Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach Abrechnung der Baumaßnahme und Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ergibt sich folgende Abrechnung:

 

 

veranschlagte

Kosten

entstandene

Ausgaben

zuwendungsfähige

Ausgaben

Grunderwerbskosten

1.758.000,00 €

3.684.537,43 €

   955.047,22 €

Baukosten

5.731.480,00 €

5.348.942,23 €

5.034.252,57 €

Sonstige Kosten

   579.520,00 €

   747.049,75 €

              0,00 €

                                     8.069.000,00 €               9.780.529,41 €                 5.989.899,79 €
                                                                Zuwendung (60 %)         3.593.939,88 €

                                                                                            bisher erhalten                2.900.000,00 €
                                                                                            restl. Zuschussbetrag        693.939,88 €
                                                                                                                                    ===========

Die Abweichung bei den Grunderwerbskosten erklärt sich damit, dass seinerzeit viele Flächen mit erworben wurden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau der Ost-West-Verbindung standen. Bei den Baukosten ist festzustellen, dass diese unterhalb der Baukostenschätzung verblieben sind. Nicht zuwendungsfähige Baukosten entfallen z. B. auf den Radweg entlang der Steinfelder Straße, den Kreuzungsbereich (Injoy), SW-Kanäle und Hausanschlüsse etc. Unter den „sonstigen Kosten“ werden als größter Posten die Ing.-Kosten verbucht, die grundsätzlich nicht förderfähig sind.

 

Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen.