Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Nachgenehmigung von Stallbauten wird erteilt.


Die Hofstelle (Nebenerwerb) liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) der Stadt Lohne in relativer Alleinlage in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Weitere Hofstellen mit Tierhaltung sind mind. 400 m entfernt, nordöstlich in 120 m und südwestlich in 150 m Entfernung liegt jeweils ein einzelnes Wohnhaus.

 

Auf der Hofstelle werden zurzeit 60 Mastschweine gehalten. Beantragt sind insgesamt 137 Mastschweineplätze.

 

Der VDI-Richtlinienabstand für die insgesamt beantragte Tierhaltung beträgt 130 m, der im Außenbereich auf mind. 100 m reduziert werden kann. Der Mindestabstand von 100 m wird zu den Nachbarhäusern eingehalten.

 

Laut Immissionsschutzbeurteilung durch den Landkreis Vechta bestehen bezüglich der Genehmigungserteilung keine Bedenken.