Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Umbau und Erweiterung einer Sauenanlage mit Verlängerung der vorhandenen Sauenställe wird erteilt.

 


 

 

Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Bokern – West, Dinklager Landstraße 4, auf seiner Betriebsstelle, An den Teichen 27, den Umbau und die Erweiterung einer Sauenanlage mit Verlängerung der vorhandenen Sauenställe beantragt. Die Stallanlage mit Biogasanlage liegt im Außenbereich der Stadt Lohne in Alleinlage. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Umfeld ist überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

 

Das nächst gelegene Einzelwohnhaus im Außenbereich liegt östlich zur Anlage in einer Entfernung von über 200 Meter. Das Wohnhaus liegt nicht im direkten Einflussbereich weiterer Tierhaltung. Eine geschlossene Wohnbebauung ist über 700 Meter entfernt. Geplant ist die Erweiterung der vorhandenen Sauenhaltung von 744 auf 1355 produzierenden Sauen. Zusätzlich sollen 110 Jungsauenaufzuchtplätze entstehen. Dafür sollen die drei vorhandenen Sauenställe um 24 bis 35 Meter verlängert werden. Zusätzlich soll die Abluft aus dem vorhandenen Ferkelstall Nummer 7 künftig vollständig über die bereits vorhandene Abluftreinigungsanlage abgeleitet werden. Derzeit wird nur 1 / 3 der Abluft gereinigt. Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Betriebsstelle 1350 Sauen und Eber, 110 Jungsauen und 4500 Babyferkel (7 – 35 Kilogramm) gehalten werden.

 

Insgesamt werden nach Abschluss der Baumaßnahme die von der Anlage (Tierhaltung ohne Biogasanlage) ausgehenden Geruchseinheiten / Sekunde (GE / s) um ca. 15 % verringert. Zusätzliche Geruchsimmissionen können somit in der Anlagennachbarschaft ausgeschlossen werden. Bezüglich einer Genehmigungserteilung bestehen daher aus Sicht des Immissionsschutzes gem. Mitteilung des Landkreis Vechta keine Bedenken.

 

In der Aussprache wies ein Ausschussmitglied auf den Vorzeigecharakter der Anlage hin und erläuterte, dass diese erst nach Einbau der Abluftanlage betrieben werden darf.