Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, die in § 9 der Sportförderrichtlinien enthaltenen Pauschalwerte, wie vorstehend aufgeführt, zu ändern.


Änderung der Sportförderrichtlinien

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Privatisierungs- und Subsidaritätsgedankens wurden auch den Sportvereinen GW Brockdorf, SV Kroge-Ehrendorf und Amasya Spor die Verantwortung für ihre Sportanlagen übertragen, um die Eigenverantwortung der Vereine für diese Anlagen zu fördern. Die Höhe des städtischen Zuschusses für die Unterhaltungsaufwendungen ist in den Sportförderrichtlinien geregelt und abhängig von der Anzahl der Sportfelder und Umkleidegebäude. Letztmalig erfolgte eine Anpassung an die Kostenentwicklung zum 01.01.2007.

 

Bezugsgröße der Zuschusshöhe sind pauschalierte Kosten, die wie folgt festgesetzt sind:

 

je Fußballfeld               8.000,00 €

je Kleinspielfeld           4.000,00 €

Umkleidegebäude       4.000,00 €

 

Auf den hiernach ermittelten Aufwand erhalten die Vereine einen Zuschuss in Höhe von 40 %. Die von den Vereinen für das Jahr 2011 aufgelisteten Kosten ergeben, dass die pauschalierten Aufwendungen für die Unterhaltung der Platzanlagen nur leicht anzuheben sind, während bei den Umkleidegebäuden (Reinigung, Energie, Wasser, Abwasser, Instandhaltung) mehr als eine Verdoppelung der Pauschalwerte vorzunehmen ist.

 

Für die Berechnung der zuschussfähigen Aufwendungen werden folgende Pauschalwerte vorgeschlagen:

 

Je Fußballfeld              9.000,00 € (bisher 8.000,00 €)

Je Kleinspielfeld          4.500,00 € (bisher 4.000,00 €)

Umkleidegebäude       9.000,00 € (bisher 4.000,00 €)

 

Die jährlichen Zuschusserhöhungen für die Vereine betragen in Abhängigkeit von der Anzahl der Gebäude/Plätze:

 

GW Brockdorf             3.600,00 € (gesamt 18.000,00 €)

SV Kroge-Ehrendorf   3.400,00 € (gesamt 16.200,00 €)

SV Amasya Spor        2.600,00 € (gesamt   9.000,00 €)

 

Aus Gleichbehandlungsgründen wird empfohlen, die Zuschusserhöhung rückwirkend zum 01.01.2012 zu gewähren und die Sportförderrichtlinien entsprechend zu ändern.

 

Der Vorlage wurde nach einer verwaltungsseitigen Erläuterung ohne weitere Diskussion zugestimmt.