Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86/I - 1. Änderung für den Bereich zwischen der Straße „An der Kirchenziegelei, Lindenstraße und Vechtaer Straße“.

 

b)  Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt.


Ein Gewerbebetrieb an der Lindenstraße plant seine Flächen nach Nordwesten hin zu erweitern. In diesem Bereich liegt eine Kompensationsfläche, die im Zuge des Baues der Nordtangente entstanden ist. Sie liegt zwischen den vorhandenen gewerblichen Bauflächen im Osten und den Flächen des Gymnasiums Lohne im Süden. Westlich grenzt an diese Kompensationsfläche ein Wohnhaus an.

 

 Die angesprochenen Flächen befinden sich im Bebauungsplan Nr. 86/I, die gewerblichen Bauflächen sind als Sondergebiet 3 „Produktionsverbindungshandel“ festgesetzt. Die Kompensationsfläche ist als Parkanlage und das westlich angrenzende Wohnhaus als Mischgebiet festgesetzt worden. Der angrenzende Betrieb möchte nun diese Fläche nutzen, um eine weitere Lagerhalle zu errichten. Hierzu hat sich der Eigentümer des Wohnhauses über seinen Rechtsanwalt dahingehend geäußert, dass die vorhandene Parkanlage als „Schutzstreifen“ zwischen dem Mischgebiet, in dem sich sein Wohnhaus befindet, und den gewerblichen Bauflächen erhalten bleiben sollte. Für ihn wäre höchstens denkbar, dass die Parkanlage zukünftig zur Hälfte von dem Gewerbebetrieb genutzt werden würde.

 

Planungsrechtlich ist solch ein „Schutzstreifen“ zwischen gemischten und gewerblichen Bauflächen allerdings nicht erforderlich. Durch die Überplanung der bisherigen Kompensationsfläche muss zum einen deren Funktion an anderer Stelle ersetzt werden und darüber hinaus ist der Eingriff durch das Bauvorhaben im Rahmen des Planverfahrens zu bewerten und entsprechender Ersatz zu leisten.

 

Anhand einer Präsentation wurde der Vorentwurf zur Änderungsplanung von der Verwaltung erläutert. Dieser sieht vor, dass das Grundstück des Nachbarn durch einen Lärmschutzwall von der gewerblichen Baufläche getrennt werden soll. Im weiteren Verfahren wäre dann zu prüfen, inwieweit die unterschiedlichen Nutzungen zueinander verträglich sind. Des Weiteren sind die naturschutzfachlichen Auswirkungen durch Fachleute zu untersuchen, wobei dem Ersatz der Kompensationsfläche eine besondere Bedeutung zukommt.

 

In der Aussprache wandte sich ein Ausschussmitglied entschieden gegen ein Änderungsverfahren. Zudem werde der Ausschuss vor vollendete Tatsachen gestellt, da auf dem Grundstück bereits Bohrungen vorgenommen worden sind.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass lediglich Erkundungsbohrungen vorgenommen wurden. Bei Einleitung des Änderungsverfahrens würden umgehend umfangreiche faunistische Untersuchungen in Auftrag gegeben.

 

Ein Ausschussmitglied regte an, zunächst das Ergebnis dieser Untersuchungen abzuwarten und dann zu entscheiden, ob ein Änderungsverfahren eingeleitet wird.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass dies allein schon aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll sei. Wichtig sei es, jetzt den ersten Verfahrensschritt zu beginnen.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechend Anfrage, dass die faunistischen Untersuchungen einige Monate in Anspruch nehmen.