Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussempfehlung:

 

Ich beantrage, gemäß § 101 NGO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 zu beschließen und die Entlastung zu erteilen.


Sachverhalt:

 

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 habe ich gemäß § 100 Abs. 3 NGO festgestellt. Die Grundlagen für diese Feststellung bilden

 

1.        die Jahresrechnung mit dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung, ferner folgende Anlagen:

 

a)        Vermögensübersicht

b)        Schuldenübersicht,

c)        Übersicht über die Rücklagen,

d)        Rechnungsquerschnitt und Gruppierungsübersicht,

e)        Rechenschaftsbericht,

 

2.        der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.04.2007 mit folgender Schlussbemerkung:

 

„Das Ergebnis der Prüfung für das Haushaltsjahr 2006 wird wie folgt zusammengefasst:

 

- Die Prüfung (erfolgte stichprobenweise und) erstreckte sich auf Teilbereiche.

- Die Jahresrechnung 2006 wurde im Wesentlichen richtig aufgestellt.

- Auf die durch Unterstreichen gekennzeichneten Prüfungsbemerkungen

  wird besonders hingewiesen.

 

Prüfungsbemerkungen betrafen die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben, die im Jahr 2007 erfolgt ist und die Berechnung von Beschäftigungs-, Dienst- und Jubiläumszeiten. Weiter waren Stellungnahmen zu einigen noch nicht vorliegenden Schlussrechnungen vorzunehmen, die zwischenzeitlich erledigt sind.

 

Da diese Prüfung durch Stichproben erfolgt ist, wird darauf aufmerksam gemacht, dass nach den Ausführungsbestimmungen zu § 101 NGO durch die Entlastung Verstöße, die bis dahin nicht festgestellt worden sind, nicht geheilt werden.“

 

3.        die Stellungnahme der Stadt Lohne zu den Prüfungsbemerkungen und –hinweisen.