Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Errichtung einer Überdachung zur Unterstellung landwirtschaftlicher Geräte wird erteilt.

 

 

 

Frau Sandmann-Surmann hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.


 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Kroge, Sandmanns Kamp 2, auf seiner Hofstelle die Errichtung einer Überdachung zur Unterstellung landwirtschaftlicher Geräte beantragt. Das Gebäude hat die Abmessungen von ca. 26 m x 6,5 m als Anbau an den Stall 3a.

 

Der geplante Anlagenstandort liegt in der Ortslage Kroge im Außenbereich von Lohne auf einer bestehenden Hofanlage. Im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Danach gibt es keine Bedenken gegen die Errichtung einer Überdachung für landwirtschaftliche Geräte.