Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme an den Landkreis Vechta zu richten, in der alle relevanten Belange und kritische Punkte aufgezeigt werden. Gegebenenfalls hat der Landkreis bereits vor dem Pumpversuch weitere Untersuchungen vorzunehmen, um negative Auswirkungen für Mensch, Natur und Umwelt auszuschließen.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Fa. Wiesenhof die Erlaubnis zur Durchführung eines 2 bis 3-wöchigen Pumpversuchs aus einem Versuchsbrunnen in Südlohne beantragt hat. In der Spitze sollen in diesem Zeitraum bis zu 40 m³/h bzw. 960 m³/Tag gefördert werden. Der Pumpversuch soll etwa 2 bis 3 Wochen dauern. Es sollen maximal rd. 20.000 cbm Wasser gefördert und durch eine Rohrleitung in den Fladderbach geleitet werden, damit die Auswirkungen des Pumpversuches durch versickerndes Wasser nicht beeinflusst werden.

 

Der Landkreis Vechta als Genehmigungsbehörde hat angesichts der Bedeutung dieses Themas, abweichend von der sonst üblichen Verfahrensweise, der Stadt Lohne die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zu dem Antrag abzugeben. Die Verwaltung erläuterte, dass ein Einvernehmen oder eine Zustimmung der Stadt in diesem wasserrechtlichen Verfahren nicht erforderlich und nach den Vorschriften auch nicht vorgesehen sei.

 

Öffentliche Belange, die beeinträchtigt sein könnten, wären auch Sicht der Stadt der Naturhaushalt und die Verkehrssicherung bei dem Pumpversuch. Negative Auswirkungen auf die Biotope im Umfeld sind im Winter eher nicht zu befürchten. Negative Auswirkungen auf die Vegetation sind nicht anzunehmen, da erfahrungsgemäß sich der Absenkungstrichter innerhalb kurzer Zeit wieder zurück bildet. Die Rohrleitung zum Fladderbach ist verkehrssicher zu verlegen.

 

Die Verwaltung ist von einem Grundstücksnachbarn darauf hingewiesen worden, dass er bereits durch den Pumpversuch ein Versiegen seines Hofbrunnens befürchte und er nicht damit einverstanden sei, dass die Rohrleitung über sein Grundstück verlegt wird. Aus fachlicher Sicht kann von der Verwaltung nicht beurteilt werden, ob dass der Fall sein wird. Es sollte jedoch angeregt werden, dass die Fa. Wiesenhof die Versorgung der umliegenden Höfe für den Fall sicherstellt, dass die Brunnen auf den Grundstücken versiegen.

 

Da öffentliche Wege für das Verlegen der Rohrleitung nicht in Anspruch genommen werden, ist diese Angelegenheit zwischen den Parteien privatrechtlich zu regeln.

 

In der Diskussion sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder deutlich dafür aus, alle Belange, nicht nur die öffentlichen, zusammen zu fassen und in einer Stellungnahme an den Landkreis Vechta zu leiten.

 

Eine pauschale Ablehnung wurde, auch im Hinblick auf andere mögliche Antragsteller, nicht als sinnvoll angesehen.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, bereits vor der Durchführung eines Pumpversuchs durch entsprechende Untersuchungen die Verträglichkeit des Versuchs zu bestimmen.  Herr Gerdesmeyer führte dazu aus, dass durch einen Pumpversuch im Vorfeld einer dauerhaften Entnahme dessen Auswirkungen ermittelt werden sollen.