Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu den beantragten Baumaßnahmen wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die landwirtschaftliche Hofstelle im Außenbereich der Stadt Lohne liegt und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird. Benachbartes Wohnen im Außenbereich ist mindestens 300 m entfernt. Auf der Hofstelle wird eine Schweine- und Rinderhaltung betrieben. Beantragt ist die Erweiterung der Rinderhaltung um 332 Jungrinderplätze.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Hofstelle 1975 Mastschweine gehalten werden. Außerdem werden 126 Jungrinder- (1 – 2 Jahre), 332 Jungrinder- (0,5 – 1 Jahr) und 184 Aufzuchtkälberplätze betrieben.

 

Der VDI Richtlinienabstand der insgesamt beantragten Tierhaltung beträgt 310 Meter, der laut Richtlinie gegenüber Wohnen im Außenbereich auf 155 Meter halbiert werden kann. Der volle Richtlinienabstand wird in diesem Fall zu allen benachbarten Wohnhäusern im Außenbereich eingehalten. In der Nachbarschaft liegt nur eine weitere Hofstelle mit Tierhaltung (300 m Entfernung). Eine Berücksichtigung von Vorbelastungen ist nicht erforderlich.

 

Die VDI 3894 „Emissionen aus Tierhaltung“ setzt für einen Jungrinderplatz eine Ammoniakemission von etwas 3 kg / Jahr an. Dies bedeutet, dass aus der geplanten Erweiterung zusätzliche Ammoniakemissionen von bis zu 996 kg / Jahr resultieren können. Wald- und Biotopstrukturen sind erst in Abständen von mehr als 500 m zur Hofstelle vorhanden. Durch Vergleichsbetrachtung vorhandener Berechnungen kann angenommen werden, dass die zusätzlichen Ammoniakemissionen (996 kg) in diesen Abständen eine Stickstoffzusatzdeposition von maximal 0,1 kg / ha u. Jahr verursachen. Diese geringe Zusatzbelastung ist aufgrund der vorhandenen Hintergrundbelastung im Landkreis Vechta von etwa 50 kg / ha (Schätzung LWK) irrelevant.

 

Weiterhin teilt der Landkreis Vechta mit, dass aus Sicht des Emissionsschutzes gegen eine Genehmigungserteilung keine Bedenken bestehen und für die umliegenden Biotopstrukturen keine nachteiligen Auswirkungen erkennbar sind.

 

In der Aussprache führte ein Ausschussmitglied aus, dass er hier dem Bau zustimmen könne da es sich um die Erweiterung einer bestehenden Tierhaltungsanlage handelt.