Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Anlegung von Dachbegrünungen sowohl bei privaten als auch bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Bauvorhaben soll durch praktische Vergünstigungen gefördert werden. Dies soll zukünftig bei der Aufstellung von Bebauungsplänen berücksichtigt werden.


 

Ein Mitglied der CDU-Fraktion erläuterte den Antrag, verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Dachbegrünungen zu prüfen. Der Antrag ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es können sowohl ökologische Aspekte (z. B. die Erhöhung der Grundflächenzahl bzw. ökologische Festsetzungen in Bebauungsplänen) als auch finanzielle Fördermöglichkeiten (z. B. Reduzierung der Niederschlagswassergebühren, Zuschüsse für Neuanlagen) berücksichtigt werden.

 

Ökologisch betrachtet, werden durch Dachbegrünungen nicht nur das Raumklima von Gebäuden verbessert, sondern auch Schadstoffe aus der Luft gefiltert, die Aufheizung der Stadt vermindert, die Siedlungsentwässerung entlastet und ein neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen geschaffen. Neben der Festsetzung in Bebauungsplänen, dass bestimmte Dächer zu begrünen sind, besteht gleichzeitig die Möglichkeit, eine verträgliche Erhöhung der Grundflächenzahl zuzulassen.

 

In der Aussprache vertraten verschiedene Ausschussmitglieder die Auffassung, dass eine finanzielle Förderung aufgrund der relativ geringen Kosten eher unattraktiv sei. Vielmehr sei es sinnvoll, durch praktische Vergünstigungen die Anlegung von Dachbegrünungen zu fördern. Vorstellbar sei z. B. dass begrünte Dächer nur zu einem Teil bei der Berechnung der Grundflächenzahl berücksichtigt werden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass bei Wohnbauvorhaben in der Regel nur die Nebenanlagen mit einer Dachbegrünung versehen werden können und regte an, auch gewerbliche und landwirtschaftliche Bauten mit einer Dachbegrünung zu versehen.