Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Neubau eines Wohngebäudes mit drei Wohneinheiten und Nebenanlagen wird erteilt.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Bauherr plant auf dem Grundstück Gartenstraße 4 in der zweiten Bauzeile ein Wohngebäude mit 3 Wohnungen und Nebenanlagen zu errichten. Das Grundstück hat insgesamt eine Größe von 1237 qm und befindet sich innerhalb des Bebauungsplans Nr. 20 – 2. Änderung der Stadt Lohne. In diesem Bereich ist ein 32 m tiefer Bauteppich nutzbar, der von dem geplanten Gebäude im rückwärtigen Bereich um 1,00 m  und von der 4 m breiten Garage um 3,87 m überschritten wird. In direkter Nachbarschaft befindet sich ein Mehrfamilienhaus, dass giebelständig zur Straße 30 m tief in das Baugebiet hineingebaut wurde.

 

Die Nachverdichtung großer Baugrundstücke ist städtebaulich sinnvoll und wird bereits seit Jahren von der Stadt Lohne durch die Anpassung bestehender B – Pläne unterstützt. Die geplante Überschreitung der Baugrenze wird  daher als städtebaulich vertretbar angesehen.