Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung vom 08.04.2009, Neubau des Rinderstalles Nr. 10 mit der Remise Nr. 11/12, wird erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller die 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 08.04.2009, Neubau des Rinderstalles Nr. 10 mit der Remise Nr. 11/12 auf dem Grundstück Hinter der Klus 6 beantragt hat. In der gesamten Tierhaltungsanlage dürfen nicht mehr als 556 Mastschweineplätze und 78 Rinderplätze eingerichtet und betrieben werden. In dem geplanten Stall Nr. 10 werden nach der Durchführung der Baumaßnahme 66 Rinder gehalten. Mit dem Bau des Rinderstalles Nr. 10 wurde bisher nicht begonnen. Der Eigentümer beantragt daher die Genehmigung um 3 weitere Jahre zu verlängern.

 

Die Verlängerung einer Baugenehmigung ist wie ein Bauantrag und stets nach der aktuellen Sach- und Rechtslage zu entscheiden. In dem vorliegenden Antrag handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB), das nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

 

Zum damaligen Genehmigungsverfahren wurde die Immissionssituation vom Landkreis Vechta geprüft und dargestellt. Hierzu teilt der Landkreis Vechta mit, dass sich diese Situation in den vergangenen 4 Jahren nicht geändert hat und danach gegen eine Verlängerung der Baugenehmigung keine Bedenken bestehen. In dem Schreiben wird weiterhin mitgeteilt, dass es zu keinen unzulässigen Geruchsimmissionen in den nördlich angrenzenden Baugebieten Nr. 29 und 29 A (Hamberg) führt.

 

Der Betrieb liegt in der Ortslage Südlohne. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.