Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Amtsleiter Otto Langeland von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Vechta.

 

Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Langeland die Grundwasserentnahmesituation im Landkreis Vechta. Grundlage hierfür seien die Ermittlungen des Landes Niedersachsen im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Mengenmäßig gesehen befinden sich die Grundwasserkörper im Landkreis Vechta in einem guten Zustand. Problematisch sei jedoch die Grundwasserqualität aufgrund der Nitratproblematik. Weiter erläuterte Herr Langeland die Grundwasserentnahmen 2010 im Landkreis Vechta nach Menge und Zweck. Spitzenreiter bei der Entnahmemenge sind Kommunen mit  Wasserwerk (z. B. Holdorf und Vechta). Mit 56 % oder 10,9 Mio. m³  erfolgte 2010 die größte Entnahmemenge für die öffentliche Wasserversorgung, danach folgen mit 27 % (5,2 Mio. m³) Gewerbe und Industrie und mit 10 % (1,99 Mio. m³) die Entnahme für Beregnungszwecke. Hinsichtlich der Entnahme für Beregnungszwecke prognostizierte Herr Langeland für die kommenden Jahre eine deutliche Steigerung.

 

Anhand einer Karte erläuterte Herr Langeland die Grundwasserentnahmesituation im Bereich Brägel und Grevingsberg. Aufgrund diverser Entnehmer aus der Industrie, der Landwirtschaft und für die Trinkwasserversorgung ist dieser Entnahmebereich durchaus als kritisch anzusehen.

 

Abschließend fasste Herr Langeland zusammen, dass der Landkreis Vechta momentan über ausreichende Grundwasserreserven verfüge, es zum Teil aber qualitative Probleme und örtlich bedingte Konflikte gebe.

 

Zu der Anfrage der Ratsgruppe Lohner führte Herr Langeland aus, dass die Fa. Wiesenhof insgesamt Entnahmerechte von 814.200 m³/a besitzt, Tatsächlich entnommen werden dürfen zur Zeit aber nur 690.000 m³/a, da die Differenzmenge vom Landkreis Vechta gesperrt sei.

 

Entnahmemengen werden je nach Einzelfall festgesetzt (xxm³/Tag/Woche/Monat/Jahr). Im Gegensatz zu früher werden Genehmigungen nur noch befristet erteilt. Über die Schließung alter und die Anlegung neuer Brunnen durch die Fa. Wiesenhof ist dem Landkreis nichts bekannt. Diese wären auch entsprechend zu genehmigen. Ein Ausschussmitglied regte an, diese Angelegenheit durch den Landkreis eingehend zu überprüfen.

 

Hinsichtlich der Nitratwerte führte Herr Langeland aus, dass diese für den Bericht zur WRRL erstmalig 2005 landesweit ausgewertet vorgelegt wurden. Für den Bereich Brägel/Grevingsberg ist nach den Messungen im Rahmen der dortigen Wassergewinnung ein eher gleichbleibender bzw. abnehmender Trend festzustellen. Herr Langeland führte dies darauf zurück, dass dort mit den Landwirten Vereinbarungen über die Verringerung des Düngeeintrages geschlossen wurden. Herr Langeland erläuterte, dass die Entnahme durch festgesetzte Mengen im Genehmigungsbescheid pro Tag/Woche/Monat/Jahr je nach Einzelfall geregelt wird.

 

In der Aussprache erläuterte Herr Langeland auf entsprechende Anfrage, dass bei der Berechnung der Grundwassermengen durch das Land regionale Besonderheiten beachtet werden.  Auch werde ein Sicherheitsabschlag eingerechnet.

 

Ein Ausschussmitglied führte aus, dass bei der Berechnung der zur Verfügung stehenden Grundwassermenge seiner Auffassung nach die geologischen Besonderheiten nicht genügend berücksichtigt werde

 

Grundsätzlich wäre die Neuanlegung von Entnahmebrunnen in Lohne, auch in Brägel, noch möglich.

 

Zur Beregnung führte Herr Langeland aus, dass diese zur Trockenzeit bis zur Bodenfeuchte erfolge und eine nennenswerte Neubildung des Grundwassers dabei nicht stattfindet.