

486.500,00

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

2.005.500,00

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

157.000,00

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.496.000,00

10.

= Summe d. Einz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

35.036.000,00

11.

Auszahlungen für aktives Personal

5.243.400,00

12.

Auszahlungen für Versorgung

41.000,00

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

4.659.000,00

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

47.500,00

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

21.722.000,00

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

1.432.500,00

17.

= Summe d. Ausz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

33.145.400,00

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.890.600,00

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

896.500,00

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

725.000,00

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.000.000,00

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

86.000,00

24.

= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit

3.707.500,00

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

2.190.000,00

26.

Baumaßnahmen

2.658.000,00

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

1.129.000,00

29.

Aktivierbare Zuwendungen

332.500,00

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

10.000,00

31.

= Summe d. Ausz. für Investitionstätigkeit

6.319.500,00

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

2.612.000,00

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 721.400,00

34.

Einzahlungen; Aufnahme von. Krediten. und inneren Darlehen

150.000,00

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen

90.000,00

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

60.000,00

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36

-661.400,00

38.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HHJahres

12.863.986,36

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HHJahres

12.202.586,36

 


 

Ergebnishaushalt

 

-          Realsteuererträge in Höhe von 20.475.000,00 Euro (Gewerbesteuer = 17,5 Mio. €, Grundsteuer A + B = 2.975.000,00 €). Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und des Aufkommensverlaufs des Jahres 2011 mit 17,5 Mio. Euro kalkuliert. Der Höchststand des Jahres 2008 mit einem Ertrag in Höhe von über 18,0 Mio. Euro ist dann fast wieder erreicht. Bei einem Vergleich sind auch die zu Lasten der Gemeinden vorgenommenen Steuerrechtsänderungen zu berücksichtigen.

 

-          Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 7,8 Mio. Euro (+ 250.000,00 Euro gegenüber 2011). Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2011 beläuft sich auf rd. 6,7 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 wird ein Anstieg des Aufkommens prognostiziert. Im Haushalt 2012 wird ein Betrag in Höhe von 6.700.000,00 Euro aus dem Einkommensteuer- und 1.100.000,00 Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Vorteilhaft wird sich voraussichtlich auch die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen ab dem Jahr 2012 auswirken.

 

-          Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist neben dem sog. „Finanzbedarf“ einer Kommune die Steuerkraft maßgebend, die wesentlich durch die Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des Finanzbedarfs bildet die Einwohnerzahl, wobei jedoch eine unterschiedliche Gewichtung des Faktors „Einwohner“ (100 % - 180 %) durch Landesgesetz vorgegeben ist. Mit dem Ziel einer Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wurde die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage eingeführt, die dem Topf der Schlüssel-Zuweisungen für Gemeindeaufgaben zufließt. Bedingt durch die gestiegenen Steuereinnahmen im Zeitraum 01.10.2010 – 30.09.2011 wird eine Finanzausgleichsumlage von 700.000,00 Euro (+ 592.000,00 Euro gegenüber 2011) veranschlagt. Eine Berechnung ist zurzeit nicht möglich, da die hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vorliegen. Die ab dem Jahr 2012 zu zahlende Entschuldungsumlage belastet die Stadt Lohne voraussichtlich jährlich mit ca. 70.000,00 Euro.

 

-          Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmalig zum 01.01.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht, der Gewerbesteuerhebesatz ist seit 1980 unverändert. Für das Jahr 2012 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Durchschnittshebesätze bei der Grundstuer A = 316 v. H., Grundsteuer B = 326 v. H., Gewerbesteuer = 327 v. H.

 

Der Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2012 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 5.622.400,00 Euro und ist im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert.

 

-          Belastungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 4.025.000,00 Euro. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2012 = 69 Punkte (2011 = 70 Punkte).

 

-          Eine Kreisumlage, die auf der Basis von 44 Punkten (wie Vorjahr) in Höhe von 11.350.000,00 Euro (2011 = 9.476.000,00 Euro) veranschlagt wurde.

 

-          Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen beträgt 2.082.400,00 Euro.


 

Finanzhaushalt

 

-          Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch.

 

-          Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres werden mit rd. 12,8 Mio. Euro geschätzt.

 

Die Schuldenentwicklung der Jahre 2004 – 2012 beträgt:

 

31.12.2004

=

2,782

Mio. Euro

=

111,16

Euro pro Einw.

31.12.2005

=

0,613

Mio. Euro

=

24,47

Euro pro Einw.

31.12.2006

=

0,735

Mio. Euro

=

29,14

Euro pro Einw.

31.12.2007

=

0,802

Mio. Euro

=

31,51

Euro pro Einw.

31.12.2008

=

0,972

Mio. Euro

=

38,03

Euro pro Einw.

31.12.2009

=

0,977

Mio. Euro

=

38,00

Euro pro Einw.

31.12.2010

=

1,053

Mio. Euro

=

40,64

Euro pro Einw.

31.12.2011

=

1,044

Mio. Euro

=

40,08

Euro pro Einw.

31.12.2012

=

1,104

Mio. Euro

=

42,38

Euro pro Einw.

 

-          Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen rd. 6,3 Mio. Euro und liegen damit leicht über dem Vorjahresniveau.

 

-          Den Auszahlungen für Investitionen stehen Einzahlungen in Höhe von rd. 3,7 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse). Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 661.400,00 Euro wird aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

 

Wie in jedem Jahr ist der Haushalt insbesondere auf der Ertragsseite (Gewerbesteuer, Einkommensteuer) des Ergebnishaushaltes mit Risiken behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Ebenfalls nicht bekannt ist die endgültige Höhe der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.

 

Von der Verwaltung wurden folgende Punkte des Haushaltes 2012 hervorgehoben:

 

  • Der Ergebnishaushalt (Aufwand/Erträge) ist ausgeglichen und weist einen Überschuss in Höhe von 2.082.400,00 € aus.

 

  • Die Finanzierung des Finanzhaushaltes (Einzahlungen/Auszahlungen) mit einem Fehlbetrag von 661.400,00 € wird aus vorhandenen liquiden Mitteln vorgenommen.

 

  • Eine Erhöhung der Steuerhebesätze ist auch im Jahr 2012 nicht notwendig. Ebenfalls konstant bleiben die Benutzungsgebühren (Abwasser, Straßenreinigung).

 

  • Die veranschlagten Steuereinnahmen mit insgesamt 20.475,000,00 € (davon 17,5 Mio. € Gewerbesteuer) bei den Realsteuern und 7,8 Mio. bei den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer orientieren sich an dem im Jahre 2011 wieder stark angestiegenen Aufkommen.

 

  • Aufgrund der gestiegenen Steuerkraft im Jahr 2011 erhöhen sich 2012 die Kreisumlage auf der Basis von 44 Punkten auf 11.350.000,00 € (+ 1.874.000,00 €) und die Finanzausgleichsumlage auf 700.000,00 € (+ 592.000,00 €).

 

  • Bei den Personal- und Sachkosten sind im Jahr 2012 keine wesentlichen Änderungen zu verzeichnen.

 

  • Die Investitionen des Jahres 2012 einschließlich Grunderwerb, Beschaffungen und Investitionszuwendungen in Höhe von rd. 6,3 Mio. haben ihren Schwerpunkt bei der Erschließung von Wohngebieten, dem Straßenbau und im Schulbereich.

 

  • Die Darlehnsaufnahme von 150.000,00 € beschränkt sich auf ein Darlehn der Kreisschulbaukasse.

 

Die anschließende Diskussion beschränkte sich auf die Höhe der Kreisumlage und ein mögliches Entgegenkommen des Landkreises bei Aufgaben, die von den Kommunen für den Landkreis wahrgenommen werden (z. B. Kindergärten/Krippen/Horte).