Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses wird erteilt unter der Maßgabe, dass es sich um einen Vollerwerbsbetrieb handelt. Dies ist vom Landkreis Vechta zu prüfen.

 

 

Ausschussmitglied Blömer war während der Beschlussfassung nicht anwesend.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Antragsteller, ein Landwirt und seine Mutter. einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften. Die Antragsteller beantragen auf ihrem Betriebsgrundstück (Hofstelle), Am Wittläpel 6, ein Betriebsleiterwohnhaus mit ca. 156 m2 Wohnfläche mit einem zusätzlichen Arbeitszimmer sowie ein Nebengebäude mit einer Größe von ca. 50 m2 als Doppelgarage mit Geräteraum. Das vorhandene Wohnhaus wird als Altenteilerwohnhaus von der Mutter weiter genutzt.

 

Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beurteilt. Danach ist die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs um ein Betriebsleiterwohnhaus zulässig.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.