Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten landwirtschaftlichen Bauvorhaben wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Bokern-West, Dinklager Landstraße 4, auf seiner Hofstelle die nachfolgend beschriebenen Neu- und Anbauten plant:

 

1. Errichtung eines Mastschweinestalles mit Abluftreinigungsanlage und Futtermittelaußensilos für 2.304 Mastschweineplätze (Gebäude 17),

 

2. Nutzungsänderung eines Ferkelstalles zum Mastschweinestall mit Abluftreinigungsanlage für 1.024 Mastschweineplätze (Gebäude 14),

 

3.  Fütterungsänderung der Ställe 9, 10 und 13 für insgesamt 1.054 Mastschweineplätze.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahmen dürfen dann auf der Hofstelle 7.121 Mastschweine (davon 5.128 Mastschweine über eine Abluftreinigungsanlage) und 110 Kälber gehalten werden.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Bokern-West im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Antragsteller eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zu Stallbaubauvorhaben auf dem landwirtschaftlichen erstellen lassen. Danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung der Anlage.

 

In der Aussprache wandte sich ein Ausschussmitglied vehement gegen weitere Genehmigung von Stallanlagen.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer wies in diesem Zusammenhang auf das geltende Baurecht hin.