Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien ist von der Verwaltung auf vorstehender Grundlage eine Richtlinie zu entwickeln, über die abschließend im Fachausschuss beraten und im Rat entschieden wird.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne fördert bereits seit vielen Jahren den Bau von eigengenutzten Wohnhäusern für Familien mit Kindern durch die Vergabe städtischer Grundstücke im Wege von Erbbaurechten sowie durch Zuschüsse zum Kaufpreis für solche Grundstücke. Die Förderung beträgt maximal 7.000,00 €.

 

Von der CDU-Fraktion wurde mit Schreiben vom 08.05.2012 beantragt, auch den Erwerb von Altimmobilien durch Familien in die städtische Wohnungsbauförderung aufzunehmen. Durch entsprechende finanzielle Anreize soll u.a. die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung erleichtert und ein Beitrag zur  Eindämmung des Flächenverbrauchs für neue Wohnbaugebiete geleistet werden.

 

Einige Kommunen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, haben mit entsprechenden Förderprogrammen für den Kauf von Altbauten bereits positive Erfahrungen gesammelt, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

 

  • Altbaukauf durch junge Familien reduziert den Flächenverbrauch
  • wirkt nachhaltig
  • verjüngt Bauquartiere
  • festigt und sichert soziale Netzwerke (Nachbarschaften, Vereine etc.)
  • stabilisiert Immobilienwerte
  • sichert Infrastruktur (Kindertagesstätten, Schulen, Ver- und Entsorgung)
  • rechnet sich auf Dauer und schafft eine „win-win-Situation“.

 

Für die Beratung in den Gremien hat die Verwaltung nachstehende Eckpunkte für eine mögliche Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten erarbeitet.

 

 

1. Allgemeine Voraussetzungen:

 

  • Anspruchsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen (eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende)

 

  • ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus dem Förderrichtlinien nicht abgeleitet werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel

 

  • Altbau ist ein Wohngebäude in der Gemarkung Lohne, das mindestens 35 Jahre alt ist (gerechnet ab Bezugsfertigkeit)

 

  • Antragstellung vor Erwerb des Altbaues.

 

 

2. Förderung

 

Gefördert werden auf Antrag die Erstellung eines Altbaugutachtens und der Erwerb eines Altbaues mit einmaligen Zuschüssen.

 

 

a) Altbaugutachten

 

Die Erstellung eines Altbaugutachtens mit Energieausweis (Ortsbegehung/Bestandsaufnahme/Modernisierungsempfehlung, Kostenschätzung) durch einen Architekten oder Sachverständigen wird wie folgt bezuschusst:

 

  • 900,00 € Grundbetrag
  • 300,00 € Erhöhungsbetrag für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr

 

  • Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt 1.500,00 €

 

  • Auszahlung gegen Vorlage des Altbaugutachtens und der dazugehörigen Rechnung

 

  • Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Altbaueigentümers

 

  • Der Fördergeldempfänger, der Sachverständige oder Architekt und der Eigentümer müssen mit der weiteren Nutzung des geförderten Altbaugutachtens durch die Stadt Lohne in einem Informationspool (Sammlung, Veröffentlichung und Weitergabe an andere Interessierte) einverstanden sein.

 

 

b) Altbauerwerb

 

Der Erwerb eines Altbaues wird auf Antrag wie folgt bezuschusst:

 

  • 4.000,00 € Grundbetrag
  • 1.000,00 € Erhöhungsbetrag für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr

 

  • Der Höchstbetrag für die einmalige Förderung beträgt maximal 7.000,00 €

 

  • Der Erhöhungsbetrag kann innerhalb einer Frist von 5 Jahren geltend gemacht werden, wenn sich die Zahl der Kinder in diesem Zeitraum erhöht

 

  • Die Zuschussgewährung erfolgt auch, wenn das erworbene Altgebäude abgebrochen und an gleicher Stelle ein Ersatzneubau errichtet wird

 

  • Voraussetzung für den Förderantrag ist eine schriftliche Erklärung des Altbaueigentümers, dass dieser bereit ist, das Förderobjekt an den Anspruchsberechtigten zu verkaufen

 

  • Auszahlung des Zuschusses nach Eigentumsumschreibung

 

  • Innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung ist eine Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Förderobjekt vorzulegen. Ansonsten sind die Fördermittel vollständig zurückzuzahlen. Ebenso bei Vermietung oder einer Aufgabe der Selbstnutzung zu Wohnzwecken. Die Selbstnutzungsfrist beträgt 6 Jahre nach Antragstellung und findet auch bei einem Verkauf entsprechend Anwendung.

 

Die Richtlinie wird zunächst bis zum 31.12.2014 befristet. Verwaltungsseitig bestehen gegen die Verabschiedung einer entsprechenden Förderrichtlinie keine Bedenken. Diese kann nach entsprechender Beschlussfassung in Kraft treten. Die erforderlichen Haushaltsmittel können in diesem Jahr zunächst aus dem Titel „Familienförderung“ bereitgestellt werden.

 

Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass andere Kommunen in der Regel die Altbaugutachten mit 1.500,00 € und den Altbaukauf mit bis zu 9.000,00 € fördern.

 

Verwaltungsseitig wurde das Fördervolumen in Anlehnung an die städt. Wohnungsbauförderrichtlinien entwickelt. Kommunen, die bereits eine Altbauförderung praktizieren, nehmen aus Effizienzgründen in der Regel keine Einkommensprüfung vor. Die Auszahlung der Kaufförderung erfolgt vornehmlich in 5 – 6 Jahresraten. Aus praktikablen Gründen wird hier für Lohne eine Einmalförderung empfohlen, wobei sich der Förderbetrag bei Erhöhung der Kinderzahl innerhalb von 5 Jahren nach Kauf noch erhöhen kann.

 

Für die Beratung und Beschlussfassung lag den Ausschussmitgliedern das Schreiben der CDU-Fraktion in Kopie vor.

 

In der sich anschließenden Beratung wurde der Antrag der CDU-Fraktion von einem Ausschussmitglied der CDU im Einzelnen erläutert und begründet. Die hierzu ausgearbeiteten Vorschläge der Verwaltung wurden im Einzelnen vorgestellt und im Ergebnis von den Ausschussmitgliedern positiv aufgenommen. Diskutiert wurde hierbei das Mindestalter eines Altbaues. Von mehreren Ausschussmitgliedern wurde empfohlen, das Mindestalter eines Wohngebäudes auf 25 Jahre zu korrigieren, da viele jüngere Wohngebäude in diesem Alter bereits Energiedefizite gegenüber den heutigen Baustandarts aufweisen. Im weiteren Verlauf wurde mehrheitlich empfohlen, die vorgestellten Eckdaten in einer Richtlinie zusammen zu fassen und entsprechend zu beraten.