Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 12

Von der Ratsgruppe Lohner wurde folgender Antrag eingebracht:

 

Der Ausschuss möge beschließen, die Kosten für Verabschiedungen, Feierlichkeiten oder anderen vergleichbaren Veranstaltungen der Stadt Lohne, die von der Stadt Lohne zu tragenden Kosten auf 20.000,00 € zu begrenzen.

 

Begründung:

 

Der VA der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 21.02.2012 beschlossen, dass bei zukünftigen Verabschiedungen, Partnerschaftsfeierlichkeiten oder anderen Veranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinausgehen, die zuständigen Gremien vorher den Veranstaltungs- und Kostenrahmen festlegen müssen.

 

Dieser Beschluss entstand vor dem Hintergrund, dass es eine derartige Regelung bislang nicht gab, was jedoch dazu führt, dass die Grundsätze über politisch zu kontrollierende Haushaltsausgaben in jüngster Vergangenheit nicht eingehalten und ein verantwortungsbewusster Kostenrahmen weit überschritten wurde.

 

Aus diesem Grund ist es nach Auffassung der Ratsgruppe Lohner erforderlich, den zuständigen Gremien bei ihrer Entscheidung gem. VA-Beschluss, auch eine obere Kostengrenze zu setzen, die mit 20.000,00 € nicht zu knapp bemessen ist. Sollte ausnahmsweise, zu ganz besonderen Anlässen, dieser Betrag nicht ausreichen, ist die Ausgabe spätestens im Nachtragshaushalt des jeweiligen Jahres detailliert auszuweisen.

 

In der Erläuterung wurde seitens der Ratsgruppe Lohner vorgebracht, dass es sich um Geld des Steuerzahlers handelt und eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag zu einer Selbstbeschränkung der Gremien beitrage. Von verschiedenen Rednern der Mehrheitsfraktion wurde auf den VA-Beschluss vom 21.02.2012 verwiesen, der klar festlege, dass künftig bei Veranstaltungen, die über den üblichen Rahmen hinaus gehen, die zuständigen Gremien (VA) vorher den Veranstaltungs- und Kostenrahmen festlegen. So sei auch bereits im Fall der Feierlichkeiten aus dem Anlass „25 Jahre Städtepartnerschaft Lohne-Rixheim“ verfahren worden, wobei sich gezeigt habe, dass eine starre Obergrenze wenig praktikabel ist.

 

Der Antrag der Ratsgruppe, die Kosten für Verabschiedungen, Feierlichkeiten oder anderen vergleichbaren Veranstaltungen, die von der Stadt Lohne zu tragen sind, auf 20.000,00 € zu begrenzen, wurde abgelehnt.