Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Ich beantrage gemäß § 129 NKomVG den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zu beschließen und die Entlastung zu erteilen.

 

Die sich aus der Ergebnisrechung für das Jahr 2011 ergebenden Überschüsse in Höhe von 2.051.878,53 € und 1.044.837,14 € werden den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.


Sachverhalt:

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Vechta hat den Jahresabschluss 2011 geprüft und im Prüfbericht vom 26.07.2012 nachfolgendes Testat erteilt:

 

Auf Grund der durch die Prüfung in Stichproben gewonnenen Erkenntnis kann bestätigt werden, dass der Jahresabschluss der Stadt Lohne zum 31.12.2011 den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Lohne.

 

Das RPA hat keine Bedenken, dass der Stadtrat der Stadt Lohne über den Jahresabschluss 2011 beschließt sowie dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt.

 

Das Jahr 2011 hat wie folgt abgeschlossen:

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnis 2011

Ansätze 2011

mehr

Gesamtsumme

ordentliche Erträge

  36.510.908,48 €

  35.807.600,00 €

  703.308,48 €

./. ordentliche Aufwendungen

  34.459.029,95 €

  33.791.700,00 €

  667.329,95 €

ordentliches Ergebnis

  2.051.878,53 €

  2.015.900,00 €

  35.978,53 €

 

 

 

 

außerordentliche Erträge

  1.303.570,51 €

  800.000,00 €

  503.570,51 €

./. außerordentliche Aufwendungen

  258.733,37 €

  450.000,00 €

  191.266,63 €

außerordentliches Ergebnis

  1.044.837,14 €

  350.000,00 €

  694.837,14 €

 

 

 

 

ordentliches Ergebnis

  2.051.878,53 €

  2.015.900,00 €

  35.978,53 €

+ außerordentliches Ergebnis

  1.044.837,14 €

  350.000,00 €

  694.837,14 €

Jahresergebnis

  3.096.715,67 €

  2.365.900,00 €

  730.815,67 €

 

 

Bilanz:

 

 

01.01.2011

31.12.2011

Immaterielles Vermögen

410.521,21 €

  1.162.599,84 €

Sachvermögen

100.007.155,96 €

  99.624.747,38 €

Finanzvermögen

2.436.243,38 €

  2.025.418,64 €

Liquide Mittel

10.504.886,36 €

  17.332.359,17 €

Aktive Rechnungsabgrenzung

193.361,45 €

  224.498,63 €

Bilanzsumme Aktiva

113.552.168,36 €

  120.369.623,66 €

Nettoposition

-104.335.033,12 €

  108.723.605,38 €

Basis-Reinvermögen

-73.951.381,55 €

  74.344.834,90 €

Rücklagen aus Überschüssen d. außerord. Ergeb.

       

  1.330.179,40 €

Jahresergebnis

-1.330.179,40 €

  3.096.715,67 €

Sonderposten

-29.053.472,17 €

  29.951.875,41 €

Schulden

-1.397.297,57 €

  1.566.515,98 €

Geldschulden

-1.052.881,52 €

  1.052.061,01 €

davon

 

 

Liquiditätskredite

  0,00 €

  0,00 €

Geldschulden (ohne Liquiditätskredite)

  1.052.881,52 €

  1.052.061,01 €

Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

  71.215,51 €

  476.253,96 €

Transferverbindlichkeiten

  112.634,74 €

  2.635,08 €

Sonstige Verbindlichkeiten

  160.565,80 €

  35.565,93 €

Rückstellungen

  7.788.393,54 €

  10.079.502,30 €

Passive Rechnungsabgrenzung

  31.444,13 €

  0,00 €

Bilanzsumme Passiva

  113.552.168,36 €

  120.369.623,66 €

 

Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2011 weist Überschüsse im ordentlichen Ergebnis von 2.051.878,53 € und im außerordentlichen Ergebnis von 1.044.837,14 € aus. Überschüsse stehen zur Abdeckung von Fehlbeträgen künftiger Haushaltsjahre zur Verfügung bzw. können in Basisreinvermögen umgewandelt werden. Um auch in schwierigen Haushaltsjahren den Haushaltsausgleich zu gewährleisten, werden Überschüsse im Regelfall den Rücklagen zugeführt.

 

Über die Zuführungen zu den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses entscheidet der Rat (§ 58 Abs. 1 Nr. 10, §110 Abs. 7 und §123 Abs. 1 NKomVG).

 

Nähere Einzelheiten zum Jahresergebnis können dem anliegenden Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Vechta entnommen werden.


Nach Erläuterung des Jahresabschlusses wurde der Vorlage und den Beschlussempfehlungen ohne weitere Diskussion zugestimmt.