Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für 2012 und 2013 zu regeln; dies mit der Maßgabe, dass umfangreiche Mittel für die Ausweitung der Sprachförderung in den Schulen verwendet werden können.


Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden von Seiten des Bundes für die Jahre 2011 bis 2013 Mittel für „Schulsozialarbeit“ bereitgestellt. Über den Landkreis Vechta werden für jedes leistungsberechtigte Kind 100 Euro an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Für Lohne sind dies jährlich rund 90.000 Euro. Nach bisherigen Informationen sind die Mittel von Jahr zu Jahr übertragbar; nicht verwendete Mittel sollen somit nicht verfallen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für 2011 zu regeln (vgl. Vorlage 50/006/2011). Die Mittel sind folgendermaßen eingeplant:

 

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Außerschulisches Mittagessen
(zwingend lt. Absprache zwischen Land und Kommunen)

7.000 Euro

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Anteil der Stadt an der Schulsozialarbeiterstelle in der Stegemannschule

20.000 Euro

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Defizit einer vierten Gruppe Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung
(in der Marienschule)

40.000 Euro

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Sprachförderung für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit
Schulen, KVHS und Lohner Jugendtreff

23.000 Euro

 

Für die Jahre 2012 und 2013 ist eine Regelung zu treffen.

 

Nach bisherigen Überlegungen soll die Sprachförderung in den Schulen insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wesentlich ausgeweitet werden, weil gute Sprachkenntnisse für die Bildung und Teilhabe unverzichtbar sind. Dafür wird eine Zusammenarbeit der Schulen mit der Kreisvolkshochschule und dem Lohner Jugendtreff angestrebt. Da zurzeit noch Einzelheiten mit den Beteiligten geklärt werden und sich auch stetig Änderungen ergeben können (Anzahl der Kinder, individueller Umfang der Sprachförderung, Zuständigkeiten usw.), sollte die Verwaltung erneut beauftragt werden, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel zu regeln; dies mit der Maßgabe, dass umfangreiche Mittel für die Ausweitung der Sprachförderung in den Schulen verwendet werden können.

 

Bei den Mitteln für die Schulsozialarbeit handelt es sich ausschließlich um Zuweisungen des Bundes, die über das Land Niedersachsen und den Landkreis Vechta an die Stadt Lohne weitergeleitet werden.

 

Auf Anfrage erläuterte Stadtoberamtsrat Kröger, dass ein separater Antrag der Schulen nicht notwendig ist.