Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

 

  1. der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2013 für die öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ wird zugestimmt;

 

  1. die Gebührensätze für das Jahr 2013 bleiben unverändert.

Sachverhalt:

 

Laut Beschluss aus dem Jahre 1993 ist der Kalkulationszeitraum für die o. a. Einrichtung auf ein Jahr begrenzt, d.h. es ist jährlich eine neue Berechnung zu erstellen. Die Kalkulation für das Jahr 2013 weist folgende Ergebnisse aus:

 

              Reinigungsklasse 1:                                    1,13 €

              Reinigungsklasse 3:                                    9,94 €

 

Das Betriebsergebnis für das Jahr 2011 ergab in den Reinigungsklassen 1 und 3 jeweils Fehlbeträge von 1.653,26 € und 2.180,95 €, die in den Jahren 2013 und 2014 ausgeglichen werden.

 

Seit dem Jahr 2007 betragen die Gebührensätze 1,10 € bzw. 9,85 € je m Straßenfront.

 

Die bei der Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2013 ermittelten Gebührensätze weichen nur geringfügig von den zurzeit festgesetzten kostendeckenden Gebührensätzen ab.

 

Die Gebührensätze können daher für das Jahr 2013 unverändert bleiben.

 

Für die Festsetzung der Gebührensätze ist der Ortsgesetzgeber zuständig. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Gebührenkalkulation, über die zu beschließen ist