Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Vereinbarung kann geschlossen werden, sofern inhaltlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen werden.


Sachverhalt:

 

Die am 14.12.2009 geschlossene „Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta“ läuft zum 31.12.2012 aus. Im Kern regelt diese Vereinbarung, dass Städte und Gemeinden Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Krippen und Kindergärten) und in Tagespflege wahrnehmen und der Landkreis Vechta sich an den Investitionskosten zu Schaffung von Krippen-/Großtagespflegeplätzen beteiligt und für anerkannte Krippengruppen einen Betriebskostenzuschuss gewährt.

Die Hauptverwaltungsbeamten haben sich für eine weitere Wahrnehmung der Aufgaben durch die Städte und Gemeinden ausgesprochen. Sie haben diese jedoch von einer intensiveren Kostenbeteiligung des Landkreises Vechta abhängig gemacht. Hierbei waren sich alle Beteiligten darüber im Klaren, dass dies auch Auswirkungen auf die Kreisumlage haben wird.

Eine Arbeitsgruppe hat dann einen Vorschlag erarbeitet, der zwischenzeitlich mit den Hauptverwaltungsbeamten abgestimmt wurde.  Wesentliche Änderungen gegenüber der jetzigen Vereinbarung sind:

Ø        Neben den Aufgaben bezüglich der Krippen und Kindergärten werden ausdrücklich auch wieder die Aufgaben für Horte wahrgenommen.

Ø        Die Beteiligung an den Betriebskosten für Krippen, Kindergärten und Horte umfasst für

·         Regelgruppen (bis 6-stündiger Betreuung)                           17.000 Euro pro Jahr

·         Ganztagsgruppen (ab 6-stündiger Betreuung)                      22.000 Euro pro Jahr

·         Kleingruppen                                                                            8.500 Euro pro Jahr

Ø        Die Investitionskosten für den Ausbau von Krippenplätzen werden weiterhin mit 2.800 Euro pro Platz gefördert, bis die im Jahr 2009 vom Kreistag beschlossene Höchstgrenze der Kostenbeteiligung von 2,5 Mio. Euro ausgeschöpft ist.

Ø        Die Vereinbarung soll für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen werden.

Der Entwurf der neuen Vereinbarung ist beigefügt. Er muss aber auch noch von den Gremien des Landkreises Vechta und der anderen Kommunen beraten werden, so dass möglicherweise noch (kleine) Änderungen vorgenommen werden.

Beratungsverlauf:
Mit verschiedenen Wortbeiträgen wurden die möglichen Auswirkungen auf die Kreisumlage diskutiert. Die Notwendigkeit der Regelung über die Betriebskostenförderung wurde angesichts des „Gebens und möglichen Nehmens“ in Frage gestellt. Übereinstimmend wurde jedoch die Auffassung vertreten, dass die Aufgabe weiterhin von der Stadt Lohne wahrgenommen werden soll.