Sitzung: 08.12.2011 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/002/2011
Beschlussempfehlung:
a)
Der Rat
der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während des Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der Rat der Stadt Lohne beschließt den
Bebauungsplan Nr. 136 „Nördlich der Dinklager Straße“
der Stadt Lohne als Satzung mit örtlichen Bauvorschriften sowie die
Begründung hierzu.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 136 „Nördlich
der Dinklager Straße“ der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten
Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 18.10.2011 zur Kenntnis gegeben
wurde mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 22.11.2011.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den
vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis
Vechta vom 18.11.2011
Zum Städtebau
Entsprechend der Stellungnahme des
Landkreises Vechta wird die Begründung redaktionell um die angesprochenen
Punkte ergänzt. Es ist jedoch festzuhalten, dass es sich bei der vorliegenden
Planung inhaltlich lediglich um eine vereinfachte Änderung der Bebauungspläne
Nr. 105 und 113 handelt, mit dem Ziel der Verschiebung eines
Regenrückhaltebeckens, der Überplanung kleinflächiger Gehölz- bzw. Waldbestände
sowie der Erhöhung der möglichen Gebäudehöhen als wesentliche Inhalte.
Aus dem Nutzungskatalog der textlichen
Festsetzung Nr. 1 wird der Punkt Vergnügungsstätten nicht gestrichen, sondern
präzisiert. Die Stadt Lohne möchte auch weiterhin in diesem Industriegebiet
nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätten, wie z. B. Casinos, die ansonsten
als spezifizierte Nutzungsart der Gewerbebetriebe aller Art zulässig wären,
ausschließen.
Zum Umweltschutz
Im weiteren Planverfahren werden die
Planunterlagen um einen Hinweis zu den Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG
redaktionell ergänzt.
Zum Planentwurf
Der vom Landkreis Vechta angesprochene
Verfahrenschlussvermerk wird in die Planung als Hinweis redaktionell ergänzt.
Des weiteren wird im Planentwurf der Gesetzesbezug in § 10 angepasst und
die Nutzungsartengrenze in die Legende aufgenommen.
Hase-Wasseracht
vom 23.11.2011
Die Hinweise der Hase-Wasseracht werden zur
Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Regenrückhaltung für das Plangebiet
erfolgt in dem bereits fertig gestellten und mit der Hase Wasseracht
abgestimmten Regenrückhaltebecken.
Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 26.10.2011
Die von der Landesbehörde angesprochenen
drei nachrichtlichen Hinweise werden wie gewünscht in die Planunterlagen
redaktionell ergänzt.
OOWV
vom 18.11.2011
Die Hinweise des OOWV werden zur Kenntnis
genommen.
Deutsche
Telekom Netzproduktion GmbH vom 10.11.2011
Die Hinweise der Deutschen Telekom
Netzproduktion GmbH werden zur
Kenntnis genommen und berücksichtigt.
E on
Netz GmbH vom 20.10.2011
Die Hinweise der e on Netz GmbH werden zur
Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren in die Planunterlagen übernommen.