Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, nach den vorstehenden Kriterien den Bau von Tiefgaragenplätzen zu fördern, wobei der Zuschuss der Stadt bis zu 5.000,00 € pro Einstellplatz betragen kann, bei Aufständerungsmaßnahmen bis zu 50 % dieses Betrages.


Sachverhalt:

 

Bauherren oder Eigentümern von Bauwerken, die einen Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erwarten lassen, werden nach den Vorschriften der Nds. Bauordnung die Schaffung von Einstellplätzen auf dem Baugrundstück oder in deren Nähe auferlegt. Als Ausnahme kann die Ablösung dieser Verpflichtung durch die Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde zugelassen werden, wenn auf dem Grundstück die Herstellung der Einstellplätze nicht möglich ist.

 

Insbesondere in der Innenstadt ist die Ablösung der Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen nicht sinnvoll. Zur Attraktivitätssteigerung dieses Bereiches ist das Vorhandensein gut erreichbarer Parkplätze auch aus Konkurrenzgründen mit Angeboten auf der „grünen Wiese“ zwingend notwendig. Da auf den Grundstücken der entsprechende Platzbedarf häufig nicht zur Verfügung steht, verbleibt als Alternative nur die Schaffung von Einstellplätzen in einer Tiefgarage. Wegen der erheblichen Mehrkosten sind Grundstückseigentümer bzw. Bauherren hierzu jedoch nur selten bereit.

 

Der Bau von Einstellplätzen in einer Tiefgarage kann bei einzelnen Bauvorhaben auch im städtischen Interesse liegen. Daher werden solche Investitionen von verschiedenen Kommunen finanziell gefördert.


 

Fördereckpunkte der Stadt Lohne könnten sein:

 

  • Verbesserung der Parkplatzsituation und des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt
  • Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch
  • Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung durch den Verwaltungsausschuss
  • Das Bauvorhaben hat städtebauliche Zielvorstellungen zu erfüllen
  • Nutzungsregelung der Einstellplätze im Einvernehmen mit der Stadt Lohne
  • Der Zuschuss der Stadt Lohne beträgt 4.000,00 € pro Einstellplatz
  • Aus Praktikabilitätsgründen wird auf die Festlegung eines Fördergebietes für die Innenstadt verzichtet (Einzelfallentscheidung)

 

In der Diskussion wurde von einem Vertreter der Mehrheitsfraktion vorgeschlagen, den in der Vorlage genannten Förderbetrag von 4.000,00 € pro Einstellplatz durch die Formulierung „bis zu 5.000,00 €“ zu ersetzen, um hierdurch die Gestaltungs- und Verhandlungsmöglichkeiten zu erhöhen und dem jeweiligen Einzelfall besser entsprechen zu können. Weiter wurde von diesem Redner zusätzlich die Förderung von Einstellplätzen empfohlen, die im Wege einer „Aufständerung“ geschaffen werden. Da hierbei die Investitionen geringer anzusetzen sind, sollte die Förderung auf 50 % eines Tiefgaragenplatzes begrenzt werden. Von einem Sprecher der SPD-Fraktion wurde angeregt, auch bei dem Bau von Tiefgaragenplätzen auf eine Breite wie bei anderen Parkplätzen (2,50 m) zu dringen. Zur Öffentlichkeit der Parkplätze wurde verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass hierbei auf den Einzelfall abzustellen ist. Öffentlichkeit der Parkplätze kann auch bedeuten, dass diese abends und am Wochenende zur Verfügung stehen. Weiter wurde argumentiert, dass jeder Tiefgaragenplatz von Vorteil ist und andernfalls Mieter/Nutzer dieser Objekte andere Parkplätze in der Innenstadt blockieren. Von Bürgermeister Gerdesmeyer wurde als Kriterium einer Förderung insbesondere das öffentliche Interesse genannt, womit auch ein Vorhaben außerhalb der Innenstadt grundsätzlich förderfähig ist.