Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass bei einem Ausbau der Straße Kokenger Weg der Bauherr sich an den Ausbaukosten entsprechend beteiligt bzw. bis zu einem Ausbau sich mit einem jährlichen Geldbetrag an den Unterhaltungskosten beteiligt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die landwirtschaftliche Hofstelle im Außenbereich der Stadt Lohne liegt und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. In unmittelbar südöstlicher Nachbarschaft befindet sich ein einzelnes Wohnhaus, welches nicht zu einer Hofstelle mit Tierhaltung gehört. Nördlich zur Hofstelle liegen zwei weitere Hofstellen mit Tierhaltung. Beantragt ist die Aufgabe der vorhandenen Sauenhaltung bei gleichzeitigem Ausbau der Mastschweinehaltung innerhalb der vorhandenen Gebäudestruktur. Neben der kleinen Rinderhaltung wird derzeit eine ebenfalls kleine Sauenhaltung und Schweinemasthaltung betrieben mit folgenden Plätzen: 20 Sauen, 60 Ferkel, 62 Mastschweine.

 

Beantragt ist die Änderung auf insgesamt 251 Mastschweineplätze. Dabei sollen die alten Sauen- bzw. Ferkelställe nicht mehr für Tierhaltung genutzt werden, sondern eine vorhandene Maschinenhalle zum Mastschweinestall mit 200 Mastplätzen umgebaut werden.

 

Zu den Emissionen der vorhandenen bzw. der insgesamt geplanten Schweinehaltung teilt der Landkreis Vechta mit, dass diese in etwa vergleichbar sind. Erfahrungsgemäß haben Stallneubauten im Vergleich zu Altställen ein deutlich niedrigeres Emissionspotential. Insoweit kann eher eine Emissionsverbesserung erwartet werden.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass negative Emissionsauswirkungen innerhalb der Nachbarschaft durch die beantragten Änderungen nicht zu befürchten sind.

 

Als Auflage ist in die Genehmigung aufzunehmen, dass die Abluft von Stall Nr. 2 zentral am nördlichen Stallende mind. 2 m über dem Gebäudefirst senkrecht nach obern abzuleiten ist. Außerdem ist ab Inbetriebnahme des Stalles Nr. 2 die Nutzungsaufgabe für die Gebäude Nr. 2 und 3 zu erklären.

 

Die Erschließung ist derzeit über einen Schotterweg (Kokenger Weg) gesichert, der mehrmals jährlich durch die Stadt Lohne gerade geschoben wird. Für den Erschließungsweg ist ein erheblicher Bedarf zum Ausbau gegeben.

 

Durch die geplante Baumaßnahme ist die Erschließung genehmigungsrechtlich nicht mehr gesichert. Um die Erschließung sicherzustellen, ist es daher erforderlich, den Bauherrn zu verpflichten, sich bei einem Ausbau der Straße an den Kosten entsprechend zu beteiligen bzw. sich bis zum Ausbau mit einen jährlichen Geldbetrag an den Unterhaltungskosten beteiligt.

 

In der Aussprache erläuterte die Verwaltung, dass es sich bei dem Kokenger Weg um eine öffentliche Straße nach dem Nds. Straßengesetz handelt.