Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 H „Wohnpark Klapphakenstraße“.

 

b)      Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


 

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung am 31.08.2011 beschlossen, eine ca. 9.000 qm große Fläche an der Klapphakenstraße für die Errichtung eines Wohnparks an die VLP von Lehmden Projektmanagement GmbH, jetzt VLP Adenauerwohnpark GmbH, zu verkaufen. Das städtebauliche Konzept des Investors sieht den Bau einer Wohnanlage mit ca. 50 Wohneinheiten in energieeffizienter Bauweise sowie die Installation eines lokalen Nahwärmenetzes vor.

 

Für den Bereich des geplanten Wohnparks gilt der Bebauungsplan Nr. 20 „Achtern Thun“, der seit dem Jahre 1967 rechtsverbindlich ist. Der Bebauungsplan setzt für das betreffende Gebiet Flächen für die Landwirtschaft fest. Die Verwaltung schlägt daher vor, zur planungsrechtlichen Sicherung den Bebauungsplan Nr. 20 H „Wohnpark Klapphakenstraße“ aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Für die Umsetzung des Vorhabens ist mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zu schließen, in dem die Einzelheiten zum Bau des Wohnparks und der Erschließungsanlagen geregelt werden.

 

Anhand verschiedener Lagepläne und Ansichten wurde das Plankonzept von der Verwaltung vorgestellt und erläutert. Den bisherigen Beratungen lag ein Entwurf zugrunde, der Stadtvillen entlang der Klapphakenstraße vorsah und einen Kindergarten in zweigeschossiger Bauweise im Baugebiet. Bei der näheren Planung durch den Architekten stellte sich jedoch heraus, dass es sinnvoller sei, einen eingeschossigen Kindergarten zu bauen. Dafür reichte die vorgesehene Grundstücksfläche jedoch nicht aus. Das städtebauliche Konzept musste deshalb geändert werden, wobei im Ergebnis die Anzahl der Wohnungen gleich bleibt.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer erläuterte in der Aussprache, dass das angedachte Blockheizkraftwerk planerisch nicht aufgenommen werden muss. Ziel muss es jedoch sein, das Blockheizkraftwerk zu verwirklichen und auch die umliegenden Gebäude des Landkreises zu beheizen.