Sitzung: 30.08.2012 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 5/003/2012
Beschlussvorschlag:
Der Vertrag kann auf der Grundlage des Entwurfs geschlossen werden.
Sachverhalt:
Die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz werden seit September
1965 namens des Landkreises Vechta durchgeführt. Rechtsgrundlage für die
Übertragung der Aufgaben war zuletzt die „Verordnung über die Übertragung von
Zuständigkeiten nach dem Wohngeldgesetz“, die am 11.05.1984 vom Kreisausschuss
des Landkreises Vechta beschlossen wurde.
Aufgrund einer Rechtsänderung hat die Verordnung keine Gültigkeit mehr. Die
Übertragung der Aufgaben soll nun durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag
erfolgen. Der Entwurf ist beigefügt. Er muss aber auch noch von den Gremien des
Landkreises Vechta und der anderen Kommunen beraten werden, so dass
möglicherweise noch (kleine) Änderungen vorgenommen werden.
Die Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz auf die Städte und Gemeinden
dient wie bisher der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und erspart
vielen Bürgern die Wege nach Vechta und ggf. unnötige Wartezeiten.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage wurde erläutert, dass rund 250 bis 300 Familien/Personen im
Leistungsbezug stehen und jährlich rund 500.000 Euro für Wohngeldzahlungen
veranschlagt werden.