Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Dem Ludgerus-Werk e.V. und der Kreisvolkshochschule e. V. wird für die Durchführung von Kursen zur nachträglichen Erlangung eines Haupt- und Realschulabschlusses für die Teilnehmer/innen aus Lohne im Zeitraum 2012/2014 ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € je Teilnehmer/in gewährt.

 

Ratherr N. Hinzke nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.


Sachverhalt:

 

Für die Durchführung der Lehrgänge im Zeitraum vom 01.09.2011 – 30.06.2012 wurde den Bildungsträgern für die in Lohne wohnhaften Teilnehmer/innen eine Förderung in Höhe von 1.000,00 € je Schüler gewährt.

 

Auf Grund der sich abzeichnenden Nachfrage planen die Einrichtungen eine Fortsetzung dieser Kurse für den Zeitraum vom 01.09.2012 – 30.06.2013 und beantragen für die Teilnehmer/innen aus Lohne eine Förderung in der bisherigen Höhe.

 

Von den Antragstellern wird darauf hingewiesen, dass im Monat Juni 2012 für rd. 35 Teilnehmer die Abschlussprüfung von der Realschule Meyerhofstraße und der Stegemannschule durchgeführt wird. An der grundsätzlichen Notwendigkeit, aus gesamtgesellschaftlicher Sicht (volkswirtschaftlich, Integration und Präventation, demographische Entwicklung) jedem Jugendlichen eine Chance auf einen bzw. verbesserten Schulabschluss und verbunden damit einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu geben, hat sich nichts geändert.

 

Eine Förderung wird bisher von den Städten Vechta und Lohne, aus denen die meisten Teilnehmer/innen stammen, in Höhe von 1.000,00 € je Person gewährt. Die finanziellen Grundlagen sind nach Angabe der Bildungsträger unverändert. Zuschussanträge werden bei allen Kommunen gestellt.

 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, den Förderzeitraum auf 2 Jahre auszudehnen.

 

Ergänzend zur Vorlage wurde verwaltungsseitig über die erfolgreiche Durchführung der Kurse und die anschließenden Berufsperspektiven berichtet und auf Anfrage mitgeteilt, dass am erhobenen „Schulgeld“ keine Teilnahme scheitert.