Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

A. Kindergartenbedarfsplan

Der Landkreis Vechta muss jährlich das vorhandene Angebot und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten fortschreiben (§ 13 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder [KiTaG]). Der aktuelle Kindergartenbedarfsplan mit Stand vom 01.12.2011 wurde am 24.05.2012 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vechta beschlossen.

Unter Berücksichtigung der erteilten Betriebserlaubnisse 2011 stehen demnach in Lohne folgende Plätze für die Erfüllung des Rechtsanspruchs (ab Vollendung des 3. Lebensjahres) zur Verfügung:

·           Vormittags
- in Regelgruppen                                                                        480
- in altersübergreifenden Gruppen                                                84
- in Integrationsgruppen                                                               126
gesamt                                                                                                           690

·           Nachmittags
- in Regelgruppen                                                                        150
- in altersübergreifenden Gruppen                                                21
gesamt                                                                                                           171

·           Ganztags
- in Regelgruppe                                                                            25
- in altersübergreifender Gruppe                                                   21
gesamt                                                                                                           46

·           Insgesamt                                                                                                                         907

Darüber hinaus werden für
- Kennlern-/Interessengruppen                                                          86
- Krippen (vormittags/nachmittags)                                                   90
- Hort (Schulkindbetreuung)                                                               32
- Mittagstisch m. päd. Betreuung (Lohner Jugendtreff)                     80
gesamt                                                                                                                  288
Plätze ausgewiesen, so dass insgesamt                                                                             1.195
Betreuungsplätze belegt werden können.

Der Landkreis Vechta hat festgestellt, dass 788 Kinder aus dem Geburtszeitraum 01.10.2005 bis 30.09.2008 mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz die Einrichtungen besuchen und sich somit ein Überhang von 119 Plätzen errechnet.  
Der tatsächliche Platzüberhang verringert sich aus verschiedenen Gründen und beträgt nach eigenen Berechnungen ca. 80 Plätze. Diese Plätze werden teilweise als Reserveplätze benötigt oder können nicht ohne weiteres abgebaut werden.

Nach dem Kindergartenbedarfsplan stehen in Kennlern-/Interessengruppen und in Krippengruppen insgesamt 176 Plätze zur Verfügung. Diese werden rechnerisch von 170 Kindern aus dem Geburtszeitraum 01.10.2008 bis 01.12.2011 besucht, so dass sich hier ein Überhang von 6 Plätzen errechnet.
Die tatsächliche Situation ist auch hier anders, weil u.a. Kinder aus diesem Geburtszeitraum auch Plätze für die Erfüllung des Rechtsanspruchs belegen.


B. Betreuung von unter Dreijährigen

 

Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr haben ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Für die Betreuung der unter Dreijährigen hat der Bund einen Richtwert von 35 % vorgegeben und geht davon aus, dass 70 % der Kinder in Einrichtungen und 30 % in Tagespflege betreut werden.
                                                                                                              
In Lohne sind zurzeit folgende unter Dreijährige gemeldet:
01.08.2009 – 31.07.2010                                     263 Kinder
01.08.2010 – 31.07.2011                                     253 Kinder
01.08.2011 – 31.07.2012 **                                 293 Kinder
gesamt                                                                                  809 Kinder
** Die Anzahl der bisher in 2012 geborenen Kinder lässt vermuten, dass im Vergleich zum Vorjahr bzw. den Vorjahren wesentlich mehr Kinder geboren werden.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen errechnet sich wie folgt (gerundet):
35 % von 809 Kinder                                            283 Plätze
davon
70 % in Einrichtungen                                          198 Plätze
30 % in Tagespflege                                              85 Plätze

In Einrichtungen stehen ab 01.08.2013
- in Krippengruppen                                              120 Plätze
- in altersübergreifenden Gruppen                         35 Plätze
gesamt                                                                                  155 Plätze
zur Verfügung, so dass rechnerisch noch 43 Plätze fehlen.

Für die Betreuung bei Tagespflegepersonen stehen mehr als 125 Plätze zur Verfügung (vgl. Vorlage 51/001/2012), so dass sich ein Überhang von mindestens 40 Plätzen errechnet. Durch die fortdauernde Ausbildung von weiteren Tagespflegepersonen wird sich die Anzahl der Plätze noch erhöhen.

Bei einem Richtwert von z.B. 50 % müssten rund 120 Plätze zusätzlich geschaffen werden.

Die exakte Anzahl der am 01.08.2013 benötigten Betreuungsplätze in Einrichtungen kann nach wie vor nicht ermittelt werden, weil nach bisherigen Erfahrungen

·       bei den Tagespflegepersonen mehr Plätze als nach dem Richtwert in Anspruch genommen werden.

·       zurzeit noch  nicht verbindlich ermittelt werden kann, für wie viele Kinder der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz tatsächlich geltend gemacht wird.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in Einrichtungen wohl noch Betreuungsplätze geschaffen werden müssen. Inwieweit sich diese in einzelnen Kindertagesstätten dadurch ergeben, dass Kinder in die neue Einrichtung an der Klapphakenstraße umgemeldet werden oder Plätze offensichtlich wegen der geringeren Zahl von Kindergartenkindern (4. – 6.  Lebensjahr) nicht mehr benötigt werden, soll möglichst bald geklärt werden.