Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud erhält für die Erweiterung der Zaunanlagen im Eingangsbereich des Pfarrhausgrundstücks einen Zuschuss in Höhe von 8.000,00 € als Festbetrag.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der durchgeführten Stadtsanierung wurde seinerzeit u.a. die Brink-, Vogt- und Bachstraße einschl. Pastoratsgräfte erneuert und das Grundstück des Pfarrhauses mit einer Zaunanlage umschlossen. Der Kostenanteil der Stadt Lohne betrug hier wie bei allen Sanierungsmaßnahmen 33 1/3 %. Nach Abschluss der Sanierung war von der Kirchengemeinde für dieses Grundstück ein Ausgleichsbetrag in Höhe von 65.780,00 DM zu entrichten. Im Rahmen der Sanierung des Pfarrhauses beabsichtigt die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud, das Brückenmauerwerk im Eingangsbereich durch die Erweiterung der vorhandenen Zaunanlage einschl. einer Toranlage zu ersetzen. Die Kosten hierfür betragen lt. eines vorliegenden Angebotes brutto 22.542,47 €. Die Kath. Kirchengemeinde St. Gertrud beantragt einen Zuschuss in Höhe dieses Betrages. Begründet wird der Kostenübernahmeantrag damit, dass es sich um eine Verschönerungsmaßnahme für die Innenstadt handelt.

 

Bauvorhaben der Lohner Kirchengemeinden wurden von der Stadt Lohne bisher gefördert, wenn die entsprechenden Gebäude auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie z. B. Pfarrheime (Adolf-Kolping-Haus), Büchereien und Parkplätze. Eine Kostenbeteiligung an der Verlängerung der Zaunanlage könnte auch als verspäteter Abschluss der Stadtsanierungsmaßnahmen in diesem Bereich beurteilt werden.  Die Zuschusshöhe sollte sich an dem seinerzeitigen Kostenanteil der Stadt Lohne für Sanierungsmaßnahmen orientieren. Vor diesem Hintergrund wird ein Festzuschuss in Höhe von 8.000,00 € empfohlen.

 

Von einem Sprecher der Ratsgruppe Lohner wurde die vorgeschlagene Zuschussgewährung kritisiert, da bei Kosten der Pfarrhaussanierung von 600.000,00 – 700.000,00 € auch der Aufwand für die Erweiterung der Zaunanlage selbst getragen werde könnte.