Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Die Richtlinie über die Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien ist auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsfassung und unter Berücksichtigung obiger Ergänzungen zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung sowie der Verwaltungsausschuss haben in ihren Sitzungen am 19.06.2012 und 26.06.2012 beschlossen, den Erwerb von Altbauimmobilien zu fördern und von der Verwaltung eine Richtlinie erarbeiten zu lassen, die abschließend im Fachausschuss beraten und im Rat zu entscheiden ist.

 

Eine Ausfertigung der Richtlinie über die Förderung des Erwerbs von Altbauimmobilien ist dieser Vorlage im Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung beigelegt, ebenso ein Auszug über die Beratungsgrundlagen aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 19.06.2012.

 

In der Beratung wurde die Entwurfsfassung der Förderrichtlinie im Detail erläutert und diskutiert. Hierbei wurde von Ausschussmitgliedern angeregt, maximal drei Altbaugutachten innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren zu fördern. Weiter wurde empfohlen, die Fördersumme für den Altbauerwerb auf 10 % des Kaufpreises, maximal jedoch 7.000,00 € zu begrenzen. Beide Empfehlungen fanden im Ausschuss allgemeine Zustimmung und wurden in die Richtlinie unter 3.8 und 4.3 eingefügt.