Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Den von der Verwaltung erarbeiteten Lösungsvorschlägen einschließlich der An- und Umbaumaßnahmen, die auch im Rahmen der Schulbesichtigung am 14. und 22.03.2012 vorgestellt wurden, wird zugestimmt. Für die Grundschule Kroge können Umbauarbeiten entfallen, sofern die vom Kloster vorgeschlagene Kooperation realisiert wird und die Kroger Schüler im Kloster essen können. Sollte diese Kooperation nicht zustande kommen, wird die vorgestellte Lösung im ehemaligen Lehrerwohnhaus realisiert.

 

Mit diesen Regelungen wird die Verwaltung beauftragt, weiterhin gemeinsam mit den Grundschulen eine Antragstellung aller Grundschulen auf Einführung der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2013 zu erreichen.


Das ursprüngliche Ziel, zum 01.08.2012 in Lohne ein offenes Ganztagsangebot an allen Grundschulen einzuführen, konnte nicht realisiert werden. Der Schulausschuss hat daher in seiner Sitzung am 24.11.2011 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit den Schulen Mindeststandards zu vereinbaren, um die Einführung der offenen Ganztagsschule möglichst zum 01.08.2013 zu realisieren.

 

Von fast allen Grundschulen wurden Forderungen gestellt, die sich auf nachstehende Punkte beziehen:

 

-           Sekretariatsstunden

-           Hausmeistereinsatz

-           Personalkostenetat

-           Turnhallennutzung

-           Räume als Ruheraum / für pädagogische Mitarbeiter / für Mensa und Ausgabeküche

-           Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung sowie die Mittagsaufsicht

-           Budget für Anschaffungen zur Gewährleistung eines besonderen Nachmittagsangebotes sowie für Verbrauchsmaterialien

-           Reinigung von Schule und Turnhalle

 

Zu diesen Punkten hat die Verwaltung Regelungen erarbeitet, die für alle Grundschulen vergleichbare Verhältnisse gewährleisten sollen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung wurden u. a. Erkundigungen bei benachbarten Schulträgern offener Ganztagsschulen eingeholt. Letztlich konnten in Gesprächen mit den Grundschulleiterinnen nachstehende Rahmenbedingungen vereinbart werden. Von Seiten der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Vereinbarungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien stehen. Die Grundschulleiterinnen – bis auf die der Grundschule Brockdorf - erklärten sich einverstanden und sicherten eine Antragstellung unter diesen Bedingungen zu. Im Einzelnen sind dies:

 

1.       Sekretariatsstunden:

Gefordert wurde eine Erhöhung der Arbeitszeit der Schulsekretärinnen zwischen 70 % und 160 % (10 bis 15 Std. je Woche und Schule). Vereinbart werden konnte letztlich eine Erhöhung von durchschnittlich 30 % (2 bis 5 Std. pro Woche und Schule). Für die einzelnen Grundschulen ergibt sich danach Folgendes:

Franziskus-Schule:            derzeit 15,0 Std. – neu 22 Std.
Gertrudenschule:               derzeit 10,0 Std. – neu 13 Std.
Von-Galen-Schule:             derzeit 12,0 Std. – neu 16 Std.
Ketteler-Schule:                 derzeit 17,0 Std. – neu 22 Std.
Grundschule Brockdorf:     derzeit   6,5 Std. – neu 10 Std.
Grundschule Kroge:           derzeit   6,0 Std. – neu 10 Std.

Die Sekretariatsstunden für die Franziskus-Schule wurden über 30 % erhöht, weil diese bisher im Vergleich zu den anderen Grundschulen schlechter gestellt ist. Um vergleichbare Verhältnisse zu schaffen, wurden die Stunden für die Schulsekretärin auf die Stunden wie bei der Ketteler-Schule angehoben. Die Schulen sind gleich groß.

In Brockdorf liegt die Erhöhung über 30 %, weil der Schulsekretärin eigentlich 8 Std./Woche zustehen, sie aus persönlichen Gründen derzeit aber nur 6,5 Std. arbeiten kann. Der persönliche Hinderungsgrund entfällt voraussichtlich in absehbarer Zeit und soll nicht zum Nachteil der Schule gereichen. Die Arbeitszeiterhöhung wurde daher auf der Grundlage von 8 Std./Woche angeboten, mithin 10 Std./Woche.

Bei der Grundschule Kroge ist ebenfalls ein höherer Zuschlag als 30 % angesetzt, um der Situation Rechnung zu tragen, dass kleine Grundschulen zahlreiche Arbeiten und Meldungen ebenso wie größere zu erledigen haben. Sie sind bei einer rein schülerzahlbezogenen Ermittlung schlechter gestellt. Im Sinne eines Zuschlags für kleine Grundschulen wurde daher eine Aufstockung der Sekretariatsstunden auf 10 Std. angeboten.

 

2.       Hausmeistereinsatz:

Wunsch der Schulen war die Freistellung der Hausmeister von Vertretungstätigkeiten an anderen Schulen sowie von Reinigungsarbeiten. Angeboten wurde für alle Schulen eine Vertretung durch den Bauhof, falls diese während der Schulzeit notwendig wird. In den Ferien vertreten sich die Hausmeister weiterhin gegenseitig.

Reinigungsarbeiten, die Hausmeister in den Schulen durchführen, sollen zukünftig im Schulgebäude weitgehend entfallen, da diese bei einem durchgehenden Schulbetrieb bis 15:30 Uhr anschließend in der vertraglichen Arbeitszeit nicht mehr abgeleistet werden können. Die Reinigungsarbeiten werden auf das in der Schule tätige Reinigungsunternehmen übertragen. Sofern Hausmeister in Turnhallen reinigen, verbleibt es dabei. Hier ist eine Reinigung in der Zeit zwischen Schulschluss am Vormittag und Beginn der AG-Angebote nach der Hausaufgabenbetreuung möglich.

In Kroge wurde eine Erhöhung der Arbeitszeit um 6 Std. gefordert. In Kroge und Brockdorf wurde im Hinblick auf die geringe Arbeitszeit des Hausmeisters mit 13 Std./Woche bzw. 14 Std./Woche eine Erhöhung der Arbeitszeit um 1 Std. pro Nachmittag, an dem ein Ganztagsangebot unterbreitet wird, angeboten. Diese Zeit soll während des AG-Angebotes der Schule einschließlich der Zeit kurz vor und nachher abgeleistet werden.

 

3.       Finanzielle Absicherung des Personalkostenetats:

Die Auskömmlichkeit des Landesbudgets wurde überprüft. Im Ergebnis kann man davon ausgehen, dass die bisher vom Land gewährten Mittel bei einem Nachmittagsangebot an 3 Tagen/Woche auskömmlich sein müssten. Sobald ein 4-Tage-Angebot vorgehalten und das Ganztagsangebot in größerem Umfang in Anspruch genommen wird, sind bei Gruppenstärken von 15 – 20 Schülern so viele Gruppen zu erwarten, dass das Landesbudget voraussichtlich nicht ausreichen wird bzw. die Schulen den Kooperationspartnern eine derart niedrige Vergütung anbieten müssten, dass dafür kein pädagogischer Mitarbeiter zu bekommen ist. In dem Fall müsste wohl eine Kostenbeteiligung durch den Schulträger gewährt werden, zumal mit der Antragsstellung erklärt wird, die notwendige u. a. personelle Ausstattung sicherzustellen. Da diese Frage maßgeblich vom Umfang der Inanspruchnahme des Ganztagsangebotes abhängt, kann derzeit eine konkrete Kostenzusage nicht gegeben werden. Die Problematik wird jedoch erkannt. Tritt der Fall ein, muss dann über Regelungen und eine finanzielle Beteiligung gesprochen werden.

 

4.       Turnhallennutzung:

Wunsch der Grundschulen war, die Hallen freizuhalten für die Zeit des Nachmittagsbetriebes. Hier sollten den schulischen Belangen Vorrang eingeräumt und die Turnhallen bis zum Ende der AG-Zeiten den Schulen vorbehalten werden. Die Schulen wurden gebeten, der Verwaltung konkrete Tage und Uhrzeiten zu nennen, an denen sie die Turnhalle nutzen möchten.

 

5.       Ruheraum:

Gefordert wurde ein Raum, in den sich Schüler nach Schulschluss in der Mittagszeit zurückziehen können, sofern sie ein Ruhebedürfnis haben. Von der Verwaltung wurde der Bau eines solchen Raumes nicht in Aussicht gestellt. Sofern jedoch ein Raum vorhanden ist, der als solcher genutzt oder mitgenutzt werden kann, kann eine entsprechende Einrichtung des Raumes mit Unterstützung der Stadt erfolgen.

 

6.       Bewegungsraum:

Betrifft nur die Grundschule Kroge, weil es dort keine Pausenhalle gibt. Die Schule beantragt, den überdachten Bereich vor dem Haupteingang der Schule zu verglasen und so einen geschlossenen Pausen- und Bewegungsbereich zu erhalten. Von der Verwaltung wurde hierfür eine Baumaßnahme nicht in Aussicht gestellt. Die Schulleiterin wies darauf hin, dass möglicherweise Eltern anbieten werden, die Arbeiten in Eigenleistung oder mit Hilfe von Sponsoring zu realisieren. Ein konkretes Angebot liegt der Verwaltung bisher nicht vor.

 

7.       Personalraum für pädagogische Mitarbeiter:

Ein gesonderter Personalraum wurde von der Verwaltung nicht zugesagt. Vielmehr soll ein vorhandener Raum genutzt werden, sofern pädagogische Mitarbeiter einen Schreibtisch brauchen. Angeboten wurden jedoch Schränke, in denen persönliche Dinge und Arbeitsmittel abgelegt werden können, die insbesondere auch ein Fach für Mitteilungen der Schule an die pädagogischen Mitarbeiter (Abwesenheit von Schülern, besondere Vorfälle etc.) beinhalten. Diese Schränke sollten möglichst im Verwaltungsbereich bzw. in der Nähe des Lehrerzimmers aufgestellt werden. Grundsätzlich sollte das Lehrerzimmer auch als Arbeitsraum für die pädagogischen Mitarbeiter mit nutzbar sein, da nachmittags keine Lehrer in der Schule sind. Die Grundschule Kroge lehnt dieses ab und verweist auf die Möglichkeit, in der Schulbibliothek Arbeitsplätze anzubieten.

 

8.       Mensa und Ausgabeküche:

Nach Gesprächen mit allen Grundschulleiterinnen und weiteren Erkundigungen bei benachbarten Schulträgern ist festzustellen, dass nirgendwo das Mittagessen in der Pausenhalle oder einem Klassenraum eingenommen wird. Für die Einnahme des Mittagessens müssen daher separate Räume eingerichtet werden.

In den Schulen bestehen unterschiedliche räumliche Voraussetzungen, so dass die konkrete Umsetzung ebenfalls individuell erfolgen muss. Im Rahmen der Schulbesichtigungen am 14. und 22.03.2012 konnten sich die Ausschussmitglieder über die jeweiligen Gegebenheiten und Möglichkeiten informieren. Die erforderlichen Planungen werden in der Sitzung auf Wunsch erneut erläutert.

Ein Lösungsvorschlag wurde mit den Grundschulleiterinnen unter der Prämisse erarbeitet, dass sich zunächst ca. 40 % der Schüler für ein Mittagessen anmelden und diese in zwei Schichten essen werden. Damit soll ein praktikabler Anfang gewährleistet und gleichzeitig vermieden werden, dass an allen Grundschulen große Mensen entstehen, die dann möglicherweise nicht ausgelastet sind. Um die Kücheneinrichtung und damit auch den Platzbedarf zu begrenzen, soll das Essen fertig angeliefert werden. Bei der Essensausgabe sollten die Schüler Gelegenheit erhalten, die Menge und Auswahl des Essens auf dem Teller selbst zu bestimmen und auch einen „Nachschlag“ zu erhalten. Die Auswahl des Anbieters ist in Abstimmung mit den Schulen vorzunehmen. An den Grundschulen ergeben sich folgende Situationen:

Franziskus-Schule:

Essen für ca. 140 Schüler = 70 Schüler pro Schicht
Räume für eine Mensa und eine Ausgabeküche stehen in der Schule nicht frei, so dass diese durch einen Anbau geschaffen werden müssen.

Gertrudenschule:

Mittagessen für 60 Schüler = 30 Schüler je Schicht
Das Mittagessen soll in den Räumen des derzeitigen Hortes angeboten werden. Platz gibt es dort für derzeit 25 Schüler je Schicht. Sofern sich mehr Kinder für ein Mittagessen anmelden, müsste der Speiseraum um den benachbarten Werkraum vergrößert werden. Die damit entfallende Fachraumnutzung kann im Obergeschoss des Gebäudes ersetzt werden.

Von-Galen-Schule:

Mittagessen für ca. 96 Schüler = 48 Schüler je Schicht
Räume für eine Ausgabeküche und einen Speiseraum stehen im Gebäude nicht zur Verfügung. Diese müssten durch einen Anbau im Bereich des Schulkindergartens bzw. des Verkehrsgartens geschaffen werden. Der Speiseraum sollte zweckmäßigerweise Platz für mehr als 48 Schüler bieten, um einen Erweiterungsbau zu vermeiden, sofern sich mehr Schüler für ein Mittagessen anmelden. Im Hinblick auf die im gleichen Gebäude untergebrachte Musikschule könnte mit einer größeren Mensa ein Veranstaltungsraum geschaffen werden, der außerschulisch für Konzerte und Veranstaltungen nutzbar ist und dabei komplett vom Schulgebäude abgeschlossen werden kann.

Ketteler-Schule:

Mittagessen für ca. 140 Schüler = 70 Schüler je Schicht
Durch zurückgehende Schülerzahlen wird ein Klassenraum frei: Eine Mensa kann daher in einem Klassenraum einschließlich benachbartem Gruppenraum geschaffen werden. Da die beiden Räume lediglich durch eine Leichtbauwand getrennt sind, entfallen bei dieser Raumvergrößerung weitgehend Umbaumaßnahmen. Die Ausgabeküche könnte in der diesem Raum benachbarten Lehrerbibliothek eingerichtet werden. Dazu müsste ein Wanddurchbruch zur Mensa erfolgen.

Um nicht zwei Ausgabeküchen, nämlich eine für die Grundschule und eine für den dortigen pädagogischen Mittagstisch vorzuhalten, könnte ein zweiter Durchbruch zum anderen Raum neben der geplanten Ausgabeküche geschaffen und der dortige Klassenraum als Speiseraum für den pädagogischen Mittagstisch genutzt werden. Die derzeitige Ausgabeküche des pädagogischen Mittagstisches könnte ausgebaut und als Ersatz für die abgängige Küche im Verwaltungsbereich der Schule genutzt werden. Der Raum selber stünde als Ersatz für die entfallende Lehrerbibliothek zur Verfügung. Der Raum, in dem der pädagogische Mittagstisch derzeit das Mittagessen anbietet, kann ohne Umbaumaßnahme wieder als Klassenraum eingesetzt werden. Sollten sich mehr Schüler für ein Mittagessen anmelden, besteht die Möglichkeit, den zuvor beschriebenen Speiseraum baulich zu erweitern.

Grundschule Brockdorf:

Nach den derzeitigen Schülerzahlen wird im Jahr 2013 eine Klasse frei, da zwei Klassen 4 die Schule verlassen und lediglich eine Klasse im 1. Schuljahr erwartet wird. Dieser frei werdende Klassenraum kann als Küche und Mensa umgebaut werden. Bei 40 % der Schülerschaft werden 38 Schüler, d. h. 19 Schüler je Schicht, zu beköstigen sein.

Die Schulleiterin möchte diesen Raum jedoch nicht für das Mittagsangebot der offenen Ganztagsschule einsetzen, sondern wünscht sich einen Ersatz für diesen frei werdenden Raum, um die Fachraumsituation der Schule zu verbessern. Ein von der Schulleiterin gewünschter Ausbau im Dachgeschoss kann von der Verwaltung aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen an keiner Stelle des Gebäudes empfohlen werden.

Sollte die Situation eintreten, dass im Jahr 2013 doch zwei Klassen im 1. Schuljahr gebildet werden müssen (derzeit wohnen 27 Schüler im Einzugsbereich der Grundschule Brockdorf), ergäbe sich kein frei werdender Klassenraum. Diese Klasse müsste dann im vorhandenen Fachunterrichtsraum für Werken untergebracht werden. Es ist zu beraten und zu entscheiden, ob in diesem Fall ein neuer Klassenraum durch einen Anbau geschaffen werden soll. Sofern dieses nicht geschieht, müsste die Grundschule Brockdorf über 4 Jahre ohne einen Fachunterrichtsraum auskommen. Ein weiterer zweizügiger Jahrgang ist im Hinblick auf die Schülerzahlenentwicklung mit 17 bis 13 Schülern pro Jahrgang in den Jahren 2014 bis 2017 nicht zu erwarten.

Grundschule
Kroge:

Für ein Mittagessen für ca. 28 Schüler wurde die Nutzung des ehemaligen Lehrerwohnhauses überlegt. Dazu müsste der jetzige Mehrzweckraum Mensa und der Materialraum als Nebenraum des Werkraumes die Ausgabeküche werden. Damit entfällt die Nutzung als Werkraum. Der Fachunterricht Werken müsste daher in die Schule zurückverlegt werden, und zwar in den Raum, in dem er vor dem Ausbau des ehemaligen Lehrerwohnhauses bereits erteilt wurde.

In einem Gespräch mit dem neuen Geschäftsführer des St-Anna-Stiftes wurde dessen Interesse an einer Beköstigung der Schüler erfragt. Danach besteht Interesse, die Mittagsverpflegung der Schüler vorzunehmen, und zwar im Kloster. Die kirchliche Klosterleitung hat sich hiermit ebenfalls einverstanden erklärt. Die Schule hatte bereits in einem früheren Gespräch diese Möglichkeit ausdrücklich begrüßt. Sofern eine solche Vereinbarung getroffen wird, wären die zuvor beschriebenen Umbaumaßnahmen hinfällig. Insbesondere würde sich die Fachraumsituation der Schule nicht verändern.

 

9.       Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung / Mittagsaufsicht:

Die Kosten für die Essensausgabe und die Reinigung werden in den Essenspreis eingerechnet. Ein Betrag von 3,00 € pro Mahlzeit erscheint als Obergrenze dessen, was die Schule als Elternbeitrag erheben kann. Sofern das Essen einschließlich Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung von Küche und Mensa den Betrag von 3,00 € überschreiten, müssten die Mehrkosten von der Stadt Lohne getragen werden.

Die Aufsicht während des Mittagessens wird als zum pädagogischen Nachmittagsbereich gehörend gesehen und ist daher zunächst vom Nachmittagsbudget zu bestreiten.

 

10.  Materialien für das Nachmittagsangebot:

Mittel für die Erstanschaffung gesonderter Arbeitsmittel für den Nachmittagsbereich wurden den Schulen je nach Schülerzahlen mit Beträgen zwischen 200 € und 400 € je Schule angeboten.

 

11.  Jahresbudget für den Nachmittagsbereich:

In Anlehnung an die Haushaltsmittel für Lehr- und Lernmittel sowie Geschäftsausgaben wurden für Lehr- und Lernmittel ein Betrag von 4,00 € je teilnehmendem Schüler und für Geschäftsausgaben von 3,00 € je teilnehmendem Schüler angeboten. Dieses entspricht den Beträgen im Vormittagsbereich bezogen auf eine Unterrichtsstunde.

 

12.  Reinigung von Schule und Turnhalle:

Im Hinblick auf die durchgehende Nutzung der Turnhallen und zum Teil auch der Schulgebäude muss die Reinigung zeitlich verschoben werden. In Absprache mit dem Reinigungsunternehmen können die Schulgebäude morgens vor Schulbeginn oder alternativ nach Beendigung des Ganztagsbetriebes gereinigt werden. Zusätzlicher Reinigungsbedarf – außer bei Mensa und Küche – wird nicht gesehen.

 

Abschließend wurde den Schulleiterinnen in Aussicht gestellt, diese Rahmenbedingungen nach ca. 1 Jahr erneut zu besprechen, um Erfahrungen einzubringen und ggfs. notwendige Korrekturen zu erörtern.

 

Im Rahmen baulicher Veränderungen zur Einführung der offenen Ganztagsschule wurde mehrfach das Stichwort Inklusion genannt. Von der Verwaltung wird daher darauf hingewiesen, dass neue räumliche Verhältnisse stets so hergerichtet werden, dass sie barrierefreien Zugang gewährleisten. Die vorgenannten Baumaßnahmen bzw. Umbaumaßnahmen fallen in Bereichen der Schulgebäude an, in denen im gleichen Zuge ergänzende Baumaßnahmen die behindertengerechte Zugänglichkeit nicht verbessern. Im Übrigen bleibt abzuwarten, inwieweit überhaupt gehbehinderte Kinder an Grundschulen angemeldet werden. Da Behinderungen ganz überwiegend individueller Anpassungen an die Schulräume bedürfen, bleibt abzuwarten, mit welchen Behinderungen Kinder an einer Schule angemeldet werden, um dann bedarfsgerecht zu reagieren. Da die Inklusion aufsteigend vom ersten Schuljahr an, d. h. jeweils im ersten Schuljahr, beginnt und die Schulanmeldung mehr als ein Jahr vor Schulbeginn erfolgt, müsste sich die Grundschule bei Aufnahme eines behinderten Kindes mit dem Schulträger in Verbindung setzen, um dann individuell die notwendigen Maßnahmen zu erörtern. Ein prophylaktischer Ausbau aller Grundschulen ist in diesem Sinne nicht möglich und leistbar.

 

An der Franziskus-Schule, Von-Galen-Schule, Ketteler-Schule, Grundschule Brockdorf, Stegemannschule und Realschule Meyerhofstraße könnten im Übrigen bereits jetzt gehbehinderte Schüler aufgenommen werden.

 

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den erarbeiteten Lösungsvorschlägen einschließlich der An- und Umbaumaßnahmen, die auch im Rahmen der Schulbesichtigungen am 14. und 22.03.2012 vorgestellt wurden, zuzustimmen und mit diesen Regelungen die Verwaltung zu beauftragen, weiterhin gemeinsam mit den Grundschulen eine Antragstellung aller Grundschulen auf Einführung der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2013 zu erreichen.

 

Für die Grundschule Brockdorf sollte entschieden werden, ob im Hinblick auf den Wunsch der Schule nach einer Verbesserung der Fachraumsituation ein Anbau geplant werden soll.

 

Für die Grundschule Kroge ist außerdem zu entscheiden, wie mit dem Wunsch nach einem geschlossenen Bewegungsraum umgegangen werden soll.

 

 

In der anschließenden Aussprache erläuterte Bürgermeister Gerdesmeyer auf Anfrage, dass die vorgestellten Regelungen mit den Grundschulleiterinnen besprochen wurden und bis auf die Grundschule Brockdorf deren Zustimmung gefunden haben. Ein Sprecher betonte, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen gute Rahmenbedingungen angeboten werden, mit denen eine Antragstellung der Schulen erwartet werden dürfe.

 

Zu Punkt

3. Finanzielle Absicherung des Personalkostenetats

sicherte Bürgermeister Gerdesmeyer zu, die Schulen nicht im Regen stehen zu lassen, wenn sich zeigen sollte, dass das Landesbudget für die Organisation des Nachmittagsangebotes nicht ausreicht. Er brachte jedoch auch zum Ausdruck, dass er vom Land erwarte, ausreichende Mittel für ein qualitätvolles, hochwertiges Angebot zu erhalten, wenn schon der Schulträger die investiven Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der offenen Ganztagsschule allein trägt.

 

Zu Punkt

4. Turnhallennutzung

wies der Vorsitzende darauf hin, dass es bereits einen früheren Beschluss gibt, wonach den Schulen für die Zeit bis 16:00 Uhr Vorrang vor dem Vereinssport eingeräumt wird.

 

Zu Punkt

6. Bewegungsraum

wurde der gewünschte Ausbau von der Verwaltung im Hinblick auf die zurückgehende Schülerzahlenentwicklung von 8 bis 19 Schülern je Jahrgang nicht empfohlen. Der Vorsitzende ergänzte, dass es außerdem keine Maßnahme im Zusammenhang mit der offenen Ganztagsschule, sondern grundsätzlicher Art sei. Eine Entscheidung hierüber könne daher zunächst zurückgestellt werden.

 

Zu Punkt

7. Personalraum für pädagogische Mitarbeiter

äußerte der Vorsitzende Verständnis für die Vorbehalte einzelner Schulen hinsichtlich der Mitnutzung des Lehrerzimmers durch pädagogische Mitarbeiter, wenn dort Unterlagen wie Klassenarbeit-Entwürfe oder Ähnliches unverschlossen zugänglich sind.

 

Zu Punkt

10. Materialien für das Nachmittagsangebot

bezeichnete der Vorsitzende die vorgeschlagenen Ansätze als sehr niedrig.

 

Zu Punkt

12. Reinigung von Schule und Turnhalle

wies ein Sprecher darauf hin, dass bei der Verschiebung von Hallenstunden Sportangebote für jüngere Kinder nicht beliebig nach hinten verschoben werden können.

 

Zu den Punkten

8. Mensa und Ausgabeküche und

9. Personal für die Essensausgabe und anschließende Reinigung / Mittagsaufsicht

wies der Vorsitzende darauf hin, dass Eltern ihr Kind an einer offenen Ganztagsschule anmelden können, abweichend von den geltenden Schulbezirksregelungen, wenn die Grundschule ihres Einzugsbereichs nicht offene Ganztagsschule ist. In diesem Sinne sollten möglichst alle Grundschulen offene Ganztagsschulen werden, um solche Umschulungsanträge und damit Schülerabgänge zu vermeiden.
Zu den Kosten von 3 € für ein Mittagessen wurde auf Anfrage bestätigt, dass dieser Betrag als Obergrenze für den Elternbeitrag gesehen wird, wobei Eltern im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Erstattung dieser Kosten (bis auf einen Eigenanteil von 1 €) beantragen können. Ein anderer Redner wies darauf hin, dass an der Stegemannschule ein Elternbeitrag von 2,50 € erhoben wird. Er regte einen einheitlichen Betrag für alle Schulen an.

 

Abschließend wies Bürgermeister Gerdesmeyer darauf hin, dass die vorgestellten Bauprogramme mit allen Grundschulleiterinnen abgestimmt wurden und sie sich - außer in Brockdorf - vorstellen konnten, so den offenen Ganztagsschulbetrieb zu starten. Die Schulleiterin in Brockdorf möchte mit einem freiwerdenden Klassenraum das Fachraumangebot der Schule verbessern und den Raum nicht als Küche und Mensa nutzen. Bürgermeister Gerdesmeyer regte dennoch an, einen freiwerdenden Klassenraum als Küche und Mensa einzuplanen. Diese Überlegung steht unter der Prämisse, dass in der Grundschule Brockdorf im Jahr 2013 eine Klasse weniger zu unterrichten ist als bisher. Sollte sich jedoch wider Erwarten zeigen, dass im Jahr 2013 zwei Klassen im ersten Schuljahr gebildet werden müssen und kein Klassenraum frei wird, sollte die Frage des Raumprogramms wiedervorgelegt und besprochen werden, wie eine Regelung gefunden wird, damit die Schule nicht für vier Jahre den einzigen Fachunterrichtsraum als Klassenraum einsetzen muss.

 

Zur Grundschule Kroge berichtete Stadtamtsrätin Heidkamp, dass zwischenzeitlich eine Zusage der Heimleitung des St.-Anna-Stiftes vorliegt, wonach in Absprache mit den Ordensschwestern eine Beköstigung der Schüler im Kloster angeboten und begrüßt wird. Damit wäre der ursprünglich angedachte Umbau des Lehrerwohnhauses zu Küche und Mensa mit Verlegung des Werkraumes in das Schulgebäude nicht mehr notwendig. Die Fachraumsituation der Schule könnte unverändert bestehen bleiben. Bürgermeister Gerdesmeyer ergänzte, dass, sofern die vom Kloster angebotene Kooperation nicht realisiert wird, die in der Schulbesichtigung am 14.03.2012 vorgestellte Planung mit Umbau des Lehrerwohnhauses zu Küche und Mensa und Verlegung des Werkraumes in das Schulgebäude wieder aufgegriffen und umgesetzt werden müsste.

 

Nach kurzer Aussprache fasste der Schulausschuss folgenden