Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, die vorstehende Änderung der Sportförderrichtlinie zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Die aus dem Jahre 1977 stammenden Richtlinien der Stadt Lohne über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung vereinseigener Sportstätten wurden letztmalig im Jahre 2006 geändert. Seinerzeit wurden für Investitionsmaßnahmen Förderquoten für die einzelnen Vereine festgelegt, die Anrechnung von Eigenleistungen aufgehoben, die Festbetragsfinanzierung eingeführt, die Gewährung von zinslosen Darlehn gestrichen und die Übernahme von Bürgschaften ermöglicht.

 

Entsprechend den Sportförderrichtlinien wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Neubauvorhaben (Kunstrasenplätze Blau-Weiß Lohne, Umkleidegebäude bei den Vereinen Grün-Weiß Brockdorf, SV Amasya Spor, SV Kroge-Ehrendorf, Reithalle des Reitvereins. Umschuldung und Tennishalle des Tennisvereins) gefördert.

 

Aus dem Subsidaritätsgedanken (Stadt Lohne übernimmt selbst nur Aufgaben, die eine andere Einrichtung nicht durchführen kann) und zur Stärkung der Eigenverantwortung der Vereine, sind die städtischen Sportanlagen zur Bewirtschaftung an die Vereine übergeben worden. Die Vereine erhalten als Gegenleistung einen Bewirtschaftungszuschuss und sind u.a. auch für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen zuständig.

 

Künftig wird verstärkt die Instandhaltung der heute noch meist relativ neuen Gebäude (mit Ausnahme der Umkleidegebäude Stadion Steinfelder Straße) in den Fokus rücken. In die Instandhaltung der im städtischen Eigentum befindlichen Gebäude, einschließlich eines heute notwendigen energetischen Standards, sind in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel geflossen. Vereine haben ihren Eigenanteil für die vorgenommenen Investitionen in Gebäude und Anlagen oft langfristig finanziert und sind finanziell nicht in der Lage, den gleich hohen Eigenanteil für grundlegende Sanierungsmaßnahmen (über den gewöhnlichen Unterhaltungsaufwand hinausgehend) zu tragen.


 

Bei unterlassener Instandhaltung hat eine Kommune nach dem neuen Haushaltsrecht außerplanmäßige Abschreibungen (dauernde Wertminderung) bzw. eine Rückstellung als Aufwand im Ergebnishaushalt zu veranschlagen.

 

Um hier praktikable Lösungen zu schaffen, die die Interessen der Stadt Lohne als Eigentümer und der Sportvereine als Pächter in Einklang bringen, wäre § 5 der Sportförderrichtlinien dergestalt zu ändern, dass unterschiedliche Fördersätze für Neubau-/Erweiterungsinvestitionen und Sanierungsmaßnahmen festgesetzt werden.

 

§ 5 der Sportförderrichtlinie wäre wie folgt neu zu fassen:

 

Höhe des Zuschusses

 

Die Zuschusshöhe beträgt für Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen

 

Grün-Weiß Brockdorf             = 50 %

SV Kroge-Ehrendorf               = 50 %

SV Amasya Sport                   = 50 %

Reitverein Lohne                     = 50 %

Tennisverein Lohne                = 50 %

 

Blau-Weiß Lohne erhält aufgrund des Vorhaltens mittelzentraler Sporteinrichtungen 66 2/3 %.

 

Für notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig angepachteten Sportanlagen beträgt der Zuschuss 75 %. Die Notwendigkeit und der Umfang der Sanierungsmaßnahmen sind durch das städtische Bauamt festzustellen.

 

Für weitere zuschussberechtigte Vereine erfolgt eine Förderung durch Einzelbeschluss. Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die nicht in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, werden bei vorstehend aufgeführten Vereinen in Höhe von 1/3 der nachgewiesenen Kosten bezuschusst.

 

Baukosten, die die von der Stadt Lohne anerkannte Kostenanschlagssumme übersteigen, bleiben bei der Berechnung des Zuschusses unberücksichtigt und sind anderweitig zu finanzieren.

 

Nach der verwaltungsseitigen Erläuterung wurde seitens der SPD-Fraktion angefragt, ob es einen aktuellen Anlass für die Änderung der Sportförderrichtlinien gibt. Hierzu wurde mitgeteilt, dass im Stadion an der Steinfelder Straße in dem Umkleidegebäude grundlegende Sanierungen notwendig werden und mit den geplanten Regelungen künftig für alle Vereine eine tragbare Lösung getroffen wird, die auch die Eigentümerstellung der Stadt Lohne angemessen berücksichtigt. Weiter wurde seitens der SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass für Sanierungsfälle damit keine Privilegierung von Blau-Weiß Lohne mehr stattfindet. Von einem Redner der Mehrheitsfraktion wurde die vorgeschlagene Regelung befürwortet und auf die gute Jugendarbeit der Vereine verwiesen und weiter ausgeführt, dass die Vereine auch nicht überfordert werden dürfen.