Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 5

Beschlussempfehlung:

 

Es wird vorgeschlagen, dem Rat der Stadt Lohne zu empfehlen, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2013 zu beraten und zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2013 gliedert sich wie folgt:

 

1. Ergebnishaushalt

 

Bezeichnung

Ansatz 2013

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

29.805.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen außer für Investitionstätigkeit

2.391.000,00

03.

Auflösungserträge aus Sonderposten

1.832.300,00

04.

Sonstige Transfererträge

112.000,00

05.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

416.500,00

06.

Privatrechtliche Entgelte

492.000,00

07.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.968.000,00

08.

Zinsen und ähnliche Finanzerträge

160.000,00

09.

Aktivierte Eigenleistungen

 

10.

Bestandsveränderungen

 

11.

Sonstige ordentliche Erträge

1.544.000,00

12.

= Summe ordentliche Erträge

38.720.800,00

13.

Aufwendungen für aktives Personal

5.897.500,00

14.

Aufwendungen für Versorgung

35.000,00

15.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

4.581.500,00

16.

Abschreibungen

3.425.300,00

17.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

42.500,00

18.

Transferaufwendungen

21.774.500,00

19.

Sonstige ordentliche Aufwendungen

1.408.500,00

20.

Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO

1.556.000,00

21.

= Summe ordentliche Aufwendungen

38.720.800,00

 


 

2. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt enthält alle Ein- und Auszahlungen eines Jahres und umfasst somit auch die Investitionen.

 

Bezeichnung

Ansatz 2013

01.

Steuern und ähnliche Abgaben

29.805.000,00

02.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen (außer für Investitionstätigkeit)

2.391.000,00

03.

Sonstige Transfereinzahlungen

112.000,00

04.

Öffentl.-rechtl. Entgelte außer Beiträgen u. ä. Entgelten f. Inv.-Tätigkeit

416.500,00

05.

Privatrechtliche Entgelte

(außer für Investitionstätigkeit)

492.000,00

06.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen außer für Investitionstätigkeit

1.968.000,00

07.

Zinsen und ähnliche Einzahlungen

160.000,00

09.

Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen

1.414.000,00

10.

= Summe d. Einz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

36.758.500,00

11.

Auszahlungen für aktives Personal

5.478.500,00

12.

Auszahlungen für Versorgung

41.000,00

13.

Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände

4.581.500,00

14.

Zinsen und ähnliche Auszahlungen

42.500,00

15.

Transferauszahlungen

(außer für Investitionstätigkeit)

21.754.500,00

16.

Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen

1.408.500,00

17.

= Summe d. Ausz. aus lfd.

    Verwaltungstätigkeit

33.306.500,00

18.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.452.000,00

19.

Zuwendungen für Investitionstätigkeit

1.505.000,00

20.

Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit

585.000,00

21.

Veräußerung von Sachvermögen

2.000.000,00

23.

Sonstige Investitionstätigkeit

87.500,00

24.

= Summe d. Einz. aus Investitionstätigkeit

4.177.500,00

25.

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden

2.000.000,00

26.

Baumaßnahmen

4.250.000,00

27.

Erwerb von beweglichem Sachvermögen

960.000,00

29.

Aktivierbare Zuwendungen

1.150.000,00

30.

Sonstige Investitionstätigkeit

5.000,00

31.

= Summe d. Ausz. für Investitionstätigkeit

8.365.000,00

32.

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 4.187.500,00

33.

Finanzmittel-Überschuss / - Fehlbetrag

- 735.500,00

34.

Einzahlungen; Aufnahme von. Krediten. und inneren Darlehen

400.000,00

35.

Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen

90.000,00

36.

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

310.000,00

37.

= Summe der Salden aus Zeile 33 und 36

- 425.500,00

38.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des HHJahres

16.876.459,17

39.

Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des HHJahres

16.450.959,17

 


 

Ergebnishaushalt

 

-          Realsteuererträge in Höhe von 20.125.000,00 Euro (Gewerbesteuer = 17,0 Mio. €, Grundsteuer A + B = 3.125.000,00 €). Der Gewerbesteueransatz wird aufgrund der sich abzeichnenden Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Aufkommensverlaufs des Jahres 2012 mit 17,0 Mio. Euro kalkuliert (- 0,5 Mio. Euro gegenüber 2012).

 

-          Anteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von 9,4 Mio. Euro (+ 650.000,00 Euro gegenüber 2012). Die vorläufige Abrechnung des Einkommensteueranteils für das Jahr 2012 beläuft sich auf rd. 8,1Mio. Euro. Im Haushalt 2013 wird ein Betrag in Höhe von 8.200.000,00 Euro aus dem Einkommensteuer- und 1.200.000,00 Euro aus dem Umsatzsteueranteil veranschlagt. Vorteilhaft hat sich die Neufestsetzung der Schlüsselzahlen ab dem Jahr 2012 ausgewirkt. Der Einkommensteueranteil ist letztlich abhängig von der Wirtschaftsentwicklung.

 

-          Für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen des Landes ist neben dem sog. „Finanzbedarf“ (Einwohnerzahl) einer Kommune die Steuerkraft maßgebend, die wesentlich durch die Realsteuereinnahmen bestimmt wird. Grundlage der Berechnung des Finanzbedarfs bildet die Einwohnerzahl, wobei jedoch eine unterschiedliche Gewichtung des Faktors „Einwohner“ (100 % - 180 %) durch Landesgesetz vorgegeben ist. Mit dem Ziel einer Angleichung des bestehenden Finanzkraftgefälles auf Gemeindeebene wurde die Erhebung einer Finanzausgleichsumlage eingeführt, die dem Topf der Schlüssel-Zuweisungen für Gemeindeaufgaben zufließt. Für das Jahr 2013 wird eine Finanzausgleichsumlage von 450.000,00 Euro veranschlagt. Eine Berechnung ist zurzeit nicht möglich, da die hierfür notwendigen Grundlagen noch nicht vorliegen. Die ab dem Jahr 2013 zu zahlende Entschuldungsumlage belastet die Stadt Lohne jährlich mit ca. 65.000,00 Euro.

 

-          Keine Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer wurden letztmalig zum 01.01.1998 (von 235 auf 275 v. H.) erhöht, der Gewerbesteuerhebesatz ist seit 1980 unverändert. Für das Jahr 2013 betragen die für die Berechnung der Finanzausgleichsleistungen und Kreisumlage maßgebenden Durchschnittshebesätze bei der Grundstuer A = 318 v. H., Grundsteuer B = 329 v. H., Gewerbesteuer = 328 v. H.

 

Der Personalkostenansatz beträgt für das Jahr 2013 einschließlich der Zuführungsbeträge zu den Rückstellungen 5.897.500,00 Euro und erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 %.

 

-          Belastungen aus der Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.910.000,00 Euro. Der Umlagesatz beträgt im Jahr 2013 unverändert 69 Punkte.

 

-          Eine Kreisumlage, die in Höhe des Vorjahres mit 11.350.000,00 € veranschlagt wurde.

 

-          Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Der Überschuss der Erträge über die Aufwendungen beträgt 1.556.000,00 Euro (2012 = 2.547.900,00 Euro).


 

Finanzhaushalt

 

-          Die laufenden Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes sind mit dem Ergebnishaushalt überwiegend identisch.

 

-          Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung ist die Liquidität zu sichern. Die liquiden Mittel zu Beginn des Haushaltsjahres werden mit rd. 16,9 Mio. Euro geschätzt.

 

Die Schuldenentwicklung der Jahre 2004 – 2013 beträgt:

 

31.12.2004

=

2,782

Mio. Euro

=

111,16

Euro pro Einw.

31.12.2005

=

0,613

Mio. Euro

=

24,47

Euro pro Einw.

31.12.2006

=

0,735

Mio. Euro

=

29,14

Euro pro Einw.

31.12.2007

=

0,802

Mio. Euro

=

31,51

Euro pro Einw.

31.12.2008

=

0,972

Mio. Euro

=

38,03

Euro pro Einw.

31.12.2009

=

0,977

Mio. Euro

=

38,00

Euro pro Einw.

31.12.2010

=

1,053

Mio. Euro

=

40,64

Euro pro Einw.

31.12.2011

=

1,052

Mio. Euro

=

40,42

Euro pro Einw.

31.12.2012

=

1,112

Mio. Euro

=

42,18

Euro pro Einw.

31.12.2013

=

1,422

Mio. Euro

=

53,94

Euro pro Einw.

 

-          Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Grunderwerb, Baumaßnahmen, Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen betragen rd. 8,5 Mio. Euro und liegen damit leicht über dem Vorjahresniveau.

 

-          Den Auszahlungen für Investitionen stehen Einzahlungen in Höhe von rd. 4,2 Mio. Euro gegenüber (Zuwendungen, Beiträge, Veräußerungserlöse). Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 425.500,00 Euro wird aus dem vorhandenen Zahlungsmittelbestand finanziert.

 

Wie in jedem Jahr ist der Haushalt insbesondere auf der Ertragsseite (Gewerbesteuer, Einkommensteuer) des Ergebnishaushaltes mit Risiken behaftet, da die wirtschaftliche Entwicklung nicht vorhersehbar ist. Ebenfalls nicht bekannt ist die endgültige Höhe der Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage.

 

Von der Verwaltung wurden folgende Punkte des Haushaltes 2013 hervorgehoben:

 

  • Der Ergebnishaushalt (Aufwand/Erträge) ist ausgeglichen und weist einen Überschuss in Höhe von 1.556.000,00 € aus.

 

  • Die Finanzierung des Finanzhaushaltes (Einzahlungen/Auszahlungen) mit einem Fehlbetrag von 425.000,00 wird aus vorhandenen liquiden Mitteln vorgenommen.

 

  • Eine Erhöhung der Steuerhebesätze ist auch im Jahr 2013 nicht notwendig. Ebenfalls konstant bleiben die Benutzungegebühren (Abwasser, Straßenreinigung).

 

  • Die veranschlagten Steuereinnahmen mit insgesamt 29.805.000,00 € (davon 17,0 Mio. € Gewerbesteuer) und 9,4 Mio. bei den Anteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer orientieren sich an der erwarteten Wirtschaftsentwicklung des Jahres 2013 und dem tatsächlichen Aufkommen des Jahres 2012.

 

  • Die Kreisumlage bleibt auf der Basis von 44 Punkten mit 11.350.000,00 € auf dem Niveau des Jahres 2012.

 

  • Bei den Personalkosten ist ein Anstieg um 3,4 % auf 5.897.500,00 € kalkuliert, während die Aufwendungen für Sachkosten mit 4.581.500,00 € fast unverändert bleiben.

 

 

  • Die Investitionen des Jahres 2013 einschl. Grunderwerb, Beschaffungen und Investitionszuwendungen in Höhe von rd. 8,4 Mio. € haben ihren Schwerpunkt bei der Erschließung von Wohngebieten, dem Straßenbau und dem Schul- und Kindertagesstättenbereich.

 

  • Die Darlehnsaufnahme von 400.000,00 € beschränkt sich auf ein Darlehn der Kreisschulbaukasse.

 

Dem Haushaltsplanentwurf 2013 wurde ohne weitere Diskussion mehrheitlich zugestimmt.