Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 G „Kindertagesstätte Kreuzstraße“.

 

b)      Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass für den Bereich des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte an der Kreuzstraße der Bebauungsplan Nr. 20 „Achtern Thun“ gilt, der seit dem Jahre 1967 rechtsverbindlich ist. Der Bebauungsplan setzt für das betreffende Gebiet Flächen für die Landwirtschaft fest. Das Plankonzept wurde anhand einer Präsentation erläutert.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Sicherung der sozialen Bedürfnisse in der Stadt Lohne den Bebauungsplan Nr. 20 G „Kindertagesstätte Kreuzstraße“ aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.