Sitzung: 05.09.2012 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/035/2012
Beschlussempfehlung:
Ich beantrage gemäß § 129 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen und die Entlastung zu erteilen.
Die sich aus der Ergebnisrechung für das Jahr 2011 ergebenden Überschüsse in Höhe von 2.051.878,53 € und 1.044.837,14 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Sachverhalt:
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2011 geprüft und im Prüfbericht vom 26.07.2012 nachfolgendes Testat erteilt:
Auf Grund der durch die Prüfung in Stichproben gewonnenen Erkenntnis kann bestätigt werden, dass der Jahresabschluss der Stadt Lohne zum 31.12.2011 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lohne.
Das RPA hat keine Bedenken, dass der Stadtrat der Stadt Lohne über den Jahresabschluss 2011 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt.
Das Jahr 2011 hat wie folgt abgeschlossen:
Ergebnishaushalt:
|
mehr |
||
Gesamtsumme |
€ |
€ |
€ |
ordentliche Erträge |
36.510.908,48
€ |
35.807.600,00
€ |
703.308,48
€ |
./. ordentliche Aufwendungen |
33.791.700,00
€ |
667.329,95
€ |
|
ordentliches Ergebnis |
2.015.900,00
€ |
35.978,53
€ |
|
|
|
|
|
außerordentliche Erträge |
800.000,00
€ |
503.570,51
€ |
|
./. außerordentliche Aufwendungen |
258.733,37
€ |
450.000,00
€ |
191.266,63
€ |
außerordentliches Ergebnis |
1.044.837,14
€ |
350.000,00
€ |
694.837,14
€ |
|
|
|
|
ordentliches Ergebnis |
2.051.878,53
€ |
2.015.900,00
€ |
35.978,53
€ |
+ außerordentliches Ergebnis |
1.044.837,14
€ |
350.000,00
€ |
694.837,14
€ |
Jahresergebnis |
3.096.715,67
€ |
2.365.900,00
€ |
730.815,67
€ |
Bilanz:
|
||
Immaterielles Vermögen |
410.521,21 € |
1.162.599,84
€ |
Sachvermögen |
100.007.155,96 € |
99.624.747,38
€ |
Finanzvermögen |
2.436.243,38 € |
2.025.418,64
€ |
Liquide Mittel |
10.504.886,36 € |
17.332.359,17
€ |
Aktive
Rechnungsabgrenzung |
193.361,45 € |
224.498,63
€ |
Bilanzsumme Aktiva |
113.552.168,36 € |
120.369.623,66
€ |
Nettoposition |
-104.335.033,12 € |
108.723.605,38
€ |
Basis-Reinvermögen |
-73.951.381,55 € |
74.344.834,90
€ |
Rücklagen aus Überschüssen
d. außerord. Ergeb. |
|
|
Jahresergebnis |
-1.330.179,40 € |
3.096.715,67
€ |
Sonderposten |
-29.053.472,17 € |
29.951.875,41
€ |
Schulden |
-1.397.297,57 € |
1.566.515,98
€ |
Geldschulden |
-1.052.881,52 € |
1.052.061,01
€ |
davon |
|
|
Liquiditätskredite |
0,00 € |
0,00 € |
Geldschulden (ohne
Liquiditätskredite) |
1.052.881,52
€ |
1.052.061,01
€ |
Verbindlichkeiten aus
kreditähnlichen Rechtsgeschäften |
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
71.215,51
€ |
476.253,96
€ |
Transferverbindlichkeiten |
112.634,74
€ |
2.635,08
€ |
Sonstige Verbindlichkeiten |
160.565,80
€ |
35.565,93
€ |
Rückstellungen |
7.788.393,54
€ |
10.079.502,30
€ |
Passive
Rechnungsabgrenzung |
31.444,13
€ |
0,00 € |
Bilanzsumme Passiva |
113.552.168,36
€ |
120.369.623,66
€ |
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2011 weist Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von 2.051.878,53 € und im außerordentlichen Ergebnis von 1.044.837,14 € aus. Überschüsse stehen zur Abdeckung von Fehlbeträgen künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung bzw. können in Basisreinvermögen umgewandelt werden. Um auch in schwierigen Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Regelfall den Rücklagen zugeführt.
Über die Zuführungen zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, §110 Abs. 7 und §123 Abs. 1 NKomVG).
Nähere Einzelheiten zum Jahresergebnis können dem anliegenden Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta entnommen werden.
Nach Erläuterung des Jahresabschlusses wurde der Vorlage und den Beschlussempfehlungen ohne weitere Diskussion zugestimmt.