Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 11

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion beantragt eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 320 v. H. rückwirkend zum 01.01.2012. Begründet wird der Antrag damit, dass eine Anhebung für Personengesellschaften keine Belastung darstellt, da eine Verrechnung mit der Einkommensteuer erfolgt und bei Kapitalgesellschaften die tatsächliche Steuerbelastung auch bei einem Hebesatz von 320% noch unterhalb der mit der Unternehmenssteuerreform beabsichtigten Zielmarke von 30 % liegt.

 

Das Gewerbesteuergesetz erlaubt eine rückwirkende Erhöhung des Hebesatzes zum 01.01. einen Jahres, wenn bis zum 30.06. eines Kalenderjahres entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Über die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform wurde im Jahr 2010 informiert und beraten. In Bezug auf die Haushalte 2011 und 2012 war eine Steuererhöhung nicht notwendig.

 

Neben diesen steuerrechtlichen Bestimmungen sind jedoch auch die kommunalhaushalts-wirtschaftlichen Regelungen des Nds. Kommunalverfasssungsgesetzes (NKomVG) zu beachten. In § 110 NKomVG ist normiert, dass die Kommunen ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen haben, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Weiter ist bestimmt, dass der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss.

 

Um diese Vorgaben einhalten zu können regelt § 111 NKomVG die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung. Nach dem Grundsatz der Steuersubsidiarität (Nachrangigkeit) sind zunächst alle anderen Einnahmemöglichkeiten (z. B. Gebühren, Beiträge) auszuschöpfen, bevor Steuern „soweit erforderlich“ erhoben werden können. Diese Nachrangigkeit einer Steuererbebung grenzt auch die Steuererhöhungsmöglichkeiten ein.

 

Gegen eine Steuererhöhung zum 01.01.2012 sprechen folgende Punkte:

 

-          Der für die Beurteilung des Haushaltsausgleichs maßgebende Ergebnishaushalt des Jahres 2012 ist ausgeglichen, mit einem Überschussanteil von 2.082.400,00 € (5,3 % der Gesamteinnahmen).

 

-          Der in der Planung für das Jahr 2011 ausgewiesene Überschuss von 2.060.900,00 € wird im Jahresergebnis trotz einer Finanzausgleichsrückstellung von 2,0 Mio. Euro fast erreicht.

 

-          Die Finanzplanung der Jahre 2012 – 2015 weist ausgeglichene Haushalte aus.

 

-          In den aus Überschüssen der Jahresabschlüsse 2010 / 2011 gebildeten bzw. zu bildenden Überschussrücklagen stehen rd. 4,4 Mio. Euro zur Verfügung, die zum Haushaltsausgleich bei Fehlbeträgen verwendet werden können.

 

-          Die Finanzierung der Auszahlungen des Finanzhaushaltes und damit auch der Investitionen ist durch den Bestand an liquiden Mitteln im 2-stelligen Millionenbereich gesichert.

 

Weiter ist zu berücksichtigen, dass niedrige Gewerbesteuerhebesätze insbesondere nach den bundesweiten Erfahrungen anderer Kommunen auch heute bei der Entscheidung über eine Ansiedlung oder Investitionen einen Standortvorteil darstellen.

 

Über die Höhe der Steuerhebesätze sollte wie in der Vergangenheit im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung beraten und entschieden werden.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Besteuerung der verschiedenen Gesellschaftsformen, die Berechnung der Gewerbesteuer, die Unternehmersteuerreform 2008, die Steuerbelastung von Unternehmen und die Hebesatzentwicklung in den Landkreises Vechta, Cloppenburg und Oldenburg wurde von Frau Klee mittels einer Power-Point-Präsentation erläutert. Im Ausschuss entwickelte sich eine umfangreiche Diskussion. Hierbei wurde verwaltungsseitig darauf verwiesen, dass mit den jetzigen Steuerhebesätzen nach dem heutigen Kenntnisstand die gesetzlich geforderte stetige Aufgabenerfüllung und der Haushaltsausgleich gewährleistet ist und auch für Investitionen ausreichend Liquidität vorhanden ist. Von verschiedenen Rednern der Mehrheitsfraktion wurde ausgeführt, dass die Höhe des Steuerhebesatzes auch heute für Lohne noch einen Wettbewerbsvorteil darstelle, zumal Lohne mit der Höhe der Verkaufspreise für Gewerbegrundstücke über denen der Nachbarkommunen liege. Von einem Diskussionsteilnehmer der Ratsgruppe Lohner wurde eine Steuererhöhung als falsches Signal bezeichnet und bei einer Senkung der Kreisumlage eine Hebesatzsenkung befürwortet. Seitens der SPD-Fraktion wurde insbesondere auf die Bevorteilung der Kapitalgesellschaften und auf die künftigen Aufgaben im Bereich Ganztagsschule, Kindertagesstätten und Straßenbau verwiesen, die höhere Einnahmen erforderten.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, den Gewerbesteuerhebesatz rückwirkend ab dem 01.01.2012 auf 320 % zu erhöhen, wurde abgelehnt.