Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Anbau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage sowie zum Neubau einer Doppelgarage wird zugestimmt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Antragsteller auf ihrem Grundstück Schürmannstraße 36 den Anbau eines Einfamilienhauses mit Garage an ein vorhandenes Wohnhaus sowie den Neubau einer Doppelgarage planen. Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB).

 

Das Baugebiet stellt sich als allgemeines Wohngebiet dar. Danach ist das Bauvorhaben zulässig. Die Planung wurde anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.