Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Planung zur Errichtung der Wohnanlage wird zugestimmt.


Anhand einer Präsentation wurde die Planung von der Verwaltung vorgestellt und erläutert. Vorgesehen sind der Bau von zwei mehrgeschossigen Wohnhäusern mit 18 Wohnungen unterschiedlicher Größe sowie der Bau von 22 Parkplätzen. Das Gebäude zur Brinkstraße hin wird etwas zurück gesetzt errichtet, um einen gewissen Vorgartencharakter zu erhalten. Weiter ist vorgesehen, einen Streifen Grundstücksfläche dem Gehweg zuzuschlagen, damit dieser etwas breiter wird.

 

Da für den Bereich kein Bebauungsplan existiert, ist das Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen und die Erteilung des Einvernehmens erforderlich.

 

In der Aussprache wurde die Planung von verschiedenen Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen und begrüßt, dass in der Brinkstraße investiert wird.

 

Ein Ausschussmitglied wies auf mögliche Lärmbelästigungen durch die nahe Schule hin und wies darauf hin, dass es besser sei ein Gesamtkonzept zu entwickeln, anstatt stückweise zu planen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte dazu aus, dass die Vorgaben aus einem Gesamtkonzept oftmals zu Problemen führen, da potenzielle Investoren einem solchen Konzept eher zurückhaltend gegenüberstehen. Man sei in der Brinkstraße auf einem guten Weg wie die Sanierung des Gebäudes Brinkstraße 27/29 und der geplante Neubau im Bereich Brinkstraße 35 zeigen. Zwar sei es wünschenswert, eine größere gewerbliche Nutzung zu erreichen, doch ließe sich das nicht überall verwirklichen.