Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)   Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)   Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 136 „Nördlich der Dinklager Straße“ der Stadt Lohne als Satzung mit örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung hierzu.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 136 „Nördlich der Dinklager Straße“ der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.10.2011 zur Kenntnis gegeben wurde mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 22.11.2011.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 18.11.2011

 

Zum Städtebau

Entsprechend der Stellungnahme des Landkreises Vechta wird die Begründung redaktionell um die angesprochenen Punkte ergänzt. Es ist jedoch festzuhalten, dass es sich bei der vorliegenden Planung inhaltlich lediglich um eine vereinfachte Änderung der Bebauungspläne Nr. 105 und 113 handelt, mit dem Ziel der Verschiebung eines Regenrückhaltebeckens, der Überplanung kleinflächiger Gehölz- bzw. Waldbestände sowie der Erhöhung der möglichen Gebäudehöhen als wesentliche Inhalte.

 

Aus dem Nutzungskatalog der textlichen Festsetzung Nr. 1 wird der Punkt Vergnügungsstätten nicht gestrichen, sondern präzisiert. Die Stadt Lohne möchte auch weiterhin in diesem Industriegebiet nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten, wie z. B. Casinos, die ansonsten als spezifizierte Nutzungsart der Gewerbebetriebe aller Art zulässig wären, ausschließen.

 

Zum Umweltschutz

Im weiteren Planverfahren werden die Planunterlagen um einen Hinweis zu den Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG redaktionell ergänzt.

 

Zum Planentwurf

Der vom Landkreis Vechta angesprochene Verfahrenschlussvermerk wird in die Planung als Hinweis redaktionell ergänzt. Des weiteren wird im Planentwurf der Gesetzesbezug in § 10 angepasst und die Nutzungsartengrenze in die Legende aufgenommen.

 

 

Hase-Wasseracht vom 23.11.2011

 

Die Hinweise der Hase-Wasseracht werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Regenrückhaltung für das Plangebiet erfolgt in dem bereits fertig gestellten und mit der Hase Wasseracht abgestimmten Regenrückhaltebecken.

 

 

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 26.10.2011

 

Die von der Landesbehörde angesprochenen drei nachrichtlichen Hinweise werden wie gewünscht in die Planunterlagen redaktionell ergänzt.

 

 

OOWV vom 18.11.2011

 

Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH vom 10.11.2011

 

Die Hinweise der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

 

 

E on Netz GmbH vom 20.10.2011

 

Die Hinweise der e on Netz GmbH werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren in die Planunterlagen übernommen.