Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)   Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)   Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 59 „Drostenweg“ Neufassung mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung hierzu.

 

Mit Inkrafttreten der Neufassung treten die bisherigen Festsetzungen für den Geltungsbereich außer Kraft.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 „Drostenweg“ sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom 07.05.2012 bis zum 08.06.2012 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und zur Stellungnahme übersandt.

 

Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta, 04.06.2012

 

zum Städtebau

 

Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen redaktionellen Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 2 ist nicht erkennbar. Die Regelung zu den Grundstücken kleiner als 500 m² wurde für die vor Aufstellung des Bebauungsplanes bereits bestehenden kleineren Grundstücke getroffen.

 

zum Planentwurf

 

Der Verfahrensvermerk „In Kraft treten“ wird redaktionell um folgenden Satz ergänzt: „Mit Rechtskraft dieser Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 59 treten die ursprünglich getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 außer Kraft.“

 

 

OOWV Brake, 04.08.2011 und 24.05.2012

 

Die Hinweise zu den im Plangebiet erwartungsgemäß vorhandenen Einrichtungen des Leitungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Sie betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und sind dann zu beachten.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück, 07.07.2011 und 24.05.2012

 

Die Hinweise zu den im Plangebiet erwartungsgemäß vorhandenen Einrichtungen des Leitungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Sie betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und sind dann zu beachten.

 

 

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Leer, 02.08.2011 und 15.05.2012

 

Die Hinweise des Leitungsträgers werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne, 08.05.2012

 

Dem Hinweis der Feuerwehr folgend, wird der Bebauungsplan auch dem Brandschutzprüfer des Landkreises Vechta vorgelegt werden.

 

Der Ausschuss äußerte keine Bedenken gegen den Vorschlag der Verwaltung, diesen TOP mit dem nachfolgenden TOP 3 (B-Plan 125) zusammen zu beraten, da es in beiden Fällen um die Nachverdichtung vorhandener Wohnbaugebiete geht.

 

Die Verwaltung erläuterte, dass beide B-Pläne in der Oldenburgischen Volkszeitung, im Internet und im Bekanntmachungskasten der Stadt Lohne bekannt gemacht wurden. Die Oldenburgische Volkszeitung habe auch im redaktionellen Teil über die Auslegung der beiden B-Pläne berichtet. Während der Auslegung sind jedoch nur Anregungen von Behörden etc. eingegangen. Bürger haben die Pläne im Rathaus und im Internet zwar eingesehen, Stellungnahmen oder Anregungen wurden jedoch nicht vorgetragen.

 

 

 

 

Nach Ablauf der Auslegung sind Bedenken gegen die Festsetzung einer Verkehrsfläche im Bebauungsplan Nr. 59 erhoben worden. Der alte B-Plan Nr. 59 sah vor, dass die privaten Grundstücke für die Anlegung eines Weges in Anspruch genommen werden. Der neue Entwurf sieht nur noch die Inanspruchnahme einer kleinen Fläche eines Grundstückseigentümers vor, die aber erforderlich ist, um ein weiteres Grundstück zu erschließen. Die Lage der Grundstücke und der Verkehrsfläche wurde anhand eines Lageplanes erläutert.

 

Da bereits nach dem alten Recht im Bebauungsplan Verkehrsfläche festgesetzt war, die rechtlich auch Bestand hatte, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, auch im neuen B-Plan die Verkehrsfläche festzusetzen.

 

Auf entsprechende Anfrage wurde von der Verwaltung erläutert, dass die abzugebende Verkehrsfläche nach dem neuen B-Plan wesentlich kleiner sei als nach dem alten B-Plan.

 

Ein Ausschussmitglied führte aus, das Bürger oftmals keine Informationen über die Änderung von Bebauungsplänen erhalten würden. Die Verwaltung erläuterte hierzu das rechtliche Verfahren über die Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung/Änderung von Bebauungsplänen.