Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

 

a)   Der Rat der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu.

 

b)   Der Rat der Stadt Lohne beschließt den Bebauungsplan Nr. 125 „An der Heide“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung sowie die Begründung hierzu.

 

Mit Inkrafttreten der Neufassung treten die bisherigen Festsetzungen für den Geltungsbereich außer Kraft.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 125 „An der Heide“ sowie die Begründung hierzu in der Zeit vom 07.05.2012 bis zum 08.06.2012 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegen haben.

 

Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und zur Stellungnahme übersandt.

 

Die Stellungnahmen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta, 05.06.2012

 

zum Städtebau

 

Die Mindestgröße der Baugrundstücke bezieht sich auf neu zu teilende bzw. zu bildende Grundstücke. Die Regelung zu den Grundstücken kleiner als 500 m² bleibt daher Teil der Festsetzung, da sie für die vor Aufstellung des Bebauungsplanes bereits bestehenden kleineren Grundstücke Anwendung findet.

 

zum Umweltschutz

 

Der Anregung wird gefolgt. Es wird folgende textliche Festsetzung Nr. 7 zur Konkretisierung des Erhaltungsgebotes in den Bebauungsplan aufgenommen:

 

„7. Im Falle der zur Erhaltung festgesetzten Einzelbäume hat bei Abgang oder einer Beseitigung auf Grund einer Befreiung eine gleichartige Ersatzpflanzung zu erfolgen (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 und Nr. 25b BauGB).“

Darüber hinaus werden die nachrichtlichen Hinweise um folgenden Satz redaktionell ergänzt: „Bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen im Nahbereich der festgesetzten zu erhaltenden Bäume sind Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 vorzusehen.“

 

 

OOWV Brake, 04.08.2011 und 24.05.2012

 

Die Hinweise zu den im Plangebiet erwartungsgemäß vorhandenen Einrichtungen des Leitungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Sie betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und sind dann zu beachten.

 

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück, 07.07.2011 und 24.05.2012

 

Die Hinweise zu den im Plangebiet erwartungsgemäß vorhandenen Einrichtungen des Leitungsträgers werden zur Kenntnis genommen. Sie betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und sind dann zu beachten.

 

 

Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, Leer, 02.08.2011 und 15.05.2012

 

Die Hinweise des Leitungsträgers werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Freiwillige Feuerwehren der Stadt Lohne, 08.05.2012

 

Dem Hinweis der Feuerwehr folgend, wird der Bebauungsplan auch dem Brandschutzprüfer des Landkreises Vechta vorgelegt werden.

 

 

 

Wegen des inhaltlichen Zusammenhanges wurde dieser TOP zusammen mit dem TOP 2 B-Plan Nr. 59 Drostenweg beraten.