Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu dem beantragten Bau eines Güllerundbehälters wird erteilt.

 

 

 

Frau Sandmann-Surmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Kroge, Sandmanns Kamp 2, auf seiner Hofstelle die Errichtung eines Güllerundbehälters mit Foliendachkonstruktion beantragt. Der Güllerundbehälter hat einen Durchmesser von ca. 16,6 m bei einer Höhe von 5 m. Der Güllebehälter wird ca. 1 m in das Erdreich eingegraben und hat danach eine Außenhöhe von 4 m. Die Abdeckung des Güllebehälters erfolgt mit einer Foliendachzeltkonstruktion bei einer Gesamthöhe von ca. 9 m. Der Behälter hat ein Volumen von 1.049 m3.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Kroge im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Durch die Errichtung eines geschlossenen Güllebehälters werden sich die Geruchsimmissionen an dem Standort nicht verschlechtern. Danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung des Güllerundbehälters.