Sitzung: 08.12.2011 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/003/2011
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat
der Stadt Lohne beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A
„Am Sandberg“ der Stadt Lohne als Satzung mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründungen hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 A
„Am Sandberg“ – 1. Änderung der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten
Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.10.2011 zur Kenntnis gegeben wurde
mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 22.11.2011.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den
vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis
Vechta vom 18.11.2011
Zum Umweltschutz
Eine weitergehende textliche Festsetzung
hinsichtlich der in er Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume hält die Stadt
Lohne für nicht erforderlich, zumal es sich bei der vorliegenden Planänderung
inhaltlich lediglich um die Verschiebung der hinteren Baugrenze um drei Meter
handelt und festgesetzte Einzelbäume hiervon nicht direkt betroffen sind. Der
nachrichtliche Hinweis bezüglich einzuhaltender Schutzabständen zu
Anpflanzungen und anderer Gehölze wird im weiteren Planverfahren in die
Planunterlagen aufgenommen.
Zum Bodenschutz
Im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 29 „Hamberg“ wurde festgestellt, dass westlich und östlich der
Straße „In der Bergmark“ früher Sandabbau betrieben worden ist. Die
Abbauflächen sind aber wieder verfüllt worden. Anschließend wurden diese
Flächen rekultiviert. Im Rahmen einer Sondierung zur Bewertung des Bodens durch
das Büro Prüftechnik IFEP, Osnabrück (Prüfbericht zu Bodenluft- und
Grundwasseruntersuchung vom 11.01.1995 sowie Nachuntersuchung der Bodenluft vom
21.03.1995) wurde festgestellt, dass es bezüglich der Bodenluft und des
Grundwassers zu keinen negativen Umwelteinwirkungen kommt. Hinweise auf das
Vorhandensein weiterer Altablagerungen bzw. gefahrenverdächtiger
Betriebsflächen sind nicht bekannt (s.a. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 29
„Hamberg“, rechtskräftig seit 11.10.1996). Folgender Nachrichtlicher Hinweis wurde
in die vorliegende Planung bereits aufgenommen: „Sollten bei den geplanten Bau-
und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen zutage treten, so ist unverzüglich
die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen“. Weitergehende Festsetzungen hält
die Stadt Lohne für nicht erforderlich.
Zum Planentwurf
Entsprechen der Hinweise des Landkreises
Vechta wird in der Festsetzung Nr. 5 der Bezug zu den Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten gestrichen und in der Planzeichenerklärung die Grenze des
räumlichen Geltungsbereiches auf die hier vorliegende 1. Änderung bezogen.
OOWV
vom 18.11.2011
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis
genommen.
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH vom 10.11.2011
Die Hinweise der Deutschen Telekom
Netzproduktion GmbH werden zur
Kenntnis genommen.
EWE
Netz GmbH vom 23.11.2011
Die Hinweise der EWE Netz GmbH werden zur
Kenntnis genommen.