Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der OOWV hat sich bei der Übernahme der Abwasserbeseitigung verpflichtet, der Stadt Lohne das Ergebnis der Jahresabschlüsse mitzuteilen. In den vergangenen Jahren wurde bereits mehrfach über die Betriebsergebnisse berichtet. Nunmehr liegt auch das Ergebnis für das Jahr 2010 vor. Insgesamt ergeben sich für die Jahre 2005 – 2011 folgende Abschlusszahlen:

 

 

Erlöse

Kosten

Überschuss/

Fehlbetrag

Schmutzwasser 2005

2.250.307,00

2.084.666,00

165.641,00

Schmutzwasser 2006

2.387.566,00

2.184.093,00

203.473,00

Schmutzwasser 2007

2.396.066,00

2.205.825,00

190.241,00

Schmutzwasser 2008

2.431.272,00

2.165.619,00

265.653,00

Schmutzwasser 2009

2.323.802,00

2.249.136,00

74.666,00

Schmutzwasser 2010

2.369.424,00

2.508.598,00

- 139.174.00

Schmutzwasser 2011

2.557.835,00

2.528.501,00

29.334,00

 

 

 

 

Niederschlagswasser 2005

303.448,00

269.303,00

34.145,00

Niederschlagswasser 2006

286.867,00

329.802,00

-  42.935,00

Niederschlagswasser 2007

279.630,00

415.408,00

- 135.779,00

Niederschlagswasser 2008

341.586,00

511.740,00

- 170.153,00

Niederschlagswasser 2009

316.433,00

353.250,00

- 36.817,00

Niederschlagswasser 2010

471.156,00

410.339,00

60.817,00

Niederschlagswasser 2011

506.913,00

477.864,00

29.049,00


 

 

 

 

 

Hauskläranlagen 2005

8.499,00

6.597,00

1.902,00

Hauskläranlagen 2006

9.979,00

7.502,00

2.477,00

Hauskläranlagen 2007

11.262,00

7.382,00

3.880,00

Hauskläranlagen 2008

10.298,00

7.040,00

3.258,00

Hauskläranlagen 2009

11.466,00

8.016,00

3.451,00

Hauskläranlagen 2010

12.638,00

8.005,00

4.633,00

Hauskläranlagen 2011

10.670,00

9.128,00

1.541,00

 

Für den Zeitraum von 2005 – 2009 (5 Jahre) wurde vereinbart, dass die Gebührensätze auf dem bisherigen Stand (1,40 €/cbm für Schmutzwasser, 0,25 €/qm für Niederschlagswasser, 38,00 €/cbm für Fäkalschlammabfuhr) verbleiben. Seit dem 01.01.2005 wurde vom OOWV die bisherige öffentlich-rechtliche Gebühr durch ein privatrechtliches Entgelt ersetzt.

 

Durch die Übertragung der Abwasserbeseitigung ist die Berechtigung zur Erhebung der Entgelte für die Abwasserbeseitigung auf den OOWV übergegangen. Nach Ablauf der Laufzeit in der das Entgelt festgeschrieben ist, also zum 01.01.2010, ist der OOWV verpflichtet auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen das Entgelt neu zu berechnen.

 

Der OOWV  bewertet die verschiedenen Zweige der Abwassereinrichtung wirtschaftlich als Gesamtanlage. Auch im Jahre 2013 bleiben die Abwassergebühren unverändert. Insgesamt sind in den letzten ca. 20 Jahren sinkende bzw. konstante Gebührensätze zu verzeichnen.

 

Nach verwaltungsseitiger Erläuterung entwickelte sich eine kurze Grundsatzdiskussion über die Richtigkeit der seinerseitigen Übergabe der Abwasserbeseitigung an den OOWV zwischen der Mehrheitsfraktion und Vertretern der Ratsgruppe Lohner, wobei unterschiedliche Ansichten vertreten wurden.