Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Erweiterung und Standortverschiebung wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Notwendigkeit der Baumaßnahme durch die Landwirtschaftskammer bestätigt wird.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Bauherr die Erweiterung und Standortverschiebung des genehmigten Freilaufstalles für Jungtiere (Gebäude Nr. 5) beantragt. Das Gebäude hat die Außenmaße von 25 x 50 m bei einer Traufhöhe von ca. 3,50 m, eine Firsthöhe von ca. 10 m. Das Gebäude erhält ein Pultdach.

 

Bei der Hofstelle handelt es sich um eine Pferdezucht, die als Nebenerwerbsbetrieb grundsätzlich zur Landwirtschaft gehört und damit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert zulässig ist. Die vorgenannte dienende Funktion wurde von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für bisher beantragte Bauvorhaben bestätigt.

 

Im Rahmen der derzeitigen Antragsprüfung wird die Landwirtschaftskammer gebeten, eine Stellungnahme zu dem aktuellen Bauvorhaben abzugeben.

 

In der Immissionsbeurteilung des Landkreises Vechta zu dem ursprünglichen Bauantrag vom März 2011 wurde festgestellt, dass unzumutbare Geruchsbelästigungen nicht zu erwarten sind.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Stellungnahme der Stadt Lohne mit der entsprechenden Maßgabe abgegeben werden sollte.