Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Kosten für den Bau und die Unterhaltung der Fußgängerdruckampelanlage in Kroge vor der Schule zu übernehmen und einen entsprechenden Gestattungsvertrag mit dem Landkreis Vechta abzuschließen.


Die Grundschule Kroge hat den Antrag gestellt, im Bereich der Überwegung zum Schulgelände eine Fußgängerdunkelanlage zu errichten. Die Angelegenheit wurde vor Ort mit der Verkehrssicherheitskommission erörtert. Seitens der VSK wurden keine Bedenken erhoben.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vechta hat signalisiert, dass bei Abschluss eines entsprechenden Gestattungsvertrages, in dem die Kostenübernahme für den Bau und die Unterhaltung der Anlage durch die Stadt Lohne geregelt wird, eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Errichtung der Anlage erfolgen wird.

 

Mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Vechta sind in der Vergangenheit bereits ähnliche Verträge geschlossen worden (z. B. die Anlagen in Brockdorf und Märschendorf). Von der Verwaltung wird daher empfohlen, dem Abschluss eines entsprechenden Gestattungsvertrages zuzustimmen.

 

In der Aussprache wurde die Errichtung einer Fußgängerdunkelanlage an dieser Stelle begrüßt und angeregt, beim Landkreis Vechta eine Kostenübernahme für den beantragten Schutzblinker für die Fußgängerdunkelanlage im Bereich Märschendorfer Straße/Bruchweg zu beantragen.