Sitzung: 30.08.2012 Ausschuss für Jugend, Familien, Senioren und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 51/004/2012
Sachverhalt:
A. Kindergartenbedarfsplan
Der Landkreis Vechta muss jährlich das vorhandene Angebot und den
entsprechenden Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten fortschreiben (§ 13 des
Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder [KiTaG]). Der aktuelle
Kindergartenbedarfsplan mit Stand vom 01.12.2011 wurde am 24.05.2012 vom
Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vechta beschlossen.
Unter Berücksichtigung der erteilten Betriebserlaubnisse 2011 stehen demnach in
Lohne folgende Plätze für die Erfüllung des Rechtsanspruchs (ab
Vollendung des 3. Lebensjahres) zur Verfügung:
·
Vormittags
- in Regelgruppen 480
- in altersübergreifenden Gruppen 84
- in Integrationsgruppen 126
gesamt 690
·
Nachmittags
- in Regelgruppen 150
- in altersübergreifenden Gruppen 21
gesamt 171
·
Ganztags
- in Regelgruppe 25
- in altersübergreifender Gruppe 21
gesamt 46
·
Insgesamt 907
Darüber hinaus werden für
- Kennlern-/Interessengruppen 86
- Krippen (vormittags/nachmittags) 90
- Hort (Schulkindbetreuung) 32
- Mittagstisch m. päd. Betreuung (Lohner Jugendtreff) 80
gesamt 288
Plätze ausgewiesen, so dass insgesamt 1.195
Betreuungsplätze belegt werden können.
Der Landkreis Vechta hat
festgestellt, dass 788 Kinder aus dem Geburtszeitraum 01.10.2005 bis 30.09.2008
mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz die Einrichtungen besuchen
und sich somit ein Überhang von 119 Plätzen errechnet.
Der tatsächliche Platzüberhang verringert sich aus verschiedenen Gründen und
beträgt nach eigenen Berechnungen ca. 80 Plätze. Diese Plätze werden teilweise
als Reserveplätze benötigt oder können nicht ohne weiteres abgebaut werden.
Nach dem Kindergartenbedarfsplan stehen in Kennlern-/Interessengruppen und in
Krippengruppen insgesamt 176 Plätze zur Verfügung. Diese werden rechnerisch von
170 Kindern aus dem Geburtszeitraum 01.10.2008 bis 01.12.2011 besucht, so dass
sich hier ein Überhang von 6 Plätzen errechnet.
Die tatsächliche Situation ist auch hier anders, weil u.a. Kinder aus diesem
Geburtszeitraum auch Plätze für die Erfüllung des Rechtsanspruchs belegen.
B. Betreuung von unter Dreijährigen
Kinder ab dem vollendeten 1.
Lebensjahr haben ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz. Für die Betreuung der unter Dreijährigen hat der Bund einen
Richtwert von 35 % vorgegeben und geht davon aus, dass 70 % der Kinder in
Einrichtungen und 30 % in Tagespflege betreut werden.
In Lohne sind zurzeit folgende unter Dreijährige gemeldet:
01.08.2009 – 31.07.2010 263
Kinder
01.08.2010 – 31.07.2011 253
Kinder
01.08.2011 – 31.07.2012 ** 293
Kinder
gesamt 809
Kinder
** Die Anzahl der bisher in 2012 geborenen Kinder
lässt vermuten, dass im Vergleich zum Vorjahr bzw. den Vorjahren wesentlich
mehr Kinder geboren werden.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen errechnet sich wie folgt (gerundet):
35 % von 809 Kinder 283
Plätze
davon
70 % in Einrichtungen 198
Plätze
30 % in Tagespflege 85
Plätze
In Einrichtungen stehen ab 01.08.2013
- in Krippengruppen 120
Plätze
- in altersübergreifenden Gruppen 35
Plätze
gesamt 155
Plätze
zur Verfügung, so dass rechnerisch noch 43 Plätze fehlen.
Für die Betreuung bei Tagespflegepersonen stehen mehr als 125 Plätze zur
Verfügung (vgl. Vorlage 51/001/2012), so dass sich ein Überhang von mindestens
40 Plätzen errechnet. Durch die fortdauernde Ausbildung von weiteren
Tagespflegepersonen wird sich die Anzahl der Plätze noch erhöhen.
Bei einem Richtwert von z.B. 50 % müssten rund 120 Plätze zusätzlich geschaffen
werden.
Die exakte Anzahl der am 01.08.2013 benötigten Betreuungsplätze in
Einrichtungen kann nach wie vor nicht ermittelt werden, weil nach bisherigen
Erfahrungen
· bei den Tagespflegepersonen mehr Plätze als nach dem Richtwert in Anspruch genommen werden.
·
zurzeit noch
nicht verbindlich ermittelt werden kann, für wie viele Kinder der
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz tatsächlich geltend gemacht wird.
Grundsätzlich ist festzuhalten,
dass in Einrichtungen wohl noch Betreuungsplätze geschaffen werden müssen.
Inwieweit sich diese in einzelnen Kindertagesstätten dadurch ergeben, dass
Kinder in die neue Einrichtung an der Klapphakenstraße umgemeldet werden oder
Plätze offensichtlich wegen der geringeren Zahl von Kindergartenkindern (4. –
6. Lebensjahr) nicht mehr benötigt
werden, soll möglichst bald geklärt werden.