Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)   Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)   Der Rat der Stadt Lohne beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 A „Am Sandberg“ der Stadt Lohne als Satzung mit örtlichen Bauvorschriften  sowie die Begründungen hierzu.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29 A „Am Sandberg“ – 1. Änderung der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.10.2011 zur Kenntnis gegeben wurde mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 22.11.2011.

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 18.11.2011

 

Zum Umweltschutz

Eine weitergehende textliche Festsetzung hinsichtlich der in er Planzeichnung festgesetzten Einzelbäume hält die Stadt Lohne für nicht erforderlich, zumal es sich bei der vorliegenden Planänderung inhaltlich lediglich um die Verschiebung der hinteren Baugrenze um drei Meter handelt und festgesetzte Einzelbäume hiervon nicht direkt betroffen sind. Der nachrichtliche Hinweis bezüglich einzuhaltender Schutzabständen zu Anpflanzungen und anderer Gehölze wird im weiteren Planverfahren in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Zum Bodenschutz

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Hamberg“ wurde festgestellt, dass westlich und östlich der Straße „In der Bergmark“ früher Sandabbau betrieben worden ist. Die Abbauflächen sind aber wieder verfüllt worden. Anschließend wurden diese Flächen rekultiviert. Im Rahmen einer Sondierung zur Bewertung des Bodens durch das Büro Prüftechnik IFEP, Osnabrück (Prüfbericht zu Bodenluft- und Grundwasseruntersuchung vom 11.01.1995 sowie Nachuntersuchung der Bodenluft vom 21.03.1995) wurde festgestellt, dass es bezüglich der Bodenluft und des Grundwassers zu keinen negativen Umwelteinwirkungen kommt. Hinweise auf das Vorhandensein weiterer Altablagerungen bzw. gefahrenverdächtiger Betriebsflächen sind nicht bekannt (s.a. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 29 „Hamberg“, rechtskräftig seit 11.10.1996). Folgender Nachrichtlicher Hinweis wurde in die vorliegende Planung bereits aufgenommen: „Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen zutage treten, so ist unverzüglich die Untere Abfallbehörde zu benachrichtigen“. Weitergehende Festsetzungen hält die Stadt Lohne für nicht erforderlich.

 

Zum Planentwurf

Entsprechen der Hinweise des Landkreises Vechta wird in der Festsetzung Nr. 5 der Bezug zu den Geh-, Fahr- und Leitungsrechten gestrichen und in der Planzeichenerklärung die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches auf die hier vorliegende 1. Änderung bezogen.

 

 

OOWV vom 18.11.2011

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH vom 10.11.2011

 

Die Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH werden zur Kenntnis genommen.

 

 

EWE Netz GmbH vom 23.11.2011

 

Die Hinweise der EWE Netz GmbH werden zur Kenntnis genommen.