Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die durchzuführenden Untersuchungen keine schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere den Wald, ergeben.


Die Verwaltung erläuterte, dass im März 2007 der Landkreis Vechta die Genehmigung zum Umbau und zur Erweiterung einer Tierhaltungsanlage auf dem Betriebsgrundstück in Klein-Brockdorf, Langweger Straße 121, genehmigt hat. Die Tierhaltungsanlage gehört gem. 4. BImSchV zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

 

Mit dem Bau des genehmigten Schweinestalles für 560 Mastplätze wurde seit 2007 nicht begonnen. Der Eigentümer beantragt daher, die Genehmigung um drei Jahre zu verlängern. Auf der Anlage werden derzeit 1.415 Mastschweine, 80 Jungrinder, 126 Mastbullen und 96 Aufzucht-Kälber gehalten.

 

Die Verlängerung einer Baugenehmigung ist wie ein Bauantrag und stets nach der aktuellen Sach- und Rechtslage zu entscheiden. In dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), das nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Mit der geplanten Erweiterung des Mastschweinestalles verbunden ist u. a. eine verstärkte Freisetzung von Ammoniak in die Atmosphäre. Im Genehmigungsverfahren ist gemäß TA-Luft zu prüfen, inwieweit es hierdurch zu negativen Auswirkungen auf empfindliche Pflanzen und Ökosysteme in der Nachbarschaft der Anlage kommt.

 

In der Umgebung der Stallanlage befinden sich Wälder. Generell betrachtet werden Wälder als stickstoffempfindlich eingestuft. Es ist daher auszuschließen, dass es durch die einseitige Überernährung der Baumbestände mit Stickstoff und durch erhöhte Bodenversauerung sowie Nitratverlagerung zu einer Belastung des Nährelementhaushaltes kommt. Eine langfristige Beeinträchtigung von Wachstum und Vitalität des Baumbestandes wäre die Folge. Darüber hinaus ist zu prüfen, dass die Zusatzbelastung für Stickstoff (sog. Critical-Load-Wert) am Rande des FFH-Gebietes Nr. 297 „Wald bei Burg Dinklage“ nicht überschritten wird.

 

Zur Bewertung der durch die Erweiterung der Anlage verursachten Ammoniak-Konzentrationen sowie der Stickstoffdeposition in benachbarte Wälder wurde bisher kein qualifiziertes Gutachten vorgelegt. Diese Auswirkungen sollten untersucht werden.

 

In der Diskussion sprach sich ein Ausschussmitglied gegen eine Vorratsgenehmigung aus und wies auf den hohen Bestand an Tieren in der Region hin. Angesichts der sich daraus ergebenden schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sollten keine weiteren Tierhaltungsanlagen mehr zugelassen und das Einvernehmen somit versagt werden.

 

Die Verwaltung erläuterte in diesem Zusammenhang das Verfahren zur Einvernehmenserteilung und wies auf das geltende Baurecht hin.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, Untersuchungen über die Auswirkungen des Vorhabens durchzuführen. Sofern dabei keine Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt festgestellt werden, sollte das Einvernehmen erteilt werden.