Sitzung: 19.04.2012 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 40/001/2012
Beschlussvorschlag:
Den von der Verwaltung erarbeiteten Lösungsvorschlägen einschließlich der An- und Umbaumaßnahmen, die auch im Rahmen der Schulbesichtigung am 14. und 22.03.2012 vorgestellt wurden, wird zugestimmt. Für die Grundschule Kroge können Umbauarbeiten entfallen, sofern die vom Kloster vorgeschlagene Kooperation realisiert wird und die Kroger Schüler im Kloster essen können. Sollte diese Kooperation nicht zustande kommen, wird die vorgestellte Lösung im ehemaligen Lehrerwohnhaus realisiert.
Mit diesen Regelungen wird die Verwaltung beauftragt, weiterhin gemeinsam mit den Grundschulen eine Antragstellung aller Grundschulen auf Einführung der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2013 zu erreichen.
Das ursprüngliche Ziel, zum 01.08.2012 in Lohne ein offenes Ganztagsangebot an allen Grundschulen einzuführen, konnte nicht realisiert werden. Der Schulausschuss hat daher in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den Schulen Mindeststandards zu vereinbaren, um die Einführung der offenen Ganztagsschule möglichst zum 01.08.2013 zu realisieren.
Von fast allen Grundschulen wurden Forderungen gestellt, die sich auf nachstehende Punkte beziehen:
- Sekretariatsstunden
- Hausmeistereinsatz
- Personalkostenetat
- Turnhallennutzung
- Räume als Ruheraum / für pädagogische Mitarbeiter / für Mensa und Ausgabeküche
- Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung sowie die Mittagsaufsicht
- Budget für Anschaffungen zur Gewährleistung eines besonderen Nachmittagsangebotes sowie für Verbrauchsmaterialien
- Reinigung von Schule und Turnhalle
Zu diesen Punkten hat die Verwaltung Regelungen erarbeitet, die für alle Grundschulen vergleichbare Verhältnisse gewährleisten sollen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung wurden u. a. Erkundigungen bei benachbarten Schulträgern offener Ganztagsschulen eingeholt. Letztlich konnten in Gesprächen mit den Grundschulleiterinnen nachstehende Rahmenbedingungen vereinbart werden. Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Vereinbarungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien stehen. Die Grundschulleiterinnen – bis auf die der Grundschule Brockdorf - erklärten sich einverstanden und sicherten eine Antragstellung unter diesen Bedingungen zu. Im Einzelnen sind dies:
1.
Sekretariatsstunden:
Gefordert wurde eine Erhöhung der Arbeitszeit der Schulsekretärinnen zwischen
70 % und 160 % (10 bis 15 Std. je Woche und Schule). Vereinbart
werden konnte letztlich eine Erhöhung von durchschnittlich 30 % (2 bis 5
Std. pro Woche und Schule). Für die einzelnen Grundschulen ergibt sich danach
Folgendes:
Franziskus-Schule: derzeit 15,0
Std. – neu 22 Std.
Gertrudenschule: derzeit
10,0 Std. – neu 13 Std.
Von-Galen-Schule: derzeit 12,0
Std. – neu 16 Std.
Ketteler-Schule: derzeit
17,0 Std. – neu 22 Std.
Grundschule Brockdorf: derzeit 6,5 Std. – neu 10 Std.
Grundschule Kroge: derzeit 6,0 Std. – neu 10 Std.
Die Sekretariatsstunden für die Franziskus-Schule wurden über 30 % erhöht,
weil diese bisher im Vergleich zu den anderen Grundschulen schlechter gestellt
ist. Um vergleichbare Verhältnisse zu schaffen, wurden die Stunden für die
Schulsekretärin auf die Stunden wie bei der Ketteler-Schule angehoben. Die
Schulen sind gleich groß.
In Brockdorf liegt die Erhöhung über 30 %, weil der Schulsekretärin
eigentlich 8 Std./Woche zustehen, sie aus persönlichen Gründen derzeit aber nur
6,5 Std. arbeiten kann. Der persönliche Hinderungsgrund entfällt
voraussichtlich in absehbarer Zeit und soll nicht zum Nachteil der Schule
gereichen. Die Arbeitszeiterhöhung wurde daher auf der Grundlage von 8
Std./Woche angeboten, mithin 10 Std./Woche.
Bei der Grundschule Kroge ist ebenfalls ein höherer Zuschlag als 30 %
angesetzt, um der Situation Rechnung zu tragen, dass kleine Grundschulen
zahlreiche Arbeiten und Meldungen ebenso wie größere zu erledigen haben. Sie
sind bei einer rein schülerzahlbezogenen Ermittlung schlechter gestellt. Im
Sinne eines Zuschlags für kleine Grundschulen wurde daher eine Aufstockung der
Sekretariatsstunden auf 10 Std. angeboten.
2.
Hausmeistereinsatz:
Wunsch der Schulen war die Freistellung der Hausmeister von
Vertretungstätigkeiten an anderen Schulen sowie von Reinigungsarbeiten. Angeboten
wurde für alle Schulen eine Vertretung durch den Bauhof, falls diese während
der Schulzeit notwendig wird. In den Ferien vertreten sich die Hausmeister
weiterhin gegenseitig.
Reinigungsarbeiten, die Hausmeister in den Schulen durchführen, sollen
zukünftig im Schulgebäude weitgehend entfallen, da diese bei einem
durchgehenden Schulbetrieb bis 15:30 Uhr anschließend in der vertraglichen
Arbeitszeit nicht mehr abgeleistet werden können. Die Reinigungsarbeiten werden
auf das in der Schule tätige Reinigungsunternehmen übertragen. Sofern
Hausmeister in Turnhallen reinigen, verbleibt es dabei. Hier ist eine Reinigung
in der Zeit zwischen Schulschluss am Vormittag und Beginn der AG-Angebote nach
der Hausaufgabenbetreuung möglich.
In Kroge wurde eine Erhöhung der Arbeitszeit um 6 Std. gefordert. In Kroge und
Brockdorf wurde im Hinblick auf die geringe Arbeitszeit des Hausmeisters mit 13
Std./Woche bzw. 14 Std./Woche eine Erhöhung der Arbeitszeit um 1 Std. pro
Nachmittag, an dem ein Ganztagsangebot unterbreitet wird, angeboten. Diese Zeit
soll während des AG-Angebotes der Schule einschließlich der Zeit kurz vor und
nachher abgeleistet werden.
3.
Finanzielle Absicherung des
Personalkostenetats:
Die Auskömmlichkeit des Landesbudgets wurde überprüft. Im Ergebnis kann man
davon ausgehen, dass die bisher vom Land gewährten Mittel bei einem
Nachmittagsangebot an 3 Tagen/Woche auskömmlich sein müssten. Sobald ein
4-Tage-Angebot vorgehalten und das Ganztagsangebot in größerem Umfang in
Anspruch genommen wird, sind bei Gruppenstärken von 15 – 20 Schülern so viele Gruppen
zu erwarten, dass das Landesbudget voraussichtlich nicht ausreichen wird bzw.
die Schulen den Kooperationspartnern eine derart niedrige Vergütung anbieten
müssten, dass dafür kein pädagogischer Mitarbeiter zu bekommen ist. In dem Fall
müsste wohl eine Kostenbeteiligung durch den Schulträger gewährt werden, zumal
mit der Antragsstellung erklärt wird, die notwendige u. a. personelle Ausstattung
sicherzustellen. Da diese Frage maßgeblich vom Umfang der Inanspruchnahme des
Ganztagsangebotes abhängt, kann derzeit eine konkrete Kostenzusage nicht
gegeben werden. Die Problematik wird jedoch erkannt. Tritt der Fall ein, muss
dann über Regelungen und eine finanzielle Beteiligung gesprochen werden.
4.
Turnhallennutzung:
Wunsch der Grundschulen war, die Hallen freizuhalten für die Zeit des
Nachmittagsbetriebes. Hier sollten den schulischen Belangen Vorrang eingeräumt
und die Turnhallen bis zum Ende der AG-Zeiten den Schulen vorbehalten werden.
Die Schulen wurden gebeten, der Verwaltung konkrete Tage und Uhrzeiten zu
nennen, an denen sie die Turnhalle nutzen möchten.
5.
Ruheraum:
Gefordert wurde ein Raum, in den sich Schüler nach Schulschluss in der
Mittagszeit zurückziehen können, sofern sie ein Ruhebedürfnis haben. Von der
Verwaltung wurde der Bau eines solchen Raumes nicht in Aussicht gestellt.
Sofern jedoch ein Raum vorhanden ist, der als solcher genutzt oder mitgenutzt
werden kann, kann eine entsprechende Einrichtung des Raumes mit Unterstützung
der Stadt erfolgen.
6.
Bewegungsraum:
Betrifft nur die Grundschule Kroge, weil es dort keine Pausenhalle gibt. Die
Schule beantragt, den überdachten Bereich vor dem Haupteingang der Schule zu
verglasen und so einen geschlossenen Pausen- und Bewegungsbereich zu erhalten.
Von der Verwaltung wurde hierfür eine Baumaßnahme nicht in Aussicht gestellt. Die
Schulleiterin wies darauf hin, dass möglicherweise Eltern anbieten werden, die
Arbeiten in Eigenleistung oder mit Hilfe von Sponsoring zu realisieren. Ein
konkretes Angebot liegt der Verwaltung bisher nicht vor.
7.
Personalraum für pädagogische Mitarbeiter:
Ein gesonderter Personalraum wurde von der Verwaltung nicht zugesagt. Vielmehr
soll ein vorhandener Raum genutzt werden, sofern pädagogische Mitarbeiter einen
Schreibtisch brauchen. Angeboten wurden jedoch Schränke, in denen persönliche
Dinge und Arbeitsmittel abgelegt werden können, die insbesondere auch ein Fach
für Mitteilungen der Schule an die pädagogischen Mitarbeiter (Abwesenheit von
Schülern, besondere Vorfälle etc.) beinhalten. Diese Schränke sollten möglichst
im Verwaltungsbereich bzw. in der Nähe des Lehrerzimmers aufgestellt werden.
Grundsätzlich sollte das Lehrerzimmer auch als Arbeitsraum für die
pädagogischen Mitarbeiter mit nutzbar sein, da nachmittags keine Lehrer in der
Schule sind. Die Grundschule Kroge lehnt dieses ab und verweist auf die
Möglichkeit, in der Schulbibliothek Arbeitsplätze anzubieten.
8.
Mensa und Ausgabeküche:
Nach Gesprächen mit allen Grundschulleiterinnen und weiteren Erkundigungen bei
benachbarten Schulträgern ist festzustellen, dass nirgendwo das Mittagessen in
der Pausenhalle oder einem Klassenraum eingenommen wird. Für die Einnahme des
Mittagessens müssen daher separate Räume eingerichtet werden.
In den Schulen bestehen unterschiedliche räumliche Voraussetzungen, so dass die
konkrete Umsetzung ebenfalls individuell erfolgen muss. Im Rahmen der
Schulbesichtigungen am 14. und 22.03.2012 konnten sich die Ausschussmitglieder
über die jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten informieren. Die
erforderlichen Planungen werden in der Sitzung auf Wunsch erneut erläutert.
Ein Lösungsvorschlag wurde mit den Grundschulleiterinnen unter der Prämisse
erarbeitet, dass sich zunächst ca. 40 % der Schüler für ein Mittagessen
anmelden und diese in zwei Schichten essen werden. Damit soll ein praktikabler
Anfang gewährleistet und gleichzeitig vermieden werden, dass an allen
Grundschulen große Mensen entstehen, die dann möglicherweise nicht ausgelastet
sind. Um die Kücheneinrichtung und damit auch den Platzbedarf zu begrenzen, soll
das Essen fertig angeliefert werden. Bei der Essensausgabe sollten die Schüler
Gelegenheit erhalten, die Menge und Auswahl des Essens auf dem Teller selbst zu
bestimmen und auch einen „Nachschlag“ zu erhalten. Die Auswahl des Anbieters
ist in Abstimmung mit den Schulen vorzunehmen. An den Grundschulen ergeben sich
folgende Situationen:
Franziskus-Schule: |
Essen für ca. 140 Schüler = 70
Schüler pro Schicht |
Gertrudenschule: |
Mittagessen für 60 Schüler = 30
Schüler je Schicht |
Von-Galen-Schule: |
Mittagessen für ca. 96 Schüler = 48
Schüler je Schicht |
Ketteler-Schule: |
Mittagessen für ca. 140 Schüler =
70 Schüler je Schicht |
Grundschule Brockdorf: |
Nach den derzeitigen Schülerzahlen
wird im Jahr 2013 eine Klasse frei, da zwei Klassen 4 die Schule verlassen
und lediglich eine Klasse im 1. Schuljahr erwartet wird. Dieser frei werdende
Klassenraum kann als Küche und Mensa umgebaut werden. Bei 40 % der
Schülerschaft werden 38 Schüler, d. h. 19 Schüler je Schicht, zu beköstigen sein. |
Grundschule |
Für ein Mittagessen für ca. 28
Schüler wurde die Nutzung des ehemaligen Lehrerwohnhauses überlegt. Dazu
müsste der jetzige Mehrzweckraum Mensa und der Materialraum als Nebenraum des
Werkraumes die Ausgabeküche werden. Damit entfällt die Nutzung als Werkraum.
Der Fachunterricht Werken müsste daher in die Schule zurückverlegt werden,
und zwar in den Raum, in dem er vor dem Ausbau des ehemaligen
Lehrerwohnhauses bereits erteilt wurde. |
9.
Personal für die Essensausgabe und
anschließende Reinigung / Mittagsaufsicht:
Die Kosten für die Essensausgabe und die Reinigung werden in den Essenspreis
eingerechnet. Ein Betrag von 3,00 € pro Mahlzeit erscheint als Obergrenze
dessen, was die Schule als Elternbeitrag erheben kann. Sofern das Essen
einschließlich Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung von
Küche und Mensa den Betrag von 3,00 € überschreiten, müssten die
Mehrkosten von der Stadt Lohne getragen werden.
Die Aufsicht während des Mittagessens wird als zum pädagogischen
Nachmittagsbereich gehörend gesehen und ist daher zunächst vom
Nachmittagsbudget zu bestreiten.
10.
Materialien für das Nachmittagsangebot:
Mittel für die Erstanschaffung gesonderter Arbeitsmittel für den Nachmittagsbereich
wurden den Schulen je nach Schülerzahlen mit Beträgen zwischen 200 € und
400 € je Schule angeboten.
11.
Jahresbudget für den Nachmittagsbereich:
In Anlehnung an die Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmittel sowie
Geschäftsausgaben wurden für Lehr- und Lernmittel ein Betrag von 4,00 € je
teilnehmendem Schüler und für Geschäftsausgaben von 3,00 € je
teilnehmendem Schüler angeboten. Dieses entspricht den Beträgen im
Vormittagsbereich bezogen auf eine Unterrichtsstunde.
12.
Reinigung von Schule und Turnhalle:
Im Hinblick auf die durchgehende Nutzung der Turnhallen und zum Teil auch der
Schulgebäude muss die Reinigung zeitlich verschoben werden. In Absprache mit
dem Reinigungsunternehmen können die Schulgebäude morgens vor Schulbeginn oder
alternativ nach Beendigung des Ganztagsbetriebes gereinigt werden. Zusätzlicher
Reinigungsbedarf – außer bei Mensa und Küche – wird nicht gesehen.
Abschließend wurde den Schulleiterinnen in Aussicht gestellt, diese Rahmenbedingungen nach ca. 1 Jahr erneut zu besprechen, um Erfahrungen einzubringen und ggfs. notwendige Korrekturen zu erörtern.
Im Rahmen baulicher Veränderungen zur Einführung der offenen Ganztagsschule wurde mehrfach das Stichwort Inklusion genannt. Von der Verwaltung wird daher darauf hingewiesen, dass neue räumliche Verhältnisse stets so hergerichtet werden, dass sie barrierefreien Zugang gewährleisten. Die vorgenannten Baumaßnahmen bzw. Umbaumaßnahmen fallen in Bereichen der Schulgebäude an, in denen im gleichen Zuge ergänzende Baumaßnahmen die behindertengerechte Zugänglichkeit nicht verbessern. Im Übrigen bleibt abzuwarten, inwieweit überhaupt gehbehinderte Kinder an Grundschulen angemeldet werden. Da Behinderungen ganz überwiegend individueller Anpassungen an die Schulräume bedürfen, bleibt abzuwarten, mit welchen Behinderungen Kinder an einer Schule angemeldet werden, um dann bedarfsgerecht zu reagieren. Da die Inklusion aufsteigend vom ersten Schuljahr an, d. h. jeweils im ersten Schuljahr, beginnt und die Schulanmeldung mehr als ein Jahr vor Schulbeginn erfolgt, müsste sich die Grundschule bei Aufnahme eines behinderten Kindes mit dem Schulträger in Verbindung setzen, um dann individuell die notwendigen Maßnahmen zu erörtern. Ein prophylaktischer Ausbau aller Grundschulen ist in diesem Sinne nicht möglich und leistbar.
An der Franziskus-Schule, Von-Galen-Schule, Ketteler-Schule, Grundschule Brockdorf, Stegemannschule und Realschule Meyerhofstraße könnten im Übrigen bereits jetzt gehbehinderte Schüler aufgenommen werden.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den erarbeiteten Lösungsvorschlägen einschließlich der An- und Umbaumaßnahmen, die auch im Rahmen der Schulbesichtigungen am 14. und 22.03.2012 vorgestellt wurden, zuzustimmen und mit diesen Regelungen die Verwaltung zu beauftragen, weiterhin gemeinsam mit den Grundschulen eine Antragstellung aller Grundschulen auf Einführung der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2013 zu erreichen.
Für die Grundschule Brockdorf sollte entschieden werden, ob im Hinblick auf den Wunsch der Schule nach einer Verbesserung der Fachraumsituation ein Anbau geplant werden soll.
Für die Grundschule Kroge ist außerdem zu entscheiden, wie mit dem Wunsch nach einem geschlossenen Bewegungsraum umgegangen werden soll.
In der anschließenden Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer auf Anfrage, dass die vorgestellten Regelungen mit den Grundschulleiterinnen besprochen wurden und bis auf die Grundschule Brockdorf deren Zustimmung gefunden haben. Ein Sprecher betonte, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen gute Rahmenbedingungen angeboten werden, mit denen eine Antragstellung der Schulen erwartet werden dürfe.
Zu Punkt
3. Finanzielle Absicherung des Personalkostenetats
sicherte Bürgermeister Gerdesmeyer zu, die Schulen nicht im Regen stehen zu lassen, wenn sich zeigen sollte, dass das Landesbudget für die Organisation des Nachmittagsangebotes nicht ausreicht. Er brachte jedoch auch zum Ausdruck, dass er vom Land erwarte, ausreichende Mittel für ein qualitätvolles, hochwertiges Angebot zu erhalten, wenn schon der Schulträger die investiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der offenen Ganztagsschule allein trägt.
Zu Punkt
4. Turnhallennutzung
wies der Vorsitzende darauf hin, dass es bereits einen früheren Beschluss gibt, wonach den Schulen für die Zeit bis 16:00 Uhr Vorrang vor dem Vereinssport eingeräumt wird.
Zu Punkt
6. Bewegungsraum
wurde der gewünschte Ausbau von der Verwaltung im Hinblick auf die zurückgehende Schülerzahlenentwicklung von 8 bis 19 Schülern je Jahrgang nicht empfohlen. Der Vorsitzende ergänzte, dass es außerdem keine Maßnahme im Zusammenhang mit der offenen Ganztagsschule, sondern grundsätzlicher Art sei. Eine Entscheidung hierüber könne daher zunächst zurückgestellt werden.
Zu Punkt
7. Personalraum für pädagogische Mitarbeiter
äußerte der Vorsitzende Verständnis für die Vorbehalte einzelner Schulen hinsichtlich der Mitnutzung des Lehrerzimmers durch pädagogische Mitarbeiter, wenn dort Unterlagen wie Klassenarbeit-Entwürfe oder Ähnliches unverschlossen zugänglich sind.
Zu Punkt
10. Materialien für das Nachmittagsangebot
bezeichnete der Vorsitzende die vorgeschlagenen Ansätze als sehr niedrig.
Zu Punkt
12. Reinigung von Schule und Turnhalle
wies ein Sprecher darauf hin, dass bei der Verschiebung von Hallenstunden Sportangebote für jüngere Kinder nicht beliebig nach hinten verschoben werden können.
Zu den Punkten
8. Mensa und Ausgabeküche und
9. Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung / Mittagsaufsicht
wies der Vorsitzende darauf hin,
dass Eltern ihr Kind an einer offenen Ganztagsschule anmelden können,
abweichend von den geltenden Schulbezirksregelungen, wenn die Grundschule ihres
Einzugsbereichs nicht offene Ganztagsschule ist. In diesem Sinne sollten
möglichst alle Grundschulen offene Ganztagsschulen werden, um solche
Umschulungsanträge und damit Schülerabgänge zu vermeiden.
Zu den Kosten von 3 € für ein Mittagessen wurde auf Anfrage bestätigt,
dass dieser Betrag als Obergrenze für den Elternbeitrag gesehen wird, wobei
Eltern im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Erstattung dieser
Kosten (bis auf einen Eigenanteil von 1 €) beantragen können. Ein anderer
Redner wies darauf hin, dass an der Stegemannschule ein Elternbeitrag von
2,50 € erhoben wird. Er regte einen einheitlichen Betrag für alle Schulen
an.
Abschließend wies Bürgermeister Gerdesmeyer darauf hin, dass die vorgestellten Bauprogramme mit allen Grundschulleiterinnen abgestimmt wurden und sie sich - außer in Brockdorf - vorstellen konnten, so den offenen Ganztagsschulbetrieb zu starten. Die Schulleiterin in Brockdorf möchte mit einem freiwerdenden Klassenraum das Fachraumangebot der Schule verbessern und den Raum nicht als Küche und Mensa nutzen. Bürgermeister Gerdesmeyer regte dennoch an, einen freiwerdenden Klassenraum als Küche und Mensa einzuplanen. Diese Überlegung steht unter der Prämisse, dass in der Grundschule Brockdorf im Jahr 2013 eine Klasse weniger zu unterrichten ist als bisher. Sollte sich jedoch wider Erwarten zeigen, dass im Jahr 2013 zwei Klassen im ersten Schuljahr gebildet werden müssen und kein Klassenraum frei wird, sollte die Frage des Raumprogramms wiedervorgelegt und besprochen werden, wie eine Regelung gefunden wird, damit die Schule nicht für vier Jahre den einzigen Fachunterrichtsraum als Klassenraum einsetzen muss.
Zur Grundschule Kroge berichtete Stadtamtsrätin Heidkamp, dass zwischenzeitlich eine Zusage der Heimleitung des St.-Anna-Stiftes vorliegt, wonach in Absprache mit den Ordensschwestern eine Beköstigung der Schüler im Kloster angeboten und begrüßt wird. Damit wäre der ursprünglich angedachte Umbau des Lehrerwohnhauses zu Küche und Mensa mit Verlegung des Werkraumes in das Schulgebäude nicht mehr notwendig. Die Fachraumsituation der Schule könnte unverändert bestehen bleiben. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass, sofern die vom Kloster angebotene Kooperation nicht realisiert wird, die in der Schulbesichtigung am 14.03.2012 vorgestellte Planung mit Umbau des Lehrerwohnhauses zu Küche und Mensa und Verlegung des Werkraumes in das Schulgebäude wieder aufgegriffen und umgesetzt werden müsste.
Nach kurzer Aussprache fasste der Schulausschuss folgenden