Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 – 1. Änderung "Brägel Nord".


 

Die Verwaltung erläuterte, dass der Bebauungsplan Nr. 103 „Brägel Nord“, der im Jahr 2000 rechtskräftig geworden ist, Industrie- und Gewerbegebietsflächen festsetzt. Im Nordwesten des Geltungsbereichs hat sich ein Lohner Betrieb angesiedelt, der Zusatzstoffe für Tierfutter herstellt. Für diesen Betrieb ist vor Kurzem ein Bauantrag für den Neubau eines ca. 22 m hohen Produktionsturms eingereicht worden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hat der Landkreis Vechta festgestellt, dass auf Grund der nicht unerheblichen Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe um mehr als 6 m der Bauantrag nicht im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen genehmigt werden kann, und schlägt deshalb eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 vor.

 

Auf Grund von Platzmangel möchte der Betrieb mittelfristig seine Produktionsanlagen nach Nordosten hin auf einer Fläche, die als Wald festgesetzt ist und der Stadt Lohne gehört, erweitern. Auch hierzu müsste der Bebauungsplan Nr. 103 entsprechend geändert werden.