Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage über die Errichtung eines Mastschweinestalles am Standort Am Sillbruch 20 wird nicht erteilt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Antragsteller, ein Landwirt, der einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet, eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mastschweinestalles für 1.490 Mastplätze auf einer nicht hofzugehörigen Grundstücksfläche in Bokern, Am Sillbruch, eingereicht hat. Außerdem wird beantragt, in der Nähe des Mastschweinestalles eine Remise mit Wohnhaus zu errichten. Als Begründung führt der Antragsteller aus, dass auf seinem Betriebsgrundstück An der Grotte 5 die Erweiterung und Weiterführung der Tierhaltungsanlage in Nordlohne nicht genehmigungsfähig ist.

 

Der Landkreis Vechta teilt hierzu mit, dass eine Erweiterung der Tierhaltungsanlage um 1.490 Mastschweineplätze an der Hofstelle An der Grotte 5 nach grober Einschätzung möglich erscheint, wenn die Erweiterung mit einer entsprechenden Abluftreinigungsanlage versehen wird. Außerdem ist unter dem Aspekt der Schonung des Außenbereichs eine Ansiedlung am Standort Am Sillbruch 20 nicht erforderlich und aus Immissionsgründen nicht realisierbar (unbeteiligtes Wohnen).

 

Planungsrechtlich wird das Bauvorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beurteilt. Das Gebäude liegt in der Ortslage Bokern-West. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.