Sitzung: 15.11.2012 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: 61/020/2012
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen
der Verwaltung zur Behandlung der während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen nach Abwägung der öffentlichen
und privaten Belange zu.
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 9, Nein Stimmen: 4
b) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt dem Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 138 sowie der Begründung für das Gebiet „Nördlich
Lindenweg/Ehrendorf“ zu und beschließt die Entwurfsunterlagen öffentlich
auszulegen.
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 3
c) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form
eine Nachverdichtung der Baugebiete Lindenweg/Wöhrde möglich ist.
mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 9, Enthaltungen: 4
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dr. Lübbe vom Büro Ingenieurgeologie Dr. Lübbe aus Vechta.
Die Verwaltung erläuterte, dass das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 138
für das Gebiet „Ehrendorf, nördlich Lindenweg von der Öffentlichkeit in der
Zeit vom 02.06.2012 bis zum 14.07.2012 im Rathaus der Stadt Lohne und im
Internet eingesehen werden konnte.
Die Träger öffentlicher Belange wurde von der Planung informiert und ihnen
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den
vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom
19.07.2012 und 01.08.2012
zum Städtebau
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Planverfahren
berücksichtigt. In der Nutzungsschablone wird künftig der Hinweis auf die
Höchstzulässigkeit von 2 Wohnungen pro Wohngebäude gestrichen.
zum Umweltschutz
Eine Weitergehende Konkretisierung der Aussagen zur Gestaltung der
Maßnahmefläche wird nicht für erforderlich gehalten, da die Stadt Lohne als
Eigentümerin der Fläche ein Eigeninteresse daran hat, dass diese Flächen sachgerecht
hergestellt und unterhalten wird.
Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich in den
Entwurf übernommen.
Der Hinweis bezüglich der Waldfläche wird berücksichtigt.
Im weiteren Planverfahren werden die erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen für die Avifauna ermittelt und in die Abwägung
eingestellt.
zur Wasserwirtschaft
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Zur Altablagerung
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Bodengutachter hat jedoch bestätigt, dass:
Durch
die Sondierungen wurden ausschließlich organoleptisch unauffällige Bodenarten
nachgewiesen.
Lediglich
in RKS 3, 4 und 5 konnten sandige Auffüllungen identifiziert werden.
Es
liegen keine Hinweise auf wilde Verkippungen von gewerblichen oder hausmüllartigen
Abfällen vor.
Die
Analyseergebnisse der Feststoff- und Bodenluftproben lassen keine Gefährdung
der Umweltmedien bzw. für die geplante Nutzung als Wohngebiet erkennen.
Diese Annahme wird auch durch ein Bodengutachten untermauert, das im
Jahr 2005 / 2006 auf Grund einer vermuteten Altablagerung im Plangebiet
durchgeführt worden ist.
Auf Grund von Stellungnahmen zum vorliegenden Planverfahren wurden des
Weiteren zur Erkundung der Bodenverhältnisse sechs verrohrte Trockenbohrungen
bis in eine Aufschlusstiefe von jeweils 10,0
m unter Geländeoberkante abgeteuft. Aus dieser neuen Untersuchung zieht der
Gutachter folgendes Fazit:
„Es
wurden ausschließlich organoleptisch (Farbe, Geruch) unauffällige Bodenarten
erbohrt.
Lediglich
in Bohrung 1 besteht die Vermutung, dass es sich bei den bis 2,70 m unter
Geländeoberkante erbohrten Sanden um Verfüllmaterial einer ehemaligen
Geländesenke handeln könnte.
Hinweise
auf flächenhafte wilde Verkippungen von gewerblichen oder hausmüllartigen
Abfällen liegen nicht vor. Eine „Altlast“ im Sinne von §2 Abs. 5 Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG) konnte nicht nachgewiesen werden.
„Aus
baugrundtechnischer Sicht sind die nicht humosen Sande und Kiese im Hinblick
auf die wahrscheinliche Bebauung mit Einfamilienhäusern grundsätzlich
tragfähig. Lokal begrenzte Flächen mit angefüllten Sanden können nicht ausgeschlossen
werden. Sollten diese locker gelagert sein, können sie zur Verbesserung der
Tragfähigkeit z.B. nachverdichtet oder ausgetauscht werden. Diese
grundsätzliche Einschätzung des Baugrundes im Plangebiet ersetzt keine auf das
jeweils geplante Bauvorhaben angepasste Baugrunduntersuchung mit Erstellung
eines Gründungsgutachtens“.
Das zusätzlich erstellte Bodengutachten ist dem Protokoll als Anlage
beigefügt.
Der Landkreis Vechta hat sich den Aussagen des Gutachters angeschlossen.
Die Äußerung des Landkreises Vechta ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Folglich ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass das Gebiet nicht
mit Wohnhäusern bebaut werden kann.
Deutsche Telekom Technik GmbH
vom 29.06.2012
Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis
genommen. Die Festsetzung von Leitungszonen im Bereich von Straßen und Wegen in
den Bebauungsplan aufzunehmen wird nicht für erforderlich gehalten. Es ist
allgemein üblich, dass Leitungen in der Verkehrsfläche verlegt werden.
Einzelheiten werden sachgerecht im Zuge der Erschließungsplanung bzw. der
Bauausführung mit den Leitungsträgern bzw. den Ver- und Entsorgungsunternehmen
abgestimmt. Auch die übrigen Hinweise betreffen die nachfolgende Ebene der
Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich
rechtzeitig beachtet.
EWE Netz GmbH, Cloppenburg vom
16.07.2012
Die Hinweise betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung
bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.
Kabel Deutschland Vertrieb +
Service GmbH vom 05.07.2012
Die Hinweise betreffen die nachfolgende Ebene der Erschließungsplanung
bzw. der Bauausführung und werden soweit erforderlich rechtzeitig beachtet.
Freiwillige Feuerwehren der
Stadt Lohne vom 04.06.2012
Wie angeregt werden die Zufahrten und Aufstellflächen für
Rettungsfahrzeuge im Zuge der Erschließungsplanung bzw. der Bauausführung
soweit erforderlich mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Vechta abgestimmt
werden.
Die Stellungnahmen der Bürger
bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
1.
Löschung eines Teilbereiches des
Landschaftsschutzgebietes VEC – 32.
2.
Eignung des vorliegenden Plangebietes als
Erweiterung der Wohnbauflächen in Kroge / Ehrendorf / Standortfrage
3.
Erschließungsproblematik bezüglich der
zusätzlichen Nutzung des Lindenwegs als auch der geplanten Erschließung des
Baugebietes.
4.
Vermutete Altlasten im Plangebiet nach
ehemaligem Kiesabbau.
5.
Belastung mit Geruchs- und Schallemissionen
verursacht durch landwirtschaftliche Betriebe und einer höheren Verkehrsbelastung
des Lindenwegs.
6.
Verminderung der Wertigkeit von Fauna und
Flora im Plangebiet.
Um Wiederholungen zu vermeiden und im Interesse einer besseren
Lesbarkeit der Vorlage wird zu den angesprochenen Punkten eine thematisch
gegliederte Stellungnahme der Verwaltung abgeben:
Zu 1. und 2.
Das Konzept des Bebauungsplanes ist aus dem
Flächennutzungsplan der Stadt Lohne entwickelt worden. Der Landkreis Vechta als
zuständige Genehmigungsbehörde hat zwar zunächst für die Teilflächen 40.14 und
40.15 der vom Rat der Stadt Lohne beschlossenen 40. Flächennutzungsplanänderung
die Genehmigung mit dem Hinweis versagt, dass die Teilflächen im
Landschaftsschutzgebiet liegen. Auf Antrag der Stadt Lohne hat der Landkreis
Vechta die Teilfläche 40.14 aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen und
die Genehmigung für die Teilfläche 40.14 erteilt. Die Erteilung der Genehmigung
ist durch die Stadt Lohne ordnungsgemäß bekannt gemacht worden.
Die Hinweise bezüglich der Rechtmäßigkeit
des Bebauungsplanes Nr. 138 sind daher nicht begründet.
Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Planverfahrens zur 40. Flächennutzungsplanänderung
eine umfangreiche Standortuntersuchung zur Festlegung einer Wohnbaufläche in
Kroge / Ehrendorf durchgeführt wurde. Dabei sind u.a. Kriterien wie
Naturhaushalt, Biotoptypen, Landschafts-/Ortsbild, Schutzgebiete,
Erschließungsaufwand, Lage zur infrastrukturellen Versorgung (Schule,
Kindergarten) und die siedlungsstrukturelle Lage bewertet worden. In der Gesamtschau
wurden die Teilflächen 40.14 und 40.15 als am geeignetsten angesehen, obwohl
sie innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG) VEC-32 lagen.
Aufgrund der Entscheidung des Landkreises Vechta nur für eine Fläche das
Löschungsverfahren durchzuführen wurde- da beide Flächen in etwa als
gleichwertig zu betrachten sind - in Absprache mit dem Landkreis Vechta, Herr
Dr. Reichenbach beauftragt ein faunistischen Gutachten für beide Flächen zu
erstellen um dadurch ein Entscheidungskriterium zu erhalten. Der Gutachter kam
zu dem Ergebnis, dass die Fläche am Lindenweg weniger Bedeutsam sei. Von daher
wurde – in Abstimmung mit dem Landkreis- die Löschung dieser Fläche beantragt
mit dem Hinweis, dass an der Fläche am Pickerweg gleichwohl festgehalten werden
soll. Der Landkreis hat das gesetzlich vorgeschriebene Löschungsverfahren
durchgeführt und die Landschaftsschutzverordnung entsprechend geändert.
Zum angesprochenen Wohnraumbedarf in Kroge / Ehrendorf ist auf Folgendes
hinzuweisen. Der in den letzten Jahren festgestellte Bauplatzbedarf von 2 - 4
Bauplätzen pro Jahr ist kein fester Wert sondern kann sich durch äußere
Bedingungen (wie z.B. fallendes oder steigendes Zinsniveau) verändern. Fakt
ist, dass sich die Stadt Lohne nicht alleine auf freie Wohnbauflächen, die
durch eine sogenannte Nachverdichtung bzw. durch den Verkauf von frei werden
Grundstücken entstehen, bei der Planung der infrastrukturellen Einrichtungen
(Schule, Kindergarten) sowie der Bevölkerungsentwicklung Kroge/Ehrendorfs
verlassen kann. Der private Wohnungsmarkt ist von der Stadt nicht
beeinflussbar. Aus diesem Grund ist es erforderlich, Wohnbauland zu
erschließen, um auch zukünftig mit diesem Mittel die Bevölkerungsentwicklung
der Bauerschaft Kroge / Ehrendorf sowie die infrastrukturellen Einrichtungen zu
steuern. Auch wenn nach den Erfahrungen der letzten Jahre nur wenige Bauplätze
vergeben werden konnten, würde der Verzicht auf die Ausweisung der Flächen
quasi zu einem Stillstand der Entwicklung führen. Junge Menschen aus
Kroge-Ehrendorf müssten dann auf die Möglichkeit, in „ihrem Dorf“ zu bauen,
verzichten
Zu 3.
Der Lindenweg wurde 1988 von der Stadt nach den anerkannten Regeln der
Technik ausgebaut und ist daher auch in der Lage die Belastungen aus der
Verkehrszunahme aufzunehmen. Die vorhandene Fahrbahnbreite von 5 m ist für den
Begegnungsverkehr bei mäßiger Geschwindigkeit auch im Begegnungsfall Lkw / PKW
ausreichend.
Die Planstraße B ist für die Erschließung des Gebietes gut geeignet, da
sie ausreichenden Abstand zu dem angrenzenden Wohnhaus einhält und in einer
verkehrstechnisch sinnvollen und erforderlichen Breite hergestellt werden kann.
Darüber hinaus wird durch die Lage der beiden Erschließungsstraßen B und C ein
relativ günstiger Erschließungsabstand für das „langgezogene“, schmale neue Baugebiet
hergestellt. Mit den beiden Wendeanlagen wird damit eine relativ günstige Erschließungsform
für das Plangebiet erzielt und eine Anbindung an das örtliche und überörtliche
Verkehrsnetz geschaffen. Die von Einwendern vorgeschlagene Erschließung im
Osten des Plangebietes wäre nur denkbar, wenn der gesamte z.T. ältere
Baumbestand gefällt werden würde.
Eine andere Erschließung des Gebietes, als über eine Verbindung zum
Lindenweg ist aber auch wegen der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes nicht
möglich. Außerdem ist eine Anbindung direkt an die Kreisstraße unmittelbar
neben der vorhandenen Anbindung aus Sicherheitsgründen abzulehnen.
Zu 4.
Zu den in verschiedenen Stellungnahmen erwähnten früheren Kiesabbau bzw.
vermuteter Altablagerungen wird auf die Stellungnahme zum Schreiben des Landkreises
Vechta verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Stellungnahme von Herrn Dr. Lübbe
vom 30.07.12 und des Landkreises Vechta verwiesen, die ebenfalls als Anlage
beigefügt sind.
Wie
bereits oben erwähnt, lassen die Ergebnisse der Untersuchungen eine Bebauung
zu.
Zu 5.
Zum Thema Geruchsimmissionen wird darauf hingewiesen, dass die derzeit
vorhandene Wohnbebauung am Lindenweg im gleichen Abstand und in der gleichen
Richtung zu den angesprochenen beiden Hofstellen liegt wie das hier vorliegende
neue Baugebiet. So ist bereits jetzt bei potentiellen Erweiterungsabsichten im
Rahmen des Rücksichtnahmegebotes die vorhandene Wohnbebauung
immissionstechnisch zu berücksichtigen. In einer Stellungnahme vom 28.05.2009
zu einer geplanten Erweiterung von Tierhaltungsanlagen wird vom Landkreis Vechta
folgendes festgestellt: „Aus der Immissionsdarstellung ist ersichtlich, dass
auch im beantragten Betrieb die Geruchshäufigkeiten selbst im westlichen Teil
des Baugebietes nicht über 10% der Jahresstunden liegen. Dies gilt auch für die
geplante Erweiterung Nr. 40.14 des Flächennutzungsplans“.
Aufgrund der schon vorhandenen und zu erwartenden Bebauung kann davon
ausgegangen werden, dass die tägliche Verkehrsbelastung rd. 1.000 Fahrzeuge
beträgt. Bei einem derartigen Verkehrsaufkommen ist keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung
zu erwarten.
Zu 6.
Bezüglich der Annahme, dass durch das geplante Wohngebiet Lebensraum von
Fledermäusen zerstört werden könnte, ist folgendes aus der Speziellen
Artenschutzprüfung (SAP) zum Bebauungsplan Nr. 138 (27.04.2011, Dr. Marc
Reichenbach) zu zitieren: „Es sind keine Verletzungen oder Tötungen von
Fledermäusen zu erwarten, da sich auf den von der Planung betroffenen
Ackerflächen keine Quartiersstandorte befinden. Der Verbotstatbestand des § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird daher in Bezug auf Fledermäuse nicht erfüllt.
Die festgestellten Fledermausarten sind in ihren Jagdgebieten nicht
störungsempfindlich. Sie jagen häufig auch in Siedlungs- und Gewerbegebieten,
sofern sich dort ein entsprechendes Nahrungsangebot findet. Lediglich auf
Störungen im Quartier reagieren einige Arten sehr empfindlich. Es wird somit
davon ausgegangen, dass Fledermäuse auch innerhalb oder am Rand des geplanten
Wohngebietes jagen können, ohne dass es zu störungsbedingten Verschiebungen der
Raumnutzung dieser Tiere in den angrenzenden Bereichen kommt. Dies gilt auch
für Jagdaktivitäten in dem vorhandenen Siedlungsgebiet. Die vorhandenen
Quartierstandorte sind nicht durch Störungen betroffen“. Weitere Ausführungen
hierzu können in der Artenschutzprüfung vom 27.4.12 auf Seite 5 nachgelesen
werden die als Anlage der Begründung des Bebauungsplanes beigefügt ist.
Der Kommentar des Dipl.-Biol., Dipl.-Ökol. Dr. Marc Reichenbach zu Einwendungen, die das
Faunistische Gutachten zur LSG-Löschung Kroge/Ehrendorf, Stadt Lohne vom
12.09.2008 betreffen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
Er kommt zu dem Schluss:
Die dargestellte Abgrenzung hat somit keinen Bezug zur Raumnutzung des
Uhus und erlaubt daher keine Schlussfolgerungen
bezüglich möglicher Beeinträchtigungen dieser Art. Es wird im Gegenteil
vielmehr deutlich, dass die Realisierung des B-Plans Nr. 138 auf einer offenen
Ackerfläche an einem ökologisch geringwertigen Siedlungsrand nur einen sehr
geringen Einfluss auf die Habitatqualität des Uhus hat. Unabhängig davon werden
entsprechende Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, die auf eine Verbesserung der
Nahrungsbedingungen des Uhus zielen.
Zu einzelnen noch nicht behandelten Anregungen:
Frau H.-S. vom 07.07.2012
Die Entwässerung des Gebietes ist nicht Teil der Bauleitplanung.
Unabhängig davon ist voraussichtlich eine Entwässerung im Freigefälle möglich.
Im Übrigen werden häufig Pumpwerke für die Entwässerung errichtet.
Fam. V. vom 25.06.2012
Die Fläche ist nicht Eigentum der Stadt Lohne. Eine Entscheidung, ob und
an wen der Eigentümer Flächen verkauft, ist und bleibt Angelegenheit des
Eigentümers. In Gebieten, für die ein Flächennutzungsplan Wohnbauflächen
vorsieht, kann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben. Allerdings kann auf die
Ausübung verzichtet werden, wenn daran kein öffentliches Interesse besteht(weil
z.B. die Realisierung des Baugebietes nicht infrage gestellt ist).
Herr g. K. vom 12.07.2012
Die Erschließung landw. Nutzflächen wird durch die vorgesehene Erschließung
des Gebietes berücksichtigt.
Herr S. vom 13.06.2012
Die Nachverdichtung vorhandener rechtskräftiger Bebauungspläne (hier Bebauungsplan
Nr. 25 und Nr. 25A) ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Unabhängig davon ist es das Ziel der Stadt Lohne vorhandene Baugebiete
sinnvoll nachzuverdichten. Ob dies auch für das Baugebiet Lindenweg in Betracht
kommt ist in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden.
Herr M. vom 09.07.2012
Die erforderlichen Kompensationsflächen für die Realisierung des
Plangebietes werden ermittelt und bis zum Abschluss des Verfahrens festgelegt.
Fam. B. vom 12.07.2012
Zum geplanten Fuß- und Radweg: Die Stadt Lohne hat weiterhin die
Absicht, das neue Baugebiet über die Planstraßen B und C verkehrlich zu
erschließen. Der am Ostrand des Plangebietes gelegene Fuß- und Radweg soll
zukünftig nur in Ausnahmefällen für Pflegefahrzeuge zur Verfügung stehen, zumal
der westlich gelegene Gehölzbestand von der Stadt auch gepflegt werden muss
(Verkehrssicherungspflicht der Stadt). Eine Nutzung durch landwirtschaftliche
Nutzfahrzeuge ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Zum Wohnwert des Lindenwegs: Seit der Rechtskraft des Bebauungsplanes
Nr. 25 im Jahre 1984 ist die Siedlung Ehrendorf nicht unmaßgeblich
gewachsen. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans waren 1984 ca. 36
Wohnhäuser vorhanden, heute besteht die Siedlung Ehrendorf aus insgesamt ca. 80
Wohngebäuden. Es kann somit schon von einer stetigen Siedlungsentwicklung in
Ehrendorf ausgegangen werden. Darüber hinaus ist es städtebaulich sinnvoll,
Siedlungsränder zum Außenbereich hin einzugrünen. Eingegrünte Siedlungsränder
bestärken nicht den Siedlungscharakter sondern schaffen einen harmonischen
Übergang zwischen Baugebieten und der freien Landschaft. Auch aus diesem Grund
ist es städtebaulich sinnvoller einen nicht
eingegrünten Siedlungsrand wie in Ehrendorf durch ein Baugebiet zu erweitern,
anstatt einen eingegrünten Siedlungsbereich durch ein neues Baugebiet quasi
unwirksam werden zu lassen.
Die Traufhöhe wird im neuen Plangebiet um 3 m höher festgesetzt und
somit auch eine Zweigeschossigkeit. Damit wird den Wünschen der heute
bauwilligen Bevölkerung Rechnung getragen und ist für diesen Bereich
städtebaulich auch vertretbar, da sich gleichzeitig durch die Festsetzung von maximalen
Gebäudehöhen (9 m) die Gebäudemassen und der Gesamteindruck des neuen
Baugebietes sich nicht wesentlich von der vorhandenen Siedlung unterscheiden
werden. Darüber hinaus wird das Plangebiet zum Außenbereich hin mit einer
10 m breiten Maßnahmenfläche eingegrünt, so dass negative Auswirkungen auf
das Orts- und Landschaftsbild vermieden werden.
Zu Beginn der Aussprache erläuterte die Verwaltung das vorgeschriebene
Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Herr Dr. Lübbe erläuterte die durchgeführten Bodenuntersuchungen. Alle
durchgeführten Bohrungen (Tiefe 5,00 bis 10,00 Meter),
Boden-/Luftuntersuchungen sowie Schurfe zeigten keine Auffälligkeiten. Hinweise
auf Altablagerungen ergaben sich somit nicht. Auf entsprechende Anfrage
erläuterte Herr Dr. Lübbe die Positionen der Bohrungen und wies darauf hin,
dass bei der Auswahl die Hinweise eines Anliegers berücksichtigt wurden.
Verschiedene Ausschussmitglieder bezweifelten die Tragfähigkeit des
Baugrundes und wiesen auf die damit verbundenen Gefahren hin. Es könne nicht
ausgeschlossen werden, dass es dadurch auch zu Regressansprüchen an die Stadt
Lohne kommt. Nach Auffassung eines Ausschussmitgliedes weise das Bodengutachten
große Schwächen auf. Da zum Teil natürlicher Boden nicht vorhanden ist, sei es
ein großes Risiko für bauwillige Familien hier zu bauen.
Ein Ausschussmitglied wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die
Tragfähigkeit des Baugrundes bei jedem Bauvorhaben zu prüfen sei und mit den
anerkannten Verfahren der Bautechnik auch in diesem Baugebiet tragfähiger
Baugrund hergestellt werden könne.
Herr Dr. Lübbe erläuterte dazu die Verfahren zur Untersuchung des
Baugrundes.
Zur Thematik der Erschließung erläuterte die Verwaltung, dass der
Lindenweg 1988 ausgebaut wurde und in der Lage sei, den zusätzlichen Verkehr
aufzunehmen. Eine Beschädigung sei, wie in anderen Baugebieten auch, nicht
auszuschließen. Finanzielle Belastungen für die Anlieger entstehen dadurch
jedoch nicht.
Ein Ausschussmitglied sprach sich deutlich für die vorgestellte Planung
aus und wies darauf hin, dass in der Bevölkerung von Kroge und Ehrendorf der
Wunsch nach weiteren Bauplätzen besteht.
Im Laufe der Aussprache erläuterte ein Sprecher der SPD-Fraktion den
Antrag auf Beendigung des Planverfahrens und betonte, dass man nicht
grundsätzlich gegen eine Bebauung in Kroge – Ehrendorf sei, dafür jedoch besser
geeignete Flächen zur Verfügung stehen.
Der Antrag eines Ausschussmitgliedes auf namentliche Abstimmung wurde
mit 4 Jastimmen und 9 Neinstimmen abgelehnt.
Der Antrag der SPD-Fraktion auf Einstellung des Verfahrens wurde mit 4
Jastimmen und 9 Neinstimmen abgelehnt.
Im Anschluss an die Diskussion betonte Bürgermeister Gerdesmeyer, dass
hier nicht gegen alle Widerstände ein Baugebiet durchgesetzt werden soll und
wies auf das Verfahren und die umfangreichen Untersuchungen zur Planung hin.