Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertrag kann auf der Grundlage des Entwurfs geschlossen werden.


Sachverhalt:

 

Die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz werden seit September 1965 namens des Landkreises Vechta durchgeführt. Rechtsgrundlage für die Übertragung der Aufgaben war zuletzt die „Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Wohngeldgesetz“, die am 11.05.1984 vom Kreisausschuss des Landkreises Vechta beschlossen wurde.

Aufgrund einer Rechtsänderung hat die Verordnung keine Gültigkeit mehr. Die Übertragung der Aufgaben soll nun durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen. Der Entwurf ist beigefügt. Er muss aber auch noch von den Gremien des Landkreises Vechta und der anderen Kommunen beraten werden, so dass möglicherweise noch (kleine) Änderungen vorgenommen werden.

Die Übertragung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz auf die Städte und Gemeinden dient wie bisher der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und erspart vielen Bürgern die Wege nach Vechta und ggf. unnötige Wartezeiten.

Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage wurde erläutert, dass rund 250 bis 300 Familien/Personen im Leistungsbezug stehen und jährlich rund 500.000 Euro für Wohngeldzahlungen veranschlagt werden.