Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzungen über besondere Anforderungen an die Baugestaltung für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 5, 7b, 7d, 11, 13, 14, 15, 16, 19, 22, 25, 26, 27 und 29 sollen aufgehoben werden.

 


 

Die Verwaltung erläuterte, dass die Stadt Lohne zwischen 1964 und 1967 für die Geltungsbereiche von 14 Bebauungsplänen Baugestaltungssatzungen (Satzungen über besondere Anforderungen an die Baugestaltung) beschlossen hat, von denen sechs Satzungen bis heute rechtsverbindlich sind. Die Baugestaltungssatzungen wurden auf die unterschiedlichen Inhalte der Bebauungspläne abgestimmt, sind aber rechtlich als eigenständige Satzung zu betrachten. Im Gegensatz zu einem Bebauungsplan verlieren die alten Baugestaltungssatzungen nicht automatisch ihre Rechtskraft, wenn ihr Geltungsbereich überplant wird.

 

Die Bebauungspläne Nr. 5, 7B, 15, 19, 25, 26, 27 und 29 wurden zwischenzeitlich neu gefasst bzw. grundlegend überplant, ohne die noch geltenden Baugestaltungssatzungen aufzuheben. Gleichzeitig mit der Überplanung wurden „örtliche Bauvorschriften“ nach der NBauO erlassen, die z. T. mit den alten Vorschriften kollidieren. Für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 7D, 11, 13, 14, 16 und 22 gelten die alten Baugestaltungssatzungen parallel zum Bebauungsplan weiter (siehe Anlage: markierte Bereiche).

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, die Baugestaltungssatzungen aus den sechziger Jahren zur Klarstellung aufzuheben. Das Verfahren richtet sich nach dem Baugesetzbuch.